Hallo,
kann man beim Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente mehrere Nebenbeschäftigungen ausüben?
Sie dürfen so viele Jobs ausüben wie Sie können. Allerdings könnte der RV-Träger irgendwann auf die Idee kommen, Ihre VOLLE Erwerbsminderung in Frage zu stellen! (Wie geht das denn überhaupt, bei einem Restleistungsvermögen von unter drei Stunden täglich mehrere Nebenbeschäftigungen auszuüben?)
MfG
Hallo Holzwurm,
wenn Sie mit 'allen' Minijobs zusammen nicht mehr als 400,00 Euro im Monat verdienen und nicht länger als 14,99 Stunden wöchentlich arbeiten, dann können Sie auch mehrere Minijobs ausüben.
Allerdings glaube ich, ist der aufgezeigte Rahmen gerade mal für einen einzigen Minijob passend und mit Sicherheit nicht für mehrere.
warum soll es nicht möglich sein, für 3 Arbeitgeber je 1x die Woche 2,99 Stunden für jew. 100 EUR/Monat tätig zu sein - wäre ein Stundenlohn von über 8 EUR (manche müssen für weniger mehr arbeiten!)
Man könnte jetzt weiter rechnen: Warum soll es nicht möglich sein, für 6 Arbeitgeber je 1x 3-wöchentlich 2,99 Stunden für jew. 100 EUR/Monat tätig zu sein?
Es scheint hier immer Leute zu geben, die 'eins drauf' setzen zu müssen, um ihr Geltungsbedürfnis zu befriedigen und dabei die realistischen Gegebenheiten aus den Augen verlieren.