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Experten-Antwort

Schwerbehindertenrente

von marvin30.10.2013 | 16:14
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4 Antworten

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guten Abend !Ich habe eine Frage wegen der Schwerbehindertenrente,ich habe 35Pflichtjahre und einen Gbg mit 50% seit 2000 bis zu meinem 60 Geburstag , kann man auch mit Abzügen früher als mit 61 Jahren in Rente gehen, sonst muß ich nämlich den Schwerbehindertenausweiss extra verlängern lassen! Ich bekomme zur zeit eine Teilweise Erwerbsminderungrente bis zur Regelaltersrente .

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo marvin,

Voraussetzung für den Bezug einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist:

- die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren,

- das Vorliegen eines Grades der Behinderung von mindestens 50 bei Beginn dieser Rente

und das vollendete Lebensjahr, das sich aus der Tabelle des § 236a Abs. 2 Sechstes Sozialgesetzbuch (SGB VI) ergibt.

Die Anhebung der Altersgrenze für diese Altersrente ist in der Tabelle aufgeführt. Ein früherer Rentenbeginn als die dort genannte "vorzeitige Inanspruchnahme" ist nicht möglich.

Sollte Ihr frühester Rentenbeginn mit Rentenminderung somit erst nach Ablauf des Schwerbehindertenausweises liegen, ist auf jeden Fall eine Verlängerung des Schwerbehindertenausweises erforderlich. Ansonsten können Sie diese Altersrente nicht in Anspruch nehmen.

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3 Antworten

Sunnyam 30.10.2013 | 20:31
Was ist ein "Gbg"????
=//=am 30.10.2013 | 17:37
Haben Sie eigentlich noch nie eine RentenAUSKUNFT bekommen? Da steht doch alles drin: frühester Rentenbeginn mit wieviel Abschlag etc.
Krümel83am 01.11.2013 | 11:41
GdB bedeutet Grad der Behinderung
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