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Experten-Antwort

Selbstständig krank - Zahlung Rentenversicherung

von UnternehmerGeist26.10.2018 | 18:34
1296 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Unternehmer und gesetzlich krankenversichert und rentenversichert. Übernimmt die Krankenkasse die Zahlung meiner Rentenbeiträge oder muss ich das übernehmen? Ich beziehe seit knapp 3 Wochen krankengeld und bin voraussichtlich noch 2 Monate krank.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo UnternehmerGeist,

wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann sind Sie in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig mit Anspruch auf Krankengeld versichert.

Bei Bezug von Krankengeld wären Sie in der Rentenversicherung kraft Gesetzes versicherungspflichtig, wenn Sie im letzten Jahr vor Beginn des Krankengeldes zuletzt rentenversicherungspflichtig waren.

Sofern dies nicht der Fall ist, dann können Sie die Versicherungspflicht beantragen. Die Versicherungspflicht beginnt mit dem Beginn der Krankengeldzahlung, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten danach gestellt wird, andernfalls mit dem Folgetag der Antragstellung.

Die folgenden Aussagen zur Beitragshöhe und zur Beitragstragung gelten unabhängig davon, ob Sie kraft Gesetzes oder auf Antrag versicherungspflichtig sind.

Die Beiträge werden aus 80 vom Hundert des der Berechnung des Krankengeldes zu Grunde liegenden Arbeitseinkommens berechnet. Das entsprechende Arbeitseinkommen belief sich nach Ihren Angaben auf 3.700 Euro, so dass sich der Rentenversicherungsbeitrag insgesamt unter Anwendung des Beitragssatzes von 18,6 % (= Wert 2018) wie folgt berechnet:

3.700 Euro x 80 % x 18,6 % = 2.960 Euro x 18,6 % = 550,56 Euro

Die Beiträge werden von Ihnen und der Krankenkasse je zur Hälfte getragen, soweit sie auf das Krankengeld entfallen, im Übrigen von der Krankenkasse. Ich darf Ihnen diese etwas komplizierte Regelung mit einem Beispiel erläutern. Der Gesamtbeitrag wird ja aus 2.960 Euro berechnet (vergleiche vorhergehender Absatz). Sofern nun aber Ihr Krankengeld zum Beispiel nur 2.800 Euro beträgt, dann zahlen Sie nur einen Beitrag von 260,40 Euro (= 2.800 Euro x 9,3 %). Die Differenz zum Gesamtbeitrag von 550,56 Euro muss die Krankenkasse zahlen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo UnternehmerGeist,

wenn Sie auf Grund des Bezugs von Krankengeld in der Rentenversicherung versicherungspflichtig sind, dann können Sie weder die Pflichtbeiträge aufstocken noch zusätzlich freiwillige Beiträge zahlen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

13 Antworten

DRVam 26.10.2018 | 20:04
Wenn Sie von einer gesetzlichen Krankenkasse Krankengeld erhalten, werden auch von der KK Beiträge zur gesetzlichen RV gezahlt.
Rentenuschiam 26.10.2018 | 21:03
Nur dann, wenn Sie zuvor in der gesetzlichen Rentenversicherung PFLICHTversichert waren (§ 3 SGB VI). Ansonsten können Sie sich auf Antrag pflichtversichern gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 SGB VI, müssen dann aber die Beiträge selbst zahlen. MfG
UnternehmerGeistam 26.10.2018 | 21:12
Ich bin Unternehmer und gesetzlich krankenversichert und rentenversichert. Übernimmt die Krankenkasse die Zahlung meiner Rentenbeiträge oder muss ich das übernehmen? Ich beziehe seit knapp 3 Wochen krankengeld und bin voraussichtlich noch 2 Monate krank.
Nur dann, wenn Sie zuvor in der gesetzlichen Rentenversicherung PFLICHTversichert waren (§ 3 SGB VI). Ansonsten können Sie sich auf Antrag pflichtversichern gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 SGB VI, müssen dann aber die Beiträge selbst zahlen. MfG
Hallo Uschi, Ja ich hab mich pflichtversichern lassen, bin also nicht freiwillig versichert. Wieviel % des Krankengeld wird mir jetzt abgezogen für die Beiträge?
Rentenuschiam 26.10.2018 | 21:30
Nur eine Prozentzahl wäre zu einfach für die Rentenversicherung ;-) Der Beitragssatz ist klar 9,3%. ABER: Die Bemessungsgrundlage ist nicht das Krankengeld, sondern 80% des der Leistung zugrunde liegenden Arbeitseinkommens (§166 SGB VI). Deshalb kann ich Ihnen die Frage nach dem Prozentsatz vom Krankengeld leider nicht genau beantworten. MfG
UnternehmerGeistam 26.10.2018 | 21:58
Schade, ich hab die editieren Funktion verpasst. Es sollten ja somit 344,1€ Beitrag sein. Gehen die vom Brutto Krankengeld ab oder zahlt die Krankenkasse das extra?
Rentenuschiam 27.10.2018 | 08:57
Wenn die Krankenkasse den Beitrag "extra" zahlen würde, wären Sie an der Beitragszahlung nicht beteiligt. Sie dürfen also genau EIN Mal raten, wie es laufen wird ;-) MfG
UnternehmerGeistam 27.10.2018 | 11:55
Da wird man ja doppelt bestraft. Mein Krankengeld ist ja schon niedriger weil durch die Rentenbeiträge mein Netto niedriger ausfällt. Dann muss noch die Beiträge selber zahlen. Da fragt man sich schon ob man nicht lieber Angestellter sein sollte und dann wollen die noch sowas wie eine Bürgerversicherung. Danke auf jeden Fall für die Hilfe Rentenuschi.
W*lfgangam 27.10.2018 | 20:30
Zitat von UnternehmerGeist anzeigen
Wenn die Krankenkasse den Beitrag "extra" zahlen würde, wären Sie an der Beitragszahlung nicht beteiligt. Sie dürfen also genau EIN Mal raten, wie es laufen wird ;-) MfG
Da wird man ja doppelt bestraft. Mein Krankengeld ist ja schon niedriger weil durch die Rentenbeiträge mein Netto niedriger ausfällt. Dann muss noch die Beiträge selber zahlen. Da fragt man sich schon ob man nicht lieber Angestellter sein sollte und dann wollen die noch sowas wie eine Bürgerversicherung. Danke auf jeden Fall für die Hilfe Rentenuschi.
Hallo Unternehmergeist, Sie dürfen nicht vergessen, dass Sie als freiwillig Versicherter in der GKV die Wahlmöglichkeiten hatten, sich auch für den Fall einer AU abzusichern - kostet natürlich ein klein wenig extra Beitrag ...was Sie natürlich/zusätzlich steuerlich absetzen können ;-) Jetzt, wo der Fall der AU eingetreten ist - für den Sie sich ja extra versichert haben - beginnen Sie zu Lamentieren, dass Sie dafür überhaupt Leitungen erhalten ...ja was wollen Sie für Ihre Extra-Beiträge denn noch erhalten? Verstehe Ihre Argumentation nicht - ohne diese Zusatzversicherung hätten Sie null Einkommen/kein Krankengeld und null in Ihrem Rentenkonto. Hätten Sich natürlich mit einer privaten Krankentagegeldversicherung absichern können, grundsätzlich einer PKV – UND dann exorbitant hohen RV-Beiträgen im AU-Fall ...Sie wollen nicht wirklich wissen, wie viel Sie dann zahlen müssten. Gruß w. PS: Sie haben durchaus die richtige Wahl getroffen, bei einer GKV weiterhin versichert zu sein!
Kaiseram 27.10.2018 | 22:30
MfG
Gruß w. PS: Sie haben durchaus die richtige Wahl getroffen, bei einer GKV weiterhin versichert zu sein!
Wenn der W*lfgang das sagt, wird’s schon stimmen, oder etwa doch nicht?
UnternehmerGeistam 28.10.2018 | 12:04
Zitat von W*lfgang anzeigen
W*lfgang schrieb

Wenn die Krankenkasse den Beitrag "extra" zahlen würde, wären Sie an der Beitragszahlung nicht beteiligt.

