Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erhalten vor 1952 geborene Versicherte auf Antrag, die
· mindestens das 60. Lebensjahr vollendet haben,
· bei Rentenbeginn arbeitslos sind und nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und sechs Monaten mindestens 52 Wochen arbeitslos waren,
· innerhalb der letzten 10 Jahre vor Rentenbeginn mindestens 8 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten zurückgelegt haben und
· die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 15 Jahren erfüllen.
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· Darüber hinaus dürfen sie die Hinzuverdienstgrenze nicht überschreiten.
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Ohne Abschläge kann diese Altersrente ab dem 65. Lebensjahr bezogen werden. Seit dem Jahr 2006 wird für Versicherte der Geburtsjahrgänge 1946 bis 1951 die Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruchnahme in Monatsschritten auf das 63. Lebensjahr angehoben. Bei Inanspruchnahme vor Vollendung des 65. Lebensjahres müssen Sie Rentenabschläge in Kauf nehmen.
Ich kann Ihnen nur raten persönlich eine Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV aufzusuchen. Adressen in diesem Forum.