Arbeitsmarktrente bedeutet, dass Sie grundsätzlich noch 3 bis unter 6 stündig tätig sein können, aber dennoch die volle Rente bekommen, weil der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist. Diese Renten werden immer befristet.
Ein Widerspruch macht in meinen Augen höchstens dann Sinn, wenn Sie voll erwerbsgemindert wären, weil Sie nur noch unter 3 Stunden pro Tag arbeiten können. Aber auch diese Renten sind grundsätzlich zu befristen.
Ob ein unter 3 stündiges Leistungsvermögen so gesehen werden kann, sollten Sie zunächst mit Ihren Ärzten besprechen, ggfls. sollen die Ärzte Ihnen helfen die entsprechende Begründung des Widerspruchs zu schreiben.
Von der Rentenhöhe her macht der "Kampf um die Befristung" keinen Sinn - die Erfolgsaussicht kann im Forum nicht beurteilt werden.