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Experten-Antwort

Sinn / Unsinn Einspruch gegen Verlängerung Arbeitsmarktrente statt unbefristete EMR

von herrmann11.04.2017 | 11:28
867 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag. Meine Arbeitsmarktrente wurde wieder für 3 Jahre verlängert. Eigentlich habe ich im Antrag den Wunsch auf Prüfung einer unbefristeten vollen EMR gestellt. Meine eingereichten Atteste zielen auch darauf ab. Nun frage ich mich, was ein Einspruch für einen Sinn macht. Oder lieber mit neuem Antrag in 3 Jahren wieder die Bitte zur Prüfung einer unbefristeten vollen EMR stellen? (Wieder mit Attesten, welche dies fordern). Von der Rentenhöhe ist es ja egal. Auch arbeite ich neben der Arbeitsmarktrente nichts dazu. Soll ich mir den Einspruch antun? Dann wohl MDK etc. Wer hatte auch solch einen Fall? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Arbeitsmarktrente bedeutet, dass Sie grundsätzlich noch 3 bis unter 6 stündig tätig sein können, aber dennoch die volle Rente bekommen, weil der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist. Diese Renten werden immer befristet.

Ein Widerspruch macht in meinen Augen höchstens dann Sinn, wenn Sie voll erwerbsgemindert wären, weil Sie nur noch unter 3 Stunden pro Tag arbeiten können. Aber auch diese Renten sind grundsätzlich zu befristen.

Ob ein unter 3 stündiges Leistungsvermögen so gesehen werden kann, sollten Sie zunächst mit Ihren Ärzten besprechen, ggfls. sollen die Ärzte Ihnen helfen die entsprechende Begründung des Widerspruchs zu schreiben.

Von der Rentenhöhe her macht der "Kampf um die Befristung" keinen Sinn - die Erfolgsaussicht kann im Forum nicht beurteilt werden.

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2 Antworten

=//=am 11.04.2017 | 13:09
Mit dem Wunsch nach einer unbefristeten Rente stehen Sie mit Sicherheit nicht alleine da. :-) Sie können selbstverständlich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Aber wollen Sie sich den Streß wirklich antun? 3 Jahre sind eine ziemlich lange Zeit, dann sind Sie auch wieder 3 Jahre älter - und vielleicht auch noch kränker (was man ja nicht hoffen will). Wie der Experte schon schrieb, kann auch bei einem Leistungsvermögen von unter 3 Stunden eine befristete Rente rauskommen, wenn eine Besserung nicht unwahrscheinlich ist. Sie müssen das natürlich selbst entscheiden. ICH würde es so lassen, wie es ist.
Schorscham 11.04.2017 | 15:03
Wie oft wollen Sie Ihre Frage denn noch stellen? https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=325&tx_typo3forum_… MfG
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