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Scheidung bei EU Rente

von Knut04.01.2010 | 19:46
1544 Ansichten
3 Antworten

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Ich erhalte seit 7 Jahren EU Rente und lebe seit 2,5 Jahren in Scheidung. Meine EU Rente geht in 8,5 Jahren in Altersrente über.Meine Frau würde auch in 8,5 Jahren Altersrente bekommen.Frage: Bleibt meine EU Rente noch 8,5 Jahre voll erhalten auch wenn meine Frau nach Rechtskraft Scheidung kurzfristig ebenfalls EU Rente oder später vorz. Rente wg SBG 70% beziehen sollte?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Knut,

der Antwort von -_- können wir in vollem Umfang zustimmen.

2 Antworten

-_-am 04.01.2010 | 19:57
Ist eine Entscheidung des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich erst nach Beginn einer Rente wirksam geworden, wurde die Rente nach dem bis 31.08.2009 geltenden Recht erst dann gemindert, wenn der ausgleichsberechtigte geschiedene Ehegatte ebenfalls eine Rente erhielt. Bei Scheidungsverfahren ab dem 01.09.2009 gilt diese Regel nicht mehr: Ab dem Beginn des nächsten Kalendermonats, nach dem die Entscheidung über den Versorgungsausgleich bindend wurde, wird die Rente gekürzt. Übergangsweise bleibt das "Rentnerprivileg" nur noch für ausgleichspflichtige Rentner erhalten, wenn das Scheidungsverfahren vor September 2009 eingeleitet wurde und bereits eine Rente bezogen wird. In allen anderen Fällen ist bei Rentnern der Versorgungsausgleich ab dem Monat zu berücksichtigen, zu dessen Beginn der Beschluss des Familiengerichts rechtskräftig ist. Weitere Informationen in der Broschüre "Geschiedene: Ausgleich bei der Rente" der Deutschen Rentenversicherung oder unter: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/SharedDocs/de/…
Knutam 05.01.2010 | 09:39
Vielen Dank für die Antworten.
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