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Schulzeiten/Hoschschulzeiten

von fprenti29.06.2019 | 21:25
111 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich habe hier folgende Information vorliegen: https://rente-rentenberater.de/rentenversicherung/versicherungs-… Zitat: Grundsätzlich wirken sich Schulzeiten die sich sofort an eine Berufsausbildung oder Tätigkeit anschließen rentensteigernd aus und werden auch entsprechend berücksichtigt. ... Berufsausbildung und nebenbei Abitur (ehem. DDR) = Pflichtbeitrag ab dem 17. Lebensjahr mit 75 % der Entgeltpunkte Beispiel: Ab 16 Lebensjahr berufstätig Im 18 Lebensjahr Berufstätigkeit und Abends 11. Klasse FOS Im 19 Lebensjahr 12. Klasse FOS Vollzeit Wenn oben gesagtes gilt, dann müsste sich jetzt: Die 11. Klasse FOS zusätzliche Pflichtbeiträge bewirken. Die 12. Klasse FOS sich nicht nur als Anrechnungszeit, sondern auch sich auch rentensteigernd auswirken. Sind die Aussagen oben korrekt und wo finde ich die Rechtsgrundlagen dazu ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo fprenti,

das Zitat habe ich in dem Beitrag leider nicht gefunden.

Generell werden Zeiten der allgemeinbildenden Schulausbildung nicht mit Entgeltpunkten bewertet, egal ob sie an eine Berufsausbildung oder Tätigkeit anschließen oder nicht.

Nur wenn Sie aufgrund Ihrer Lehre SV-Beiträge entrichtet haben, können die Ausbildungszeiten als Pflichtbeitragszeiten berücksichtigt werden.

Zum Beispiel wurden in der DDR für Lehrlinge, die eine Berufsausbildung mit Abitur gemacht haben, SV-Beiträge abgeführt. In diesem Fall wäre die gesamte Ausbildungszeit als Beitragszeit anzuerkennen.

Wenn Sie jedoch die erweiterte Oberschule (EOS) besuchten haben und daneben eine Berufsausbildung durchführten, galten Sie regelmäßig als Schüler. Sie unterlagen als Schüler nicht der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung, SV-Beiträge wurden nicht abgeführt. Folglich können derartige Zeiten "nur" als beitragsfreie Anrechnungszeiten berücksichtigt werden.

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1 Antworten

senf-dazuam 01.07.2019 | 11:39
Der Inhalt der angegebenen Seite wurde am 30.06. überarbeitet. Daher lässt sich dieser Satz dort nicht mehr finden. Allgemein lässt sich eher sagen, dass Ausbildungszeiten auf Umwegen die Rente erhöhen können, indem der Zeitraum für die Gesamtleistungsbewertung verändert und damit ggf. der Gesamtleisungswert erhöht wird. Darüber könnten dann bestimmte Zeiträume eine bessere Bewertung erhalten, aber das muss auch nicht unbedingt so sein ...
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