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Sonderechtsnachfolge

von Neffe23.07.2007 | 21:39
1465 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Meine Tante hat sich bereit erklärt, freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung zu entrichten. Leider ist Sie vor Abschluss des Verfahrens und somit vor der tatsächlichen Zahlung der Beiträge verstorben. Ist es tatsächlich so, dass mein Onkel (Witwer) nicht zahlen darf und somit keinen Rentenanspruch hat? Er kann doch das Verfahren weiterführen oder? Siehe auch Antwort von Experte vom 23.7 2007.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Guten Morgen Neffe,

Ihre Anfrage wurde bereits beantwortet. Insoweit besteht kein weiterer Handlungsbedarf.

3 Antworten

KSCam 23.07.2007 | 22:28
glauben Sie, dass Sie heute auf die gleiche Frage eine andere Antwort bekommen als gestern?
Schadeam 24.07.2007 | 08:00
ja, der Bundestag hat das heute Nacht geändert, aber der Bundesrat wird wohl erst am Samstagabend tagen. Also nur Mut: Stellen Sie die Frage ab jetzt täglich.
?-?am 24.07.2007 | 07:58
na ja, manchmal ändern sich Gesetze über nacht
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