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Experten-Antwort

Selbstständig bei Erwerbsminderungsrente?

von Monika Berger15.05.2015 | 16:40
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24 Antworten

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Ich bekomme zur Zeit volle Erwerbsminderungsrente. Dazu habe ich einen Job auf 450€ Basis für ein paar Stunden die Woche. Nun möchte ich mich ( Kleinunternehmenr) dazu selbstständig machen. Ich hoffe, dass die Selbstständigkeit AUF DAUER den 450€ Job ablösen wird. Aber in nächster Zeit erwarte ich aus der Selbstständigkeit noch keine Einnahmen, eher Ausgaben für Werbund etc. Ist es grundsätzlich möglich, BEIDES zu sein, angestellt und selbstständig? Und wie werden die Einnahmen verrechnet? Danke für jeden Tipp!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Monika Berger ,

den umfangreichen Ausführungen von W*lfgang stimmen wir im vollen Umfang zu.

Bei Zusammenrechnung von Minijob und Kleingewerbe, darf die monatliche Hinzuverdienstgrenze von 450,00€ nicht überschritten werden. Auch die tägliche Arbeitszeit von unter 3 Stunden sollte bei einer Kontrolle nicht regelmäßig überschritten werden.

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23 Antworten

W*lfgangam 15.05.2015 | 16:58
Hallo Monika Berger, beide Einkommensarten werden _in der Summe_ mit dem zulässigen max. Hinzuverdienst zu berücksichtigen sein. Wenn die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit bisher nur null EUR steuerrechtlichen Gewinn neben dem Minijob ergeben, ist das kein Problem für die Hinzuverdienstgrenze neben der EM-Rente. Möglicherweise aber ein Problem, wenn es um den gemeinsamen zeitlichen Umfang der beiden ausgeübten Tätigkeiten geht - da ja nur ein Beschäftigungsumfang von weniger als 3 Std. täglich festgestellt worden ist. Auch kein Problem, wenn der zeitliche Umfang höher ausfällt und zu Lasten der eigenen (Rest)Gesundheit geht Lesen Sie dazu auch diesen Beitrag/letzten von Sozialröchler: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Natürlich sind Sie gegenüber der DRV in der Pflicht, jede Aufnahme einer/neuen Tätigkeit mitzuteilen. Gruß w.
KSCam 15.05.2015 | 18:12
Stellt sich unabhängig vom Gewinn aus der Selbständigkeit natürlich die Frage wie "voll erwerbsgemindert" jemand ist, der es trotz voller EM schafft einen 450 € Job zu bewältigen und noch Kraft und Energie für eine Selbständigkeit hat - aber all das hängt natürlich von den individuellen Verhältnissen ab. Nur wundern darf man sich nicht, wenn in so einem Fall die EM angezweifelt werden würde. Man kann Nachfragen auch selbst heraufbeschwören.
L.am 15.05.2015 | 17:40
bitte nicht missverstanden. Das gilt nur, wenn aus beiden Einkommenarten ein 'Gewinn' erzielt wird. ' In der Summe ' beudeutet hier nicht, dass sie z.B. einen Verlust aus der Selbständigen Tätigkeit mit den Einnahmen aus der Beschäftigung gegenrechnen dürfen, also z.B. + 600 EUR mtl. aus der Beschäftigung und - 200 EUR mtl. aus der Tätigkeit ergibt eben NICHT + 400 EUR mtl., sondern (im Rahmen der Überprüfung zur Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen) + 600,- EUR und 0,- EUR,
W*lfgangam 15.05.2015 | 19:28
Hallo L., so meinte ich es auch, dass nur die positiven Summen zu addieren sind (negative aus selbständiger Tätigkeit natürlich nicht gegengerechnet werden können) - insofern danke für die Ergänzung/ich es nicht korrekt formuliert habe :-) Und wie KSC anschließend sagte: Nachfragen könnten folgen/provoziert werden, aber auch völlig unbegründet sein. Gruß w.
HotRodam 15.05.2015 | 20:24