Sie dürfen also genau EIN Mal raten, wie es laufen wird ;-)

MfG[/quote]

Da wird man ja doppelt bestraft. Mein Krankengeld ist ja schon niedriger weil durch die Rentenbeiträge mein Netto niedriger ausfällt. Dann muss noch die Beiträge selber zahlen. Da fragt man sich schon ob man nicht lieber Angestellter sein sollte und dann wollen die noch sowas wie eine Bürgerversicherung. Danke auf jeden Fall für die Hilfe Rentenuschi.[/quote]

Hallo Unternehmergeist,

Sie dürfen nicht vergessen, dass Sie als freiwillig Versicherter in der GKV die Wahlmöglichkeiten hatten, sich auch für den Fall einer AU abzusichern - kostet natürlich ein klein wenig extra Beitrag ...was Sie natürlich/zusätzlich steuerlich absetzen können ;-)

Jetzt, wo der Fall der AU eingetreten ist - für den Sie sich ja extra versichert haben - beginnen Sie zu Lamentieren, dass Sie dafür überhaupt Leitungen erhalten ...ja was wollen Sie für Ihre Extra-Beiträge denn noch erhalten? Verstehe Ihre Argumentation nicht - ohne diese Zusatzversicherung hätten Sie null Einkommen/kein Krankengeld und null in Ihrem Rentenkonto.

Hätten Sich natürlich mit einer privaten Krankentagegeldversicherung absichern können, grundsätzlich einer PKV – UND dann exorbitant hohen RV-Beiträgen im AU-Fall ...Sie wollen nicht wirklich wissen, wie viel Sie dann zahlen müssten.

Gruß

w.

PS: Sie haben durchaus die richtige Wahl getroffen, bei einer GKV weiterhin versichert zu sein!

Da wird man ja doppelt bestraft. Mein Krankengeld ist ja schon niedriger weil durch die Rentenbeiträge mein Netto niedriger ausfällt. Dann muss noch die Beiträge selber zahlen. Da fragt man sich schon ob man nicht lieber Angestellter sein sollte und dann wollen die noch sowas wie eine Bürgerversicherung. Danke auf jeden Fall für die Hilfe Rentenuschi.
Hallo Unternehmergeist, Sie dürfen nicht vergessen, dass Sie als freiwillig Versicherter in der GKV die Wahlmöglichkeiten hatten, sich auch für den Fall einer AU abzusichern - kostet natürlich ein klein wenig extra Beitrag ...was Sie natürlich/zusätzlich steuerlich absetzen können ;-) Jetzt, wo der Fall der AU eingetreten ist - für den Sie sich ja extra versichert haben - beginnen Sie zu Lamentieren, dass Sie dafür überhaupt Leitungen erhalten ...ja was wollen Sie für Ihre Extra-Beiträge denn noch erhalten? Verstehe Ihre Argumentation nicht - ohne diese Zusatzversicherung hätten Sie null Einkommen/kein Krankengeld und null in Ihrem Rentenkonto. Hätten Sich natürlich mit einer privaten Krankentagegeldversicherung absichern können, grundsätzlich einer PKV – UND dann exorbitant hohen RV-Beiträgen im AU-Fall ...Sie wollen nicht wirklich wissen, wie viel Sie dann zahlen müssten. Gruß w. PS: Sie haben durchaus die richtige Wahl getroffen, bei einer GKV weiterhin versichert zu sein!
Hallo Wolfgang, Sie haben es nicht verstanden. Es geht darum das Selbstständige hier offensichtlich benachteiligt werden und trotz höherer Beiträge, weniger Leistungen bekommen. Ein Arbeitnehmer mit meinem Einkommen zahlt die Hälfte der Beiträge, sein Einkommen wird nicht so stark gemindert, bekommt mehr Krankengeld durch mehr Netto und im Krankheitsfall übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Beiträge. Ob bei meiner Beiträgshöhe eine private Absicherung nicht günstiger wäre, die Frage stellt sich noch.
Feliam 29.10.2018 | 13:54
In der Ausgangsfrage schreiben Sie, dass Sie auch gesetzlich rentenversichert sind. Pflichtig oder freiwillig? Außer der (recht teuren) Pflichtversicherung auf Antrag kommt ggf. auch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen in Betracht. Vielleicht sollten Sie sich doch einmal in einer Beratungsstelle beraten lassen, da die Sinnhaftigkeit einer wie auch immer gearteten Beitragszahlung oder ggf. auch Beitragslücke stark von den von Ihnen bislang gezahlten Beiträgen und Ihren Absichten abhängt.
UnternehmerGeistam 30.10.2018 | 11:56
Danke nochmal für das Feedback. Wäre es denn möglich die Differenz der Rentenbeiträge selber zu zahlen, als pflichtversicherter? Ich möchte ungerne rentendefizite durch den krankengeldBezug hinnehmen.
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