Hallo Siegfried R.,
ob eine Rente wegen Erwerbsminderung bzw. eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Betracht kommt, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Eine Erwerbsminderung ist allerdings eher unwahrscheinlich, wenn Sie aussagen, das Arbeiten sei nicht das Problem. Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen käme mit Abschlag von 10,8% frühestens ab 01.08.2019 in Frage, falls Sie zu diesem Zeitpunkt einen Grad der Behinderung von 50 haben sollten. Eine abschlagsfreie Altersrente können Sie vor dem 01.08.2022 nicht erhalten.