Das klingt wie der reinste Hohn, wenn man bedenkt, daß ein SGB2-Anspruchsberechtigter von 450 €URO Hinzuverdienst gerade mal 100 €URO behalten darf, weil den Rest die Erwerbslosenverwahranstalten ab greifen. Wie war das noch gleich, mit dem Gleichheitsgrundsatz ? Prust.....
W*lfgangam 15.05.2015 | 20:39
...nach G kommt H – da Sie sind demnach außen vor ;-) Gruß w. Und, was soll 'abgegriffen' werden (SGB2), was bei Null steuerrechtlichem Gewinn landet - oder kommt jetzt noch der Neidfaktor hoch, dass andere initiativ aktiv werden können, wo Ihr staatlich geförderter Sozialbauch lange bräsig baumelt?!
Juppam 15.05.2015 | 21:46
In der Tacheles Klappse haben sie mal wieder die Türen nicht abgeschlossen. Hot Rod,Du verstehst den Unterschied zwischen durch Beiträge erworbener Rente und vom Steuerzahler alimentiertem Alg II immer noch nicht. Aber manche sind eben intellektuell mit solchen Erkenntnissen zu stark gefordert.
SPDam 16.05.2015 | 10:38
Hallo Es ist alles Sozial was Arbeit Schaft und Reiche immer Reicher macht. (PS: Natürlich soll und muss jeder Arbeiten! aber die Art und Weise muss überdacht werden wie die Menschen gezwungen werden zu Arbeiten und zur Ausbeutung) Auch das Arbeitstempo so einiger im ÖD ist nichts mehr wie eine Alimentation für nichts, will damit sagen wären so einige nicht im ÖD gelandet wären sie bei den Harzern gelandet. der alte Fritz
Herz1952am 16.05.2015 | 11:30
Für EM-Rentner auf unbestimmte Dauer kommt es noch schlimmer als für H4 Empfänger. Falls diese Rentner durch Grundsicherung aufstocken müssen, dürfen sie nur 30 % des Hinzuverdienstes behalten. Der Rest wird von der Grundsicherung einbehalten. Meistens können diese nicht soviel Hinzuverdienen, dass sie die Aufstockung nicht mehr brauchen.
arniam 16.05.2015 | 12:12
sorry, wer schon mal selbständig war der weis dass es mit unter 3 std. täglich nicht zu machen ist und dann noch 450er job zusätzlich???? mal abgesehen ob nun die selbständigkeit erstmal 0 euronen einbringt, fakt ist aber dass beides mehr als 3 stunden pro tag erfordert. und da kann man schon mal kritisch darüber nachdenken ob jemand wirklich voll erwerbsgemindert ist oder doch nur teilemr 3-6 std. täglich
ottonormalVerbraucheram 16.05.2015 | 14:57
Hallo Groko, ich wollte schon immer mal Fragen was Rauchst du.
HotRodam 16.05.2015 | 13:56
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Dafür haben SGB2-Leistungsberechtigte höhere Ausgaben, da die von den Erwerbslosenverwahranstalten verlangten Mitwirkungspflichten nicht zum Nulltarif möglich sind. Außerdem sind EM-Rentner freie Bürger, die nicht der Verfolgungsbetreuung der sogenannten JobCenter unterliegen. Will ein EM-Rentner den ortsnahen Bereich verlassen, kanner das ohne weiteres tun. Ein Hartz4-Opfer muss aber JEDE Ortsabwesenheit vorher genehmigen lassen. Freiheit hat eben auch ihren Preis !
GroKoam 16.05.2015 | 14:50
Für EM-Rentner auf unbestimmte Dauer kommt es noch schlimmer als für H4 Empfänger. Falls diese Rentner durch Grundsicherung aufstocken müssen, dürfen sie nur 30 % des Hinzuverdienstes behalten. Der Rest wird von der Grundsicherung einbehalten.
Dafür haben SGB2-Leistungsberechtigte höhere Ausgaben, da die von den Erwerbslosenverwahranstalten verlangten Mitwirkungspflichten nicht zum Nulltarif möglich sind. Außerdem sind EM-Rentner freie Bürger, die nicht der Verfolgungsbetreuung der sogenannten JobCenter unterliegen. Will ein EM-Rentner den ortsnahen Bereich verlassen, kanner das ohne weiteres tun. Ein Hartz4-Opfer muss aber JEDE Ortsabwesenheit vorher genehmigen lassen. Freiheit hat eben auch ihren Preis !
Bist Du auf Freigang?
Juppam 16.05.2015 | 14:59
