Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Sozialverischerungspflicht bei Studenten

von Peetz25.04.2007 | 20:38
1874 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich war in den vergangen Jahren als studentischer Mitarbeiter an einer Berliner Universität beschäftigt und habe am 25.01.07 meine letzte Prüfung abgelegt, das Datum der Exmetrikulation ist der 24.03.07. Die EPrsonalabteilung der Universität ist nun der Auffassung, dass ich bereits ab 25.01. sozialverischerungspflichtig war. Ist diese Auffassung korrekt? Mit herzlichem Dank für Ihre Hilfe Thorsten Peetz

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Selbst wenn Sie ausführlichste Angaben zu den Ihrer Ansicht nach für die Entscheidung über Erwerbsminderung (bei Berufsunfähigkeit) relevanten Diagnosen schreiben würden - die Entscheidung darüber trifft der für Sie zuständige Rentenversicherungsträger (Sozilamedizinischer Dienst). Nicht ein anonymes Online Forum.

Was die Möglichkeit zur Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente angeht, so können Sie bei bereits erfüllter Wartezeit von 35 Jahren die Altersrete für langjährig Versicherte mit 63 jahren und 7,2 % Abschlag beanspruchen. Sofern Sie einen GdB von mind. 50 % inne haben (oder als BU/EU anerkannt werden) - grundsätzlich - auch die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen bereits zum jetzigen Zeitpunkt. Fall: Wäre insoweit eine Rentenbeginn das 62. Lebensjahr und genießen Sie keinen Vertrauenssschutz, so hätten Sie dafür 3,6 % Abschlag in Kauf zu nehmen.

Ob insoweit Vertrauensschutz besteht und wie hoch bei welchem Rentenbeginn die Abschläge ausfallen, könnte idealer Weise bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle abgeklärt werden.

PS: Sofern Sie gegenüber der Agentur für Arbeit eine sogen. 58er Erklärung unterzeichnet haben, bedeutet dies, dass Sie nur dann zur Rentenantragstellung aufgefordert werden dürfen, als dass Sie diese ohne Abschläge beanspruchen können. Bei drohendem ALG II nützt dies freilich oft wenig....

MfG

Moderation · 2Ihre Vorsorge

NM.E. ja, da insoweit auch auf Rundschreiben der Spitzenorganisationen der Sozialleistungsträger Bezug genommen wird.

MfG

5 Antworten

Bernhardam 25.04.2007 | 21:02
Sofern Ihr Einkommen oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze lag und die Beschäftigung nicht kurzfristig war, waren Sie auch als Student vor der letzten Prüfung bereits rentenversicherungspflichtig (es sei denn, dieselbe Beschäftigung bestand schon vor 09/1996 und seitdem ununterbrochen). Wie hatte Sie die Personalabteilung denn bisher (also vor dem 25.01.07) behandelt? Detaillierte Informationen finden Sie hier: http://www.vdak.de/arbeitgeber/index.htm
Peetzam 25.04.2007 | 21:47
Herzlichen Dank zunächst für die ! Zuletzt habe ich ca 800 Euro pro Monat vedient, von denen bis auf die Rentenversicherungsbeiträge nichts abgeführt wurde. Mitte April kam dann eine Nachforderung für die Zeit nach der letzten Prüfung, die die "Sozialversicherung KV, PV und AV betrifft. Folgendes Zitat ist aus einer email von der Personalabteilung: "Die Sozialversicherung geht davon aus dass, wenn man die letzte Prüfung absolviert hat, man nicht mehr studiert. Dies wurde uns zuletzt auch durch die Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund bestätigt. " Deswegen wende ich mich an dieses Forum, oder bin ich hier falsch? Ich ging davon aus, das Stichtag die Exmatrikulation ist, vorher können ja auch keine Hilfen bei der Arbeitsagentur beantragt werden. Erneut herzlichen Dank und viele Grüße Thorsten Peetz
gerdaam 25.04.2007 | 22:34
habe §316 unterschrieben Alg läüft in 3 Monaten aus,bin bald 62 ,habe Rentenantrag gestellt. war Verkäuferin,habe ständiges Beinleiden(dicke Beine)bin deswegen auch ständig in Behandlung.Kann ich drotz Antrag auf Rente noch Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente stellen. Für die Stellungnahme eines Fachmannes unter Ihnen währe ich sehr dankbar.
Heinericham 26.04.2007 | 08:22
Hallo, für die Rentenversicherungsträger endet das Studium tatsächlich mit dem letzten Tag der Prüfung. Sie haben das Studium abgeschlossen sobald Sie die Prüfung bestanden haben und nicht erst mit der Exmatrikulation. MfG
Peetzam 26.04.2007 | 08:34
Hallo, Gilt das dann auch für Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung? Viele Grüße Thorsten Peetz
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026