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RV-Beiträge

von willi18.07.2007 | 13:20
1363 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich beziehe Teil-EM-Rente und gehe halbtags arbeiten; die RV-Beiträge aus dieser Erwerbstätigkeit müßten eigentlich alljährlich zu einer ( kleinen ) Erhöhung der EM-Rente führen ? kann ich diese jährliche Neuberechnung beantragen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Willi,

die Beiträge von Tom und Amade sind zutreffend. Die nach Rentenbeginn gezahlten Beiträge finden erst in einer nachfolgenden Rente mit neuem Leistungsfall Berücksichtigung.

3 Antworten

Tomam 18.07.2007 | 13:24
Sie können keine Erhöhung beantragen, denn die EM Rente erhöht sich durch die Beiträge nicht. Bei einer evtl. späteren Altersrente wird geprüft, ob durch die gezahlten Beiträge diese evtl. höher ausfallen kann. Denn in Ihrer EM Rente ist ja ab Rentenbeginn eine so. Zurechnungszeit enthalten, die bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres den Durchschnittsverdienst aus Ihrem Erwerbsleben vor Eintritt der EM unterstellt.
Amadéam 18.07.2007 | 13:35
Kleine Korrektur, Berücksichtigung finden die genannten Beiträge bei Bewilligung der nächsten Rente. Das muß nicht unbedingt eine Altersrente sein, dass kann auch - z.B. nach möglichem Wegfall der derzeit gezahlten Rente, weil evtl. eine Erwerbsminderung nicht mehr vorliegt - durchaus auch eine Erwerbsminderungsrente sein.
Tomam 18.07.2007 | 14:50
Das ist korrekt, habe ich im Eifer vergessen zu schreiben
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