Sofern ihr Versicherungskonto vollständig ist, sind weitere Angaben (auch im Rahmen der jetzigen Auskunft an das Familiengericht) zu Anrechnungszeiten nicht mehr erforderlich.
Sollten Sie allerdings krank oder arbeitslos gewesen sein oder zur Schule gegangen sein, was noch rentenrechtlich zu berücksichten wäre, sollten Sie das V410 angeben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam