Es heißt, die CDU-Fraktion plant jetzt doch noch, das FRG ändern zu lassen!
Es war die Rede von drei Änderungsvorschlägen, der gewichtigste lautet, dass die gedeckelten Renten für Spätaussiedler pauschal 5 FP aufgestockt werden.
Eine unklare Formulierung.
Ob das nun heißt, es gilt nur für die nach 1996 Zugezogenen und meint, dass die Obergrenze für eine Rente aus FRG-Punkten ausgeweitet wird?
Oder bedeutet es, dass alle Personen mit FRG-Zeiten 5 EP mehr bekommen, pauschal auf ihr Rentenkonto?
Das wären ca. 150 € mehr, für jeden!
Und wie korreliert das mit der Mindest-EP-Regelung?
Bestandrentner könnten dann wohl einfach pauschal diesen Zuschlag bekommen, wohingegen bei Neurentnern die Mindest-EP wahrscheinlich wegfallen würden?
Weiß hier jemand näheres und kann mir das Gesetz erklären?