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Experten-Antwort

Soll in EM-Rente

von Johannes08.12.2017 | 11:31
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe seit ca. 10 Jahren COPD, jetzt Stufe 4. Seit Juni bin ich an einer Lungenentzündung erkrankt. Im August war ich in einer Reha–Einrichtung für COPD. Dort wurde eine Erwerbsunfähigkeit von unter 3 Stunden am Tag festgestellt und eine Flüssig-Sauerstoffversorgung angeordnet. Seitdem bin ich krankgeschrieben, möchte aber wieder arbeiten gehen. Um das aber zu können, brauche ich ein kleineres Sauerstoffgerät. Mein Arbeitgeber ist damit einverstanden, würde mich bei einer Wiedereingliederung unterstützen und auch in eine Stundenreduzierung einwilligen. Von der Krankenkasse wurde ich aber immer wieder auf eine Entscheidung MDK vertröstet. Dieser hat nun am 20.11. entschieden, das ich nur noch Sauerstoffkonzentratoren bewilligt bekomme. Das Mobilteil dazu ist aber so groß, dass es für mich unmöglich würde damit zu arbeiten. Also habe ich das Gerät abgelehnt und bezahle nun selber die Flüssig Sauerstoffversorgung. Nun bekomme ich von der Krankenkassen eine Aufforderung/Bitte (?) einen Rentenantrag bzw. der Reha-SAntrag als Rentenantrag gilt. Die Frist bis zu der ich wiedersprechen muss ist der 04.01.18. Mir ist leider überhaupt nicht klar was damit auf mich zukommen würde. Müsste ich das bisher bekommene Krankengeld zurückzahlen? Wenn ich dem Antrag widerspreche und die Arbeitsaufnahme erweist sich als unmöglich, erwarten mich dann weitere Schwierigkeiten? An wen kann ich mich noch wenden, um ein Mobiles Sauerstoffgerät zu bekommen, mit dem eine Arbeitsaufnahme möglich wäre?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Johannes,

die Krankenkasse ist berechtigt, bei laufender Krankengeldzahlung auf Stellung eines Rehabilitationsantrages zu bestehen. Sollte dieser Aufforderung nicht in einer angemessenen Frist seitens des Versicherten nachgekommen werden, ist die Krankenkasse berechtigt, die Krankengeldzahlung einzustellen.

Sofern die Umdeutung des Rehabilitationsantrages in einen Rentenantrag erfolgt, werden Sie vom Rentenversicherungsträger aufgefordert, einen formellen Antrag zu stellen. Das Datum des Rehabilitationsantrags ist für den Rentenantrag maßgebend.

Wird dem Rentenantrag rückwirkend stattgegeben, ergibt sich eine Nachzahlung, die im Rahmen eines Erstattungsanspruches der Krankenkasse angeboten wird. Diese kann Forderungen auf die Nachzahlung nur für den Zeitraum, für den Krankengeld gezahlt wurde und auch nur bis zur Rentenhöhe geltend machen.

Differenzbeträge werden nicht vom Versicherten seitens der Krankenkasse zurückgefordert.

Bezüglich der geplanten Arbeitsaufnahme sollten Sie ggf. mit Ihrem Rentenversicherungsträger klären, ob Sie seitens der Rentenversicherung Hilfen im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten können.

