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Experten-Antwort

@Schorsch

von ???03.11.2016 | 15:45
1201 Ansichten
3 Antworten

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Hallo Schorsch, Sie haben folgendes geschrieben: "... da es unter anderem auch vom Wohnort abhängig ist, ob der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen gilt oder nicht." Mich würde interessieren, welche DRV(en) nach Ihren Erkenntnissen den Arbeitsmarkt nicht mehr als verschlossen ansieht/ansehen bzw. in welchen Regionen keine Arbeitsmarktrenten mehr gezahlt werden. Oder hat jemand anderes vielleicht Erfahrungen mit diesem Thema? Wurde hier jemand bereits die Zahlung einer Arbeitsmarktrente abgelehnt? Oder haben die Experten hierzu Erkenntnisse?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo ???,

im Regelfall wird bei der Prüfung, ob der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen anzusehen ist, zur Zeit keine Anfrage bei der Agentur für Arbeit erfolgen. Von dieser Verfahrensweise kann dennoch im Einzelfall abgewichen werden. Im Übrigen kann sich die grundsätzliche Verfahrensweise zukünftig jederzeit wieder ändern.

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2 Antworten

Schorscham 03.11.2016 | 19:04
Mir persönlich sind 2 Fälle aus Süddeutschland bekannt, in denen "Arbeitsmarktrenten" verweigert wurden, weil der dortige Teilzeitarbeitsmarkt nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit nicht als verschlossen galt. Wenn man mal die Arbeitslosenzahlen aus Süddeutschland mit den Zahlen aus Norddeutschland vergleicht, dürfte das auch plausibel sein. MfG
Herz1952am 04.11.2016 | 07:38
Der Schorsch :-). Bester Mann hier!
Deutsche Rentenversicherung
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