Selbst wenn Sie ausführlichste Angaben zu den Ihrer Ansicht nach für die Entscheidung über Erwerbsminderung (bei Berufsunfähigkeit) relevanten Diagnosen schreiben würden - die Entscheidung darüber trifft der für Sie zuständige Rentenversicherungsträger (Sozilamedizinischer Dienst). Nicht ein anonymes Online Forum.
Was die Möglichkeit zur Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente angeht, so können Sie bei bereits erfüllter Wartezeit von 35 Jahren die Altersrete für langjährig Versicherte mit 63 jahren und 7,2 % Abschlag beanspruchen. Sofern Sie einen GdB von mind. 50 % inne haben (oder als BU/EU anerkannt werden) - grundsätzlich - auch die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen bereits zum jetzigen Zeitpunkt. Fall: Wäre insoweit eine Rentenbeginn das 62. Lebensjahr und genießen Sie keinen Vertrauenssschutz, so hätten Sie dafür 3,6 % Abschlag in Kauf zu nehmen.
Ob insoweit Vertrauensschutz besteht und wie hoch bei welchem Rentenbeginn die Abschläge ausfallen, könnte idealer Weise bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle abgeklärt werden.
PS: Sofern Sie gegenüber der Agentur für Arbeit eine sogen. 58er Erklärung unterzeichnet haben, bedeutet dies, dass Sie nur dann zur Rentenantragstellung aufgefordert werden dürfen, als dass Sie diese ohne Abschläge beanspruchen können. Bei drohendem ALG II nützt dies freilich oft wenig....
MfG