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9 Antworten

Johannesam 08.12.2017 | 12:04
@Johannes Bekerner Keine Ahnung warum du mich als Troll beschimpfst. Für mich ist das eine sehr ernste Sache, die mir schlaflose Nächte bereitet. Da der Brief der Krankenkasse gestern abend kam, konnte ich erst heute schreiben. Arbeiten gehen kann ich noch nicht, da ich nicht das entsprechende Gerät bekomme (Nach 3 Monaten immerwiederkehrender Nachfrage).
Gute Besserungam 08.12.2017 | 12:28
Klar, Krankenkasse will, dass du in Rente (Erwerbsminderungsrente) gehst - dann bist du bei denen von der Payroll. Aber die Rentenversicherung schickt Dich erst mal in die Reha (Reha vor Rente). Dein Vorteil: Eine gute Klinik berät bei Hilfsmitteln, weiß welche zu deiner Arbeitssituation passen und wo du die bekommst. Tipp: Klinik Reichenhall - Topadresse für COPDler. www.klinik-bad-reichenhall.de
sturkoppam 08.12.2017 | 14:44
Hallo Johannes, das wird auch mit Mobilem Flüssigsauerstoff nicht gehen. Gerät wiegt gefüllt ca. 5-6 Kg. Inhalt 2 Ltr. Flüssigsauerstoff(tiefkalt) ergibt bei Raumtemp. ca. 1700 Ltr. in Gasform. Bei einem Bedarf von 5 L/Min bei Belastung reichts für 5-6 Std. Leg das auf deine Arbeits, + Wegezeit um dann wirds vermutlich sehr eng werden. Hier noch ein Forum zum LOT: http://www.sauerstoffliga.de/forum.php
Johannesam 08.12.2017 | 17:14
Danke für Euere schnellen Antworten und Infos. @Gute Besserung Ich war ja im Sommer in Reha ( Bad Ems) und da hat man mir in der letzten Woche einfach Sauerstoff verpasst und sich nicht weiter gekümmert. @ sturkopp Die mobilen Flüssigsauetstoffgeräte wiegen gefüllt knapp 2 KG und halten bei 2L so 6 Stunden. der ist aber zu groß um mit Kindern zu arbeiten. Der kleinere hat ein bedarfsabhängiges System und mit dem würde ich auch so 5 Stunden auskommen und könnte mich in der Kindergruppe gut und sicher bewegen. Mit beiden käme ich also gut über den Tag. @Experte/in Das ist schon einmal sehr beruhigend, das es zu keinen Rückforderungen des Krankengeldes kommen kann. Montag werde ich sofort Kontakt mit der DRV bezüglich der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aufnehmen. Aber langsam sehe ich schwarz und bin fast geneigt mich in die Erwerbungsunfähigkeit zu fügen. Nochmal vielen Dank Johannes
Johannesam 08.12.2017 | 19:04
@Sturkopp 2l ist die Einstellung die ich im Dauerflow vornehmen soll. In das größere Gerät passen ca. 1,2 KG. abe noch mal nachgeschaut und gefüllt wiegt es in der Tat 3,5 KG. Aber das ist noch gut verkraftbar, hier ist eher die Größe bei meiner Arbeit mit Kindern hinderlich. Kann den ja nicht dauerend irgendwo abstellen und brauche öfters freie Hände. Demand Fähigkeit ist schon vor 2 Monaten positiv getestet worden, trotzdem habe ich kein solches Gerät bekommen. Mit Arbeitsweg könnte ees natürlich knapp werden, aber bisher habe ich meine Arbeitszeiten relativ flexibel halten können. Aber ich wäre ja auch mit einen Dauerkonzentrator einverstanden, aber ausschließlich geht einfach nicht.
sturkoppam 08.12.2017 | 19:29
Hallo Johannes, ich hatte einen Link reinkopiert, melde dich da an, da bekommst du Info´s wie du an die Geräte kommst die du brauchst.
W*lfgangam 08.12.2017 | 21:13
Zitat von Johannes anzeigenausblenden
Hallo Johannes, aus rein finanzieller Sicht: reizen Sie die Fristen (04.01.2018) aus, stellen Sie den von der KK 'gewünschten' Rentenantrag zum Fristende. Dazu reicht es aus, sich bis zum Fristende bei einer Antragaufnehmenden Stelle für den Rentenantrag registrieren zu lassen - DRV-Beratungsstelle (auch online) oder örtliches Rathaus/Versicherungsamt. Sie erhalten in beiden Fällen eine Bestätigung über die (formlose) Antragstellung, die können Sie Ihrer KK vorlegen/Antrag innerhalb der Frist gestellt. Wann der Antrag dann schriftlich aufgenommen werden kann, hängt vom Terminvorlauf der Antragsstelle ab - sollten +/- rd. 2 Monate sein ...kann die KK nichts machen und das KG läuft bis zur endgültigen Entscheidung weiter, erst dann wird max. bis zur Rentenhöhe abgerechnet/siehe Experten-Beitrag. Gruß w.
Johannesam 10.12.2017 | 15:03
@Sturrkopf Danke ich habe mich da gemeldet. @Wolfgang Danke für den Tipp, das nimmt mir ein bißchen von meinen Sorgen, aber irgendwie hoffe ich immer noch darum zu kommen. Mal sehen was ein Anwalt datz sagt. Gruß Johannes
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