Hallo ???,
im Regelfall wird bei der Prüfung, ob der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen anzusehen ist, zur Zeit keine Anfrage bei der Agentur für Arbeit erfolgen. Von dieser Verfahrensweise kann dennoch im Einzelfall abgewichen werden. Im Übrigen kann sich die grundsätzliche Verfahrensweise zukünftig jederzeit wieder ändern.