Hallo Reiner,
als selbständiger Gastronom unterliegt man grundsätzlich nicht der Rentenversicherungspflicht.
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Hallo Reiner,
als selbständiger Gastronom unterliegt man grundsätzlich nicht der Rentenversicherungspflicht.
Die Expertin meinte "grundsätzlich", das heißt es gibt Ausnahmen: gegebenenfalls Franchise-Nehmer. Allerdings haben die Franchise-Nehmer, die ich kenne, alle Arbeitnehmer, die in der Summe mehr als 400 Euro im Monat Brutto verdienen. Somit würde doch wieder grundsätzlich eine Versicherungsfrei-heit vorliegen...
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