Hallo Franziska Harell,
die Höhe der beiden Renten dürfte in etwa gleich sein.
Wir empfehlen eine gezielte Beratung bei Ihrem Rentenversicherungsträger. Bei der Rente wegen Schwerbehinderung müßten Sie das Ihrem Geburtsjahrgang entsprechende Lebensalter über 60 Jahre, eine Schwerbehinderung von einem Grad der Behinderung von mindestens 50 v.H. und 35 Versicherungsjahren nachweisen.
Bei der Erwerbsminderungsrente wird geprüft, ob Sie auf Dauer noch in der Lage sind 3 Stunden zu arbeiten. Dies ist abhängig von Ihrer gesundheitlichen Situation und medizinisch überprüft.