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Experten-Antwort

Sehbehinderung Autofahren

von Siegfried R.10.08.2017 | 11:55
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17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich (geboren 29.07.1958) habe am 1.8.2020 meine 45 Jahre Arbeitsleben erfüllt. Kann aber erst mit 64 Jahren am 01.08.2022 in Rente ohne Abzüge gehen.(langjährig Versichert) Ich leide an einer Augenerkrankung (Glaukom) mit Gesichtsfeldausfällen. Das nächtliche Autofahren ist sehr anstrengend bis Grenzwertig.(100 km einfache Fahrt) Welche Möglichkeiten gibt es ohne Abzüge (oder geringfügig) so früh wie möglich mit dieser Arbeit aufzuhören. Das Arbeiten ist nicht das Problem sondern die Fahrt zur Arbeitsstelle. Vielen Dank vorab für verschiedene Lösungsmöglichkeiten. mfg Siegfried R.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Siegfried R.,

ob eine Rente wegen Erwerbsminderung bzw. eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Betracht kommt, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Eine Erwerbsminderung ist allerdings eher unwahrscheinlich, wenn Sie aussagen, das Arbeiten sei nicht das Problem. Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen käme mit Abschlag von 10,8% frühestens ab 01.08.2019 in Frage, falls Sie zu diesem Zeitpunkt einen Grad der Behinderung von 50 haben sollten. Eine abschlagsfreie Altersrente können Sie vor dem 01.08.2022 nicht erhalten.

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16 Antworten

Herz1952am 10.08.2017 | 11:59
Hallo Siegfried R., vielleicht hilft Ihnen das weiter: https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlicher_Personennahverke… Alles Gute
Herz1952am 10.08.2017 | 12:03
Hallo Siegfried R., das könnte auch interessant sein: https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/umzug-aus-beruflichen-… Alles Gute
Schadeam 10.08.2017 | 12:38
Keine, auch die Altersrente für Schwerbehinderte wäre erst mit 64 abschlagsfrei bei Ihrem Jahrgang 1958. Sollten Sie mindestens 50% schwerbehindert sein, könnten Sie allerding bereits mit 61 bei 10,8% Abschlag in Rente gehen. Alternativen: öffentliche Verkehrsmittel Umzug in die Nähe des Arbeitsortes über die Woche dort ein Zimmer mieten vorher arbeitslos werden (hängt davon ab wann 45 Jahre voll sind Jobwechseln in Wohnortnähe u.v.m
Herz1952, das Richtigeam 10.08.2017 | 12:49
Hallo Siegfried R., Sie müssten wohl Ihre Fahrtauglichkeit allgemein überprüfen lassen. Notfalls müssten Sie die Rente mit 63 wählen. Eben mit entsprechenden Abzügen. Die Voraussetzungen sind 35 Versicherungsjahre. Dies wird wohl das beste sein, sonst haben Sie womöglich nichts mehr von Ihrer Rente, wenn ein Unfall passiert. Es besteht nämlich die Gefahr, dass Sie schon fahruntauglich sind, oder es bald werden. Ob Ihnen der öffentliche Personennahverkehr hilft, ist fraglich. Sie könnten es aber überprüfen. Im übrigen sind Sie für Ihre Fahrtauglichkeit selbst verantwortlich (prüfen lassen). Sonst könnte es Schwierigkeiten geben. Aufgrund des Smilies müssten Jahrgang 1952 sein, da kommt nämlich "so ein Gesicht raus", wenn Sie eine bestimmte Tastenkombination erwischen.
Herz1952, das Richtigeam 10.08.2017 | 12:59
Hallo Siegfried R., Hier sind die Bedingungen mit Abzügen bei der Rente mit 63: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… Wenn Sie tatsächlich Jahrgang 1952 sind (wie ich auch), dürften die Abzüge erträglich sein. Sie könnten die Regelaltersrente mit 65 Jahren und 6 Monaten erhalten.
Genervteram 10.08.2017 | 17:55
Selten so gelacht! Fachwissen? Davon hat Herz1952 verdammt wenig!
Herz1952, das Richtigeam 10.08.2017 | 21:01
Hallo Schorsch, ich habe ja nur geschrieben, dass er dass machen sollte, nicht muss, ("sollte" sollte es eigentlich heißen) und zwar wegen der Augen. Aber, wenn er sicher sein will, müsste er das machen lassen, weil es Richtlinien dafür gibt. Ich dürfte ja auch nicht ohne "ausreichende" Brillengläser fahren. Im übrigen gibt es sog. Fahruntauglichkeitsrichtlinien für verschiedene Behinderungen/Krankheiten bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Gesichtsfeldausfälle sind gefährlich. Diese k ö n n t e n ein Grund sein, nicht mehr ein Fahrzeug zu führen zu dürfen. Im übrigen können das auch Augenärzte überprüfen, die amtliche Sehtests durchführen (wegen Ihrer Fachkompetenz) und dem Fahrer sagen, dass er nicht mehr fahrtauglich ist. Man braucht ja deswegen nicht gleich "aufgefordert" zu werden. Bei vielen meiner "bunten" Pillen (die sind aber fast alle weiß und durch die vielen Rabattverträge kaum mehr zu unterscheiden), steht zumindest ein Warnhinweis, den ich immer beachte. Es ist oft nur am Anfang dass Müdigkeit auftreten k a n n . Dies dient zur eigenen und insbesondere auch zur Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Die Pharmafirmen müssen darauf hinweisen, dass sie nicht für solche Unfälle haftbar gemacht werden. Auch Ärzte schreiben in Ihren Berichten, dass der Patient dies oder jenes machen oder unterlassen soll für seine Gesundheit, obwohl sie wissen, dass der Patient gar nicht anders handeln kann. Dann steht dabei: "Der Patient lehnt das ab". Ebenfalls wegen Haftungsgründen (Ausschluss). Laut Patientenschutzgesetz sollte jedoch ein Arztbericht vollständig sein, also darauf hinweisen, warum der Patient nicht macht. Aber darum schert sich ja kein Arzt (die Ärzte wären auch mit diesem Zusatz nicht haftbar). Mein Arzt hat mal nur reingeschrieben, dass er mich darauf hinweist, dass für mich absolutes Fahrverbot nach StVO bestünde (Defi musste eingreifen). Ich habe gesucht und nichts gefunden, bis ich meinen Teledoktor der Barmer anrief, der mir sagen konnte, dass die in der BASt-Internetseite steht. Da haben 2 Ärztinnen "Quer Beet" für viele Krankheiten ohne ausreichende Fachkenntnisse Gutachten erstellt, die dann korrigiert werden mussten. Man hat dann ein Gutachten der "Deutschen Kardiologischen Gesellschaft" als Fachgutachten übernommen, das nur 3 Monate statt 6 Monate Fahruntauglichkeit vorsah. Also, das ist mitunter auch nicht einheitlich geregelt. MfG
Ernieam 11.08.2017 | 07:49
Ich lasse Sie gerne an meinem umfangreichen Fachwissen teilhaben. Alles Gute
Selten so gelacht! Fachwissen? Davon hat Herz1952 verdammt wenig!
Wenn ich mir die zahlreichen Beiträge durchlese hat Herz1952 deutlich mehr Fachwissen als Sie...
taxmanam 11.08.2017 | 09:51
ich habe dank einer zns erkrankung eine extrem verlangsamte reaktionsgeschwindigkeit. fahre nur noch selten und bei tag , alles andere ist für mich und für andere zu riskant. ich möchte weder mich, noch meine umwelt, die anderen verkehrsteilnehmer gefährden in meiner ersten reha wurde das festgestellt und man hat es zwar nicht in den unterlagen vermerkt, aber mir dringend nahegelegt, wenn immer möglich auf das auto zu verzichten. Seither, also seit mittlerweile 5 jahren, bin ich öpnv nutzer. geht wunderbar und kostet außerdem weniger
Genervteram 11.08.2017 | 12:15
Selten so gelacht! Fachwissen? Davon hat Herz1952 verdammt wenig!
Wenn ich mir die zahlreichen Beiträge durchlese hat Herz1952 deutlich mehr Fachwissen als Sie...
Dann können Sie leider nicht richtig lesen. Sie können ja mal Bert fragen lieber Ernie!
Herz1952, das Richtigeam 11.08.2017 | 14:56
Hallo Taxman, Gut so. Nur zur Information: Grundlage der Fahrtauglichkeitsrichtlinien (bei denen es natürlich auch individuell entschieden werden kann) ist die "FeV" (Fahrerlaubnis Verordnung). Die hat praktisch Gesetzescharakter. Wird vermutlich auch irgendwo in der Straßenverkehrsordnung erwähnt. Gefunden habe ich den Hinweis allerdings in den Fahruntauglichkeitsrichtlinien der "Deutschen Kardiologischen Gesellschaft". Die FeV gilt natürlich überall, wo es um gesundheitliche Probleme geht, die den Fahrzeuglenker betreffen. Jeder ist dafür selbst verantwortlich. Im allgemeinen weisen - wie bei Ihnen - Ärzte darauf hin. Diese wissen dass es so was gibt. Typisch z.B. bei Alkohol: Der Fahrer hält sich für fahrtauglich. Die Richtlinien natürlich nicht. Das kann leider auch bei Augenleiden der Fall sein. Deshalb kam von mir der Hinweis, dass Siegfried R. den Test sicherheitshalber in Erwägung ziehen sollte. Gruß
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