Höhere Kosten ? Da lach ich mir aber einen Ast,denn was im Rahmen der Mitwirkungspflicht verlangt wird,wird auch bezahlt.Bis vor nicht allzulanger Zeit kassierten Alg II Empfänger für eine E-mail Bewerbung noch 5,00 €. Wer zum JC muss bekommt das Fahrgeld erstattet usw. Und natürlich gibt es beim Empfang von Staatsgeldern Regeln,gäbe es diese nicht,würden nicht wenige sich irgendwo in Thailand der sonstwo die Sonne auf den Bauch scheinen lassen. Warum jammerst Du denn eigentlich ständig ? Du hast Dich vor langer Zeit entschieden,dass die angebotenen Stellen nicht Deinem Niveau entsprechen und wirst seither vom Steuerzahler alimentiert.Und das bis zu Deinem seligen Ende. Man kann im Leben eben nicht alles haben !
HotRodam 16.05.2015 | 15:12
Herr Z. hat schon mehrmals empirisch nachgewiesen, daß NETTO-Löhne unter 1.975 Euro unzumutbar sind: http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2071… Auch hat er nachgewiesen, daß weder Geld für Zahnbürsten noch für Thermoskannen und Brotdosen bei der Regelsatzberechnung berücksichtigt wurde. Noch Fragen ?
Juppam 16.05.2015 | 15:27
Für was brauchen Hartzer Brotdosen und Thermoskannen,von der Küche zum Sofa ist es ja nicht soooo weit. Ansonsten,kauf Dir billige Papiertaschentücher und heul rein.Die Welt ist ja so schlecht.Der Staat stellt Dir weder Villa,Yacht und Maybach,noch einen Ar***abputzer.Das ist sooooooo gemein vom Staat !
arniam 16.05.2015 | 18:14
"normalverbraucher" ja da hast du leider recht, aber die mehrheit wählt doch diese unsägliche system, warum nur? weil die meisten sehr egoistisch sind und nur ihre vorteile sehen, wach werden immer erst die, die dann aufeinmal aus vermeintliche sicherer position vor dem alg1 und 2 stehen und merken wie man dort veralbert wird.
W*lfgangam 16.05.2015 | 15:36
...woher kommt die Aussparung wohl? - das überlasse ich Ihrer Fantasie/Mündspülung à la Wein aus Tüten tuts doch auch *g Gruß w. 'empirisch' - aha, die Macht ist mit ihm, sie findet ihn nur nicht ... Hätten Sie noch einen Rat für die Fragestellerin?
HotRodam 16.05.2015 | 18:17
Zur Arbeitsaufnahme.
HotRodam 16.05.2015 | 19:41
Ich schließe mich dem User @arni an:
arniam 16.05.2015 | 15:54
"hotrod" ja es ist nicht alles nachvollziehbar mit den h4-gesetzen ich stimme ihnen zu das dort nur ein geringer teil in den 1. arbeitsmarkt vermittelt werden kann. auch werden teure sinnlose maßnahmen bezahlt wo nur die träger auf kosten der steuerzahler reich werden. aaaber zeigen sie mir nur ein land in europa wo man, wenn man nicht ganz dumm ist immer abgesichert ist und ein dach über den kopf,zu essen und es warm hat und dass alles bezahlt wird?????? im übrigen wird fahrgeld erstattet im zuge von verbilligten jahreskarten für öpnv 36 euro pro jahr!!!!! wie gesagt es wird leider auch steuergeld für sehr viele unsinnige dinge im h4 gesetz ausgegeben. selbst die job-center beschäftigen 2 drittel nur befristete mitarbeiter und entlassen diese nach 2 jahren wieder in h4 dass da etwas nicht stimmt weis wohl inzwischen fast jeder. leider ist den meisten dies egal so lange die nicht selbst betroffen sind. und nun nochmal zu emrrentner diese haben meistens 30-40 jahre gearbeitet und eingezahlt vom lohn wenn diese nun erkranken so dass dies nicht mehr so weiter geht, dann ist es doch gut dass es so eine absicherung gibt oder?
ottonormalVerbraucheram 16.05.2015 | 17:02
Hallo @ arni ich stimme dir Teilweise zu, nur die Väter dieser Republik haben 1949 in Mehrheit beschlossen das dieses Land seinen sin nicht nur darin Finden soll das Reiche immer reicher werden das nannten die dann SOZIALE MARKTWIRTSCHAFT, nur seit 1990 und mit Verlust unseres Feindbildes den KOMMUNISMUS wird dies mehr und mehr Vergessen. Also sage ich macht weiter so bis zum Nächsten neu Aufbau.
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