Hallo fprenti,
das Zitat habe ich in dem Beitrag leider nicht gefunden.
Generell werden Zeiten der allgemeinbildenden Schulausbildung nicht mit Entgeltpunkten bewertet, egal ob sie an eine Berufsausbildung oder Tätigkeit anschließen oder nicht.
Nur wenn Sie aufgrund Ihrer Lehre SV-Beiträge entrichtet haben, können die Ausbildungszeiten als Pflichtbeitragszeiten berücksichtigt werden.
Zum Beispiel wurden in der DDR für Lehrlinge, die eine Berufsausbildung mit Abitur gemacht haben, SV-Beiträge abgeführt. In diesem Fall wäre die gesamte Ausbildungszeit als Beitragszeit anzuerkennen.
Wenn Sie jedoch die erweiterte Oberschule (EOS) besuchten haben und daneben eine Berufsausbildung durchführten, galten Sie regelmäßig als Schüler. Sie unterlagen als Schüler nicht der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung, SV-Beiträge wurden nicht abgeführt. Folglich können derartige Zeiten "nur" als beitragsfreie Anrechnungszeiten berücksichtigt werden.