Guten Morgen Hanni!
Der von "Peter" zitierte Beitrag ist weiterhin gültig:
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/abfindung-bei-witwenrente.html
Sie sollten Ihr Kündigungsschreiben und ggfs. die Unterlagen zur Berechnung der Abfindung umgehend der Sachbearbeitung für Ihre Witwenrente in Kopie übersenden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung