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Experten-Antwort

Spätere Neuberechnung der Abschlagszahlung möglich ?

von Ingo07.09.2017 | 11:44
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7 Antworten

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Hallo zusammen, Habe das Ergebnis vom V210 bekommen. Ausgleichszahlung zur Vermeidung eines Rentenabschlags bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente. Bei der Verdienst Hochrechnung bis zum Monat der 63. Geburtstags wird nur das gesicherte Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld mit berücksichtigt. Die unsicheren sv pflichtigen Einmalzahlungen wie Bonus, Verbesserungsvorschläge usw. natürlich nicht. Die jährlichen DEÜV Meldungen bis 63.Geburtstag dürften also etwas besser aussehen als die aktuellen Vorl. Eintragungen bis 2030. Somit sind die 14,4 % Kürzung höher als der jetzige Ausgleich. Frage jetzt: Kann man den Antrag V210 später noch einmal stellen bzw. neu nachrechnen lassen, um noch etwas mehr Ausgleichszahlung zu leisten ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ingo,

ja, eine Neuberechnung/Überprüfung ist möglich. Am Besten verfahren Sie dann so, wie von Schade beschrieben.

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6 Antworten

Fastrentneram 07.09.2017 | 12:21
Ja, Sie können später erneut einen V0210 ausfüllen. Die entsprechenden neuen Zahlungswerte werden i.d.R. nur wenig von den aktuell berechneten Werten abweichen. Sie dürfen sich nicht zu viel davon erwarten.
Schadeam 07.09.2017 | 12:20
Ja, wenn das für Sie wichtig ist machen Sie das am besten kurz bevor Sie dann in Rente gehen. M.E. gehts dann darum dass Sie vielleicht nochmal 1000 € mehr nachzahlen dürfen für nochmals 5 € mehr Rente. Ob das dann die Mühe wert ist??????
Ingoam 07.09.2017 | 13:09
Danke für alle Antworten. Ich mache das jetzt, weil das finanziell in 3 bis 4 Jahren mit Teilzahlung erledigt ist. Sollte ich meine derzeitige Arbeit später noch haben ( man weiß ja nie ), bin ich dann mit einem kleinen Nachschlag gerne einverstanden.
belustigtam 07.09.2017 | 12:35
Ja das geht. Solche Fragestellungen sind aber auch nur in Deutschland denkbar, weil wir ja alles perfekt geregelt haben müssen. Da erkundigt sich doch tatsächlich jemand über den Ausgleich der Abschläge, den er in 13 Jahren mal haben wird, stellt dann auch gleich mit 50 umgehend den Antrag (weil man das ja ab 50 darf) und macht sich Gedanken dass die prognostizierten Zeiten dann vielleicht doch nicht centgenau passen könnten und ich das alles später nochmals optimieren könnte. Einfach herrlich und typisch deutsch.
Fortitude oneam 07.09.2017 | 14:24
Hallo Ingo, sehr bewundernswert das Sie an Ihre Zukunft denken. Für mich ist ein kleiner Nachschlag verbunden, wenn früher die liebe gute Omi gekocht hat. Da habe ich mich riesig über einen Nachlag gefreut. :-) