Das Thema Praktikum ist nicht einfach zu lösen. Bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung von Praktikanten in der Rentenversicherung gibt es sehr unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen, die auch noch sehr umfangreich sind. Keine Versicherungspflicht zur Rentenversicherung besteht bei überwiegend schulmäßiger Ausbildung, bei der auch der praktische Unterricht im Wesentlichen in Form einer schulischen Unterweisung und Belehrung durchgeführt wird. Inwieweit während eines Praktikums Rentenversicherungspflicht besteht, muss im Einzelfall geprüft werden. Bitte wenden Sie sich schriftlich –unter Angabe des genauen Sachverhalts- an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.