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Experten-Antwort

Schwerbehinderung

von Hotty15.03.2013 | 16:09
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um die Beantwortung nachstehender Fragen. Stimmt es, dass bei einem neuen Antrag bei vorhandener Schwerbehinderung ( 80%), vorhandene Prozente abgezogen werden können? Ich möchte also einen neuen Antrag auf eine neue Krankheit stellen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hotty,

wie Ihnen die anderen Nutzer bereits geschrieben haben, können wir als Experten der Rentenversicherung Ihre Frage leider nicht beantworten.

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12 Antworten

Annaam 15.03.2013 | 16:57
In diesem Forum geht es um Rentenfragen oder Erwerbsminderungsrente. Also DRV-Fragen. Alles was Schwerbehinderung betrifft fällt ins Ressort vom Versorgungsamt. Da kann es tatsächlich sein, dass durch einen Verschlimmerungsantrag dann schlussendlich die Prozente sogar noch gekürzt werden weil alles neu geprüft wird. Ob es die Regel ist weiss ich nicht - aber zumindest habe ich von solchen Erfahrungen Kenntnis. Sie sollten sich Ihrer Sache also sicher sein und Ihre Ärzte müssen hinter Ihnen stehen. LG
Bertemam 15.03.2013 | 17:57
Wenn Sie einen Verschlechtungsantrag stellen wird die gesundheitliche Situation bezüglich dem Grad der Behindrung komplett NEU überprüft. Diese Prüfung kann natürlich dann auch zu dem Ergebnis kommen, das der ihnen bisher zuerkannte GdB nicht mehr vorleigt. Dann wird dieser entweder herabgesetzt oder ganz gestrichen. Also Vorsicht bei solchen eigentlich unsiinigen Aktionen . Was wollen Sie übrigens noch wenn Sie schon 80% GdB haben ???? Verstehe ich nicht.
Hottyam 15.03.2013 | 19:06
Hallo Bertem, zuerst ,danke für die Antwort. Zur Richtigstellung, es soll kein Verschlechtungsantrag sein, sondern ein neuer Antrag: Ich habe eine Netzhautschädigung auf dem linken Auge, d.h. ich sehe nichts außer hell und dunkel. Diese Schädigung wird sich nicht mehr ändern. Nur noch durch Spritzen aufhalten. Das heißt, ich werde durch diese Behinderung kein Autofahren mehr können und wollen. Also Fahrzeug abmelden. Aufgrund dessen möchte ich oder will ich einen neuen Antrag stellen um vielleicht um eine Ermäßigung für ……..usw. zu bekommen. Mit Gruß Hotty
Erklärbäram 15.03.2013 | 19:32
Sie sollten überlegen ob der Antrag Ihnen etwas bringt. Der Verlust 1 Auges wird mit einem GdB 40 bewertet. http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/26/26.4.1.htm Kommt darauf an,welche sonstigen Behinderungen noch vorliegen.Aber es wird nicht addiert,sondern die Gesamteinschränkung beurteilt.
Hottyam 15.03.2013 | 20:07
Verstehe ich es falsch , also zu meinen GdB 80 noch GdB 40 auf verlust eines Auges dazu, wären es GdB 120 oder? Die GdB 80 die ich habe beruhen auf mehrere Behinderungen , aber hautsächlich auf RF Schwerhörigkeit die in meinem Ausweis eingetragen sind. Und jetzt nochmal meine Frage: Stimmt es, dass bei einem neuen Antrag bei vorhandener Schwerbehinderung ( 80%), vorhandene Prozente abgezogen werden können??
KSCam 15.03.2013 | 20:29
Wie gesagt: bei einem neuen Antrag wird neu geprüft. Und was da rauskommt, kann keiner wissen. Es kann mehr werden, weniger oder gleich bleiben. :) Übrigens sind Sie mit der Frage auch im falschen Forum - die Rentenexperten werden sich da kaum äußern.
Bertemam 15.03.2013 | 20:41
Wenn Sie bereits früher einen GdB zuerkannt bekommen haben können Sie keinen ganz neuen Antrag stellen. Dann können Sie um eine Neubewertung ihres GdB vornehmen zu lassen nur einen Verschlechterungsantrag stellen. Diese Prüfung erfolgt aber - wie in meinem ersten Beitrag schon geschrieben - völlig ergebnisoffen. Es kann also sowohl zu einer Höherstufung als auch zu einer Herabstufung / Entzug des GdB kommen. Und die % pro Behinderung/ERjkrankung werden natürlich nicht einfach zusammengezählt, sondern insgesamt bewertet wobei der schwersten Beeinträchtigung die grösste Bedeutung ( also in % ) beigemessen wird. Würden alle Krankheiten einfach zusammnengezählt werden hätten ja mache 500%.... Aber mehr als 100% GdB geht nun nicht. Was bringt ihnen den ein paar % Punkte mehr beim GdB - ausser einem höherem Steuerfreibetrag ? Das Risisko würde ich nicht eingehen, den niemand weiss wie das Versorgunsgamt ihre alten Erkrankungen heute neu bewertet. " Stimmt es, dass bei einem neuen Antrag bei vorhandener Schwerbehinderung ( 80%), vorhandene Prozente abgezogen werden können?? " Ja. die 80% sind eben nicht Stein gemeißelt und können durchaus vermindert werden !!
Hottyam 15.03.2013 | 20:41
Hallo, auch wenn ich versehentlich im falschem Forum bin , möchte ich mich für alle Antworten bedanken. Gruß ,Hotty
Bertemam 15.03.2013 | 20:45
Hier das Formular aus NRW : http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/organisation/persona… Wuie Sie sehen muss man oben nur ankreuzen ob Erstantrag oder Änderung. Bei ihnen wäre das Änderung ( landläufig heisst das dann Verschlechterungsantrag, weil Sie ja eine neue Erkrankung/ Beeintrcähtigung feststellen lassen wollen )
Neurentner Iam 16.03.2013 | 10:43
Hallo, den Antrag, den Sie meinen, kenne ich unter dem Namen "Antrag auf Erhöhung des GdB" Ich hatte das auch vor und habe mich während Rehas bei der Sozialberatung beraten lassen. Alle rieten, die Hände davon zu lassen. "Keine schlafenden Hunde wecken" Denn es bringt nichts, außer ev. weniger %. Das sind meine Erfahrungen. Ich würde es lassen. Sie können sich einen Freifahrtschein für 72.- € pro Jahr zulegen und können damit Bundesweit ÖPNV nutzen. Bei Mrkzeichen aG gibt es diesen sogar kostenlos. Alles Gute!
Hottyam 16.03.2013 | 11:35
Hallo Herr Neurentner I , danke für die ausführliche Information. Da ich hier ja im falschem Forum bin und ich zu dem letzen Absatz noch Fragen habe, würden Sie sich bitte unter meiner E-Mail Adresse Horst.Trawka@GMX.de melden? Mit Gruß, Hotty
egalam 16.03.2013 | 12:07
Hallo Hotty, Fragen zur Schwerbehinderung bzw. GdB und Merkzeichen können Sie besser in diesem Forum stellen: http://www.myhandicap.de/forum_behinderung.html freundliche Grüße
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