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Experten-Antwort

Schwerbehindertenrente

von Harrell Franziska26.01.2013 | 19:14
2245 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ist die Schwerbehindertenrente höher als die Erwerbsminderungsrente, wenn man 50% Gdb hat und über 60 Jahre alt ist.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Franziska Harell,

die Höhe der beiden Renten dürfte in etwa gleich sein.

Wir empfehlen eine gezielte Beratung bei Ihrem Rentenversicherungsträger. Bei der Rente wegen Schwerbehinderung müßten Sie das Ihrem Geburtsjahrgang entsprechende Lebensalter über 60 Jahre, eine Schwerbehinderung von einem Grad der Behinderung von mindestens 50 v.H. und 35 Versicherungsjahren nachweisen.

Bei der Erwerbsminderungsrente wird geprüft, ob Sie auf Dauer noch in der Lage sind 3 Stunden zu arbeiten. Dies ist abhängig von Ihrer gesundheitlichen Situation und medizinisch überprüft.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

Konrad Schießlam 26.01.2013 | 23:26
Kann mir vorstellen. die EMR ist höher, deswegen höher, da der Durchschnittsverdienst in den l,etzten fünf Jahren fiktiv hochgerechnet wurde b is zum 60.Lebensjahr. Bei der Rente gelten mit 60 und darüber 10,8% Abschlag weg, bei der EMR. sind es ebenfalls 10,8% für die gewährte Rente. MfG.
DarkKnight RVam 28.01.2013 | 07:49
Hallo, grundsätzlich dürften beide Renten gleich hoch sein. Bei der Erwerbsminderungsrente geht es höchstwahrscheinlich ohne Untersuchung nicht und im gegensatz zur Altersrente ist der Rentenbeginn nicht vorhersehbar!!
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