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Sofort Rentenantrag stellen ?

von Susi K.26.04.2007 | 23:09
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12 Antworten

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Hallo, ich habe die 58er Regelung unterschrieben und bekomme Ende April das 1. Mal AL-Geld. Bei der Krankenkasse wurde ich letzten Monat ausgesteuert. Muss ich jetzt innerhalb des 1. Monats, in dem ich AL-Geld bekomme, den Rentenantrag stellen ? Ich meine so etwas gelesen zu haben.(Ich werde in Nov. 60). L.G. Susi K.

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4
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Das kommt darauf an über welches restleistungsvermögen Sie für den allg. Arbeitsmarkt verfügen.

Grundsätzklich aber nein, siehe hierzu auch folgende Erläuterungen zur Nahtlosigkeitsregelung des § 125 SGB III

"Die Regelung des § 125 wird auch als „Nahtlosigkeitsrege-lung“ bezeichnet. Sie soll verhindern, dass ein Arbeitsloser in Auswirkung des gegliederten Sozialleistungssystems wegen einer mehr als sechsmonatigen Leistungsminderung weder Arbeitslosengeld noch Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhält. Solange der Rentenversicherungsträger (RVTr) eine Erwerbsminderung nicht festgestellt hat, fingiert das Gesetz deshalb gesundheitliches Leistungsvermögen des Arbeitslosen. Die Nahtlosigkeitsregelung endet mit der Feststellung der ver-minderten Erwerbsfähigkeit durch den zuständigen RVTr.

Bei einer bis zu sechsmonatigen Leistungsminderung ist grundsätzlich die Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung, nicht der Rentenversicherung, gegeben. Dies gilt auch dann, wenn diese - ggf. entgegen der ursprünglichen Prognose - über 6 Monate hinausreicht. Die Zuständigkeit der BA ist erst nach Ausschöpfung des Krankengeldanspruchs gegeben. (§ 50 SGB V).

Die Nahtlosigkeitsregelung ist anzuwenden, wenn das Leistungsvermögen nur noch Beschäftigungen von weniger als 15 Stunden wöchentlich (Kurzzeitigkeitsgrenze = 15 Stunden wö-chentlich) zulässt und verminderte Erwerbsfähigkeit vom zust. RV Träger festgestellt worden ist."

Letzteres kann eben online (da keine Akteneinsicht, Gutachten etc.) nicht beurteilt werden.

MfG

Moderation · 2Ihre Vorsorge

...aber ja doch, was auch unter nachfolgendem Link auf den Seiten 12 und 13 nachzulesen wäre...

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A016-Infomanagement/Publikation/pdf/-125-SGB-III-Minderung-der-Leistungsfaeh.pdf

MfG

Moderation · 3Ihre Vorsorge

In der Tat....

MfG

Moderation · 4Ihre Vorsorge

@Mostafa: Nein, weil die derzeitige Regelung des § 428 SGB III dies nur noch für Versicherte ermöglicht, deren ALG Anspruch vor 01.01.2008 entstanden ist und die auch bis dahin das 58. Lebensjahr bereits vollendet haben. In Ihrem Fall also ist dies nicht mehr möglich.

User Amade ist übrigens nicht der Einzige der sich über die im Zusammenhang mit der Anhebung der Lebensaltersgrenzen erforderlichen Arbeitsplätzen Gedanken gemacht hat...:-)

Das renommierte Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit beschäftigt sich damit nun schon seit viele vielen Jahren und hatte im Sommer 2006 dazu auch ein kleines update publiziert, http://doku.iab.de/kurzber/2006/kb1606.pdf

User Amade hat hier übrigens erneut sehr schön Bernhards Beiträge zitiert.

