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Experten-Antwort

Selbstständig als Nachhilfelehrer plus 450€ Job

von Cana Demiray29.06.2017 | 09:12
502 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag zusammen, ich arbeite seit ein paar Monaten als selbstständige Nachhilfelehrerin und bin damit rentenversicherungspflichtig geworden. Da mir die Einkünfte nicht reichen, werde ich voraussichtlich noch einen 450€ Job im Einzelhandel annehmen. Auf den Unterlagen soll ich vermerken, ob ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen möchte oder nicht. Vor einem Jahr habe ich bereits im Einzelhandel auf 450€ Basis gearbeitet und auch in die RV eingezahlt. Dieser Beitrag war nur deutlich geringer, als der, der heute für die Selbstständigkeit anfällt. Meine Frage ist nun, ob es möglich ist, dass ich mich "über den 450€ Job" rentenversichere und die Rentenversicherungspflicht, die aufgrund der Selbstständigkeit zustandekam, entfällt oder schließt das eine das ander nicht aus und wird sogar zusammengerechnet (also Selbstständigkeit plus 450€ Job), so dass ich letztendlich einen noch höheren Beitrag zahlen muss? Vielen Dank im Vorraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Cana Demiray,

dem Beitrag von „Manuel“ kann ich vollinhaltlich zustimmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Manuelam 29.06.2017 | 10:07
Beide Tätigkeiten werden hier unabhängig voneinander betrachten. Wenn z.B. mehrere Arbeitsverhältnisse bestehen, sind i.d.R. auch aus allen Arbeitsverhältnissen Beiträge zu zahlen. Bei der Beitragspflicht als Selbständige haben Sie keine Wahl. Solange Sie aus der Tätigkeit über 450 EUR Einkommen erzielen und keine Angstellten haben, sind Sie beitragspflichtig. Beim Minijob haben Sie jedoch die Möglichkeit sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.
Cana Demirayam 29.06.2017 | 11:19
Vielen Dank für Ihre schnelle Hilfe!
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