Guten Tag Katinka,
den Ausführungen von Valzuun schließen wir uns an.
Bei einem Sabbatical handelt es sich um eine Wertguthabenvereinbarung. Hierbei zahlt der Arbeitgeber keine zusätzlichen Beiträge.
Eine "Sonderform" der Wertguthabenvereinbarung stellt die Alterteilzeitvereinbarung nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) dar. Im Rahmen einer solchen Vereinbarung ist die Zahlung der zusätzlichen Beträge seitens des Arbeitgebers gesetzlich vorgeschrieben.