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SED_Opferrente

von heiner11.10.2008 | 15:41
1395 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, mein Vater hat im Sep. 2007 den Antrag gestellt, der wurde erst bewilligt und dann wieder abgelehnt, weil er verstorben ist, am 1.12.2007. Hat er oder seine Frau keinen Anspruch von Sep- Nov. 2007? Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo heiner,

leider ist die gesetzliche Deutsche Rentenversicherung nicht der Ansprechpartner für alle Fragen, die die SED-Opferrente betreffen.

Adressen der zuständigen Stellen finden Sie unter folgendem Link:

Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.

Ansonsten nehmen Sie bitte Kontakt zwecks Klärung Ihrer Fragen mit dem Absender des ablehnenden Bescheides auf.

4 Antworten

Wieder falsches Forumam 11.10.2008 | 16:53
Die "Opferrente" ist keine Rente der deutschen Rentenversicherung.
Linkam 11.10.2008 | 22:25
Am besten in der zuständigen Stelle nachfragen: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Im vorletzten Absatz findet sich auch ein Verweis auf Adressen...
... hier werden Sie dennoch geholfen!am 11.10.2008 | 23:54
Ihr Kommentar ist auch kein sehr erbaulicher Beitrag zum Thema Altersvorsorge und er hilft schon gar nicht weiter! Wenn Sie wenigstens auf die Seite Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche....
Katiam 14.10.2008 | 17:11
Heiner, folgende Adresse: Stiftung für ehemalige politische Häftlinge. Wurzerstraße 106. 53175 Bonn. Wenn die Bescheinigung anerkannt (HHG) wurde, erhält evtl. die Mutter als Witwe Leistungen von der Stiftung unter besonderen Voraussetzungen (meine Mutter hat das erhalten). Und für andere Witwen aus dem Freundeskreis habe ich auch Anträge gestellt, die erfolgreich beschieden wurden. Ich als "Kind" könnte auch Leistungen von dieser Stiftung erhalten, wenn ich kein hohes Einkommen hätte. Ich verstehe eines nicht: Ist der Vater während der Beantragung verstorben? Wieso Rücknahme des Bescheids? Meines Wissens endet die ganze Aktion der Stiftung in 4 Jahren. Alle Jahre muss ein neuer Antrag gestellt werden, um an die Unterstützung aus der Stiftung zu kommen. Gruss kati
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