Hallo Anna,
vermögenswirksame Leistungen sind Arbeitsentgelt und damit grundsätzlich als Hinzuverdienst bei einer Rente wegen Erwerbsminderung zu berücksichtigen.
Solange Sie nur diese vermögenswirksamen Leistungen erhalten und deshalb auch die Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro nicht überschreiten werden, hat die Zahlung der vermögenswirksamen Leistungen keinen Einfluss auf die Rente wegen Erwerbsminderung. Insofern muss sie auch nicht gemeldet werden.