Hallo Tina Schwarz,
wenn Ihr Sohn gesetzlich krankenversichert ist, können Sie die Sozialversicherungsnummer dort erfragen, gegebenenfalls sendet die Krankenkasse Ihrem Sohn eine Mitgliedsbescheinigung zu, auf der die Sozialversicherungsnummer vermerkt ist.
Sollte er privat Krankenversichert sein, empfehle ich Ihnen, sich bei der Deutschen Rentenversicherung direkt zu melden.