MfG

8 Antworten

Schiko.am 27.04.2007 | 08:17
Warum sollten sie und 18% abschlag lebenslang hinnehmen, zwingen kann sie hierzu auch die agentur nicht. Scheinbar ist doch die voraussetzung für AL I gegeben. Dies sollten sie in den nächsten achtzehn mo- naten genießen. Kommt hinzu, die agentur zahlt während dieser zeit beiträge dies erhöht die spätere rente noch. MfG.
Susi K.am 27.04.2007 | 08:59
Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Das beruhigt mich etwas. Lt. Bewilligungsbscheid soll ich bis 9/08 AL-Geld erhalten. Der Mitarbeiter sagte vorher, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, dass man dann innerhalb von 4 Wochen einen Rentenantrag stellen soll. Dann werde ich erstmal abwarten. (Es wird aber bei mir so sein, dass die Rente höher ist als das AL-Geld, da ich die letzten 3-4 Jahre leider nur noch 20 Std. arbeiten konnte). L.G. Susi K.
Amadéam 27.04.2007 | 09:43
Nach § 125 Abs. 2 SGB III hat die Agentur für Arbeit den Versicherten aufzuordern, einen Antrag auf medizinische Teilhabe (nicht einen Rentenantrag!) zu stellen, wenn sie davon ausgeht, dass die Leistungsfähigkeit erheblich gemindert ist http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0312… Sind jedoch die Bedingungen des 116 Abs. 2 SGB VI erfüllt, gilt der Antrag auf Teilhabe dann als Antrag auf Rente http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/06/index.php?norm_ID=0611…
Susi K.am 27.04.2007 | 12:52
Hallo Amadé, vielen Dank für die Links. Bedeutet das, dass ich noch im Monat April einen Antrag stellen muss ? Eine 6-wöchige Reha habe ich vor fast einem Jahr schon mitgemacht und bin arbeitsunfähig entlassen worden. L.G. Susi
Amadéam 27.04.2007 | 13:26
Wenn die Arbeitsagentur Sie zur Stellung eines Antrages auf TEILHABE auffordert, dann sollten Sie diesen - auch trotz der vorhergehenden Reha-Maßnahme - unbedingt stellen. Andernfalls wird das ALG gestrichen. Von einer Aufforderung zur Stellung eines Rentenantrags steht in § 125 SGB III jedoch nichts Um sicher zu gehen, fragen Sie bei Ihrer Arbeitsagentur lieber nochmals nach. Diese ist nach dem SGB I zur umfassenden Beratung in Ihrer Angelegenheit verpflichtet! Versucht man Sie abzuwimmeln oder gibt nur unzureichend Auskunft, verlangen Sie den Vorgesetzten oder lassen sich Namen und Anschrift der Aufsichtsbehörde geben und beschweren sich dort. Auf die §§ 14 und insbesondere 15 Abs. 2 und 3 SGB I wird insoweit hingewiesen. http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/01/index.php?norm_ID=0101… http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/01/index.php?norm_ID=0101…
Susi K.am 27.04.2007 | 20:12
Vielen Dank, da muss ich mich ja wirklcih sputen. !!! L.G. Susi K.
mostafaam 29.04.2007 | 11:46
Hallo Liebe forummitglieder, nechtes Jahr werde ich 58 als ca. 15 Jahre Beitragzahler in Rentenversicherung kann ich die 58 er regelung in anspruch nehmmen und in rente gehen??
Amadéam 30.04.2007 | 09:42
Für Versicherte der Jahrgänge 1950, 1951, 1952 usw. gibt es keine 58er-Regelung mehr! Diese Jahrgänge müssen also auch nach Vollendung des 58. Lebensjahres arbeitslos gemeldet sein und der Vermittlung nach Maßgabe der Normen der Arbeitsagentur zur Verfügung stehen. Eine Altersrente mit 58 hat es in Deutschland noch nie gegeben und wird es voraussichtlich auch nie geben. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Ehe Sie Rentner werden, wird also noch reichlich Zeit ins Land verstreichen, die Sie nutzen sollten ! Ihren individuellen Rentenbeginn für alle Altersrentenarten - und zwar mit und ohne Abschläge - erfahren Sie, wenn Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger die Erteilung einer RENTENAUSKUNFT beantragen. Ferner erfahren Sie dann auch, ob die versicherungsrechtlichen Vorraussetzungen für die jeweilige Altersrentenart erfüllt sind bzw. noch nicht erfüllt werden können. Eine vorherige Klärung des Versicherungskontos ist aber gegebenenfalls erforderlich. Wenden Sie sich im Bedarfsfalle an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers – auf dieser Seite unter „Service“ erfahren Sie die Anschrift und die notwendigen Daten für eine Kontaktaufnahme. In den Augen der Politik, die gerade munter die Lebensarbeitszeit verlängert hat und diese künftig noch weiter hinausschieben will, haben Sie noch ein gewaltiges Potential. Bevor Sie also resignieren und die Jobsuche vollends aufgeben, testen Sie doch erst mal Münteferings neue „Wunderwaffe“ und fragen bei Ihrer Arbeitsagentur nach der „Initiative 50Plus“. Berichten Sie uns dann von Ihren Erfahrungen! Viele Mitmenschen sind nämlich daran interessiert, ob die Verlängerung der Lebensarbeitszeit auch wirklich gerechtfertigt ist. http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Arbeitsmarkt/Foerderung/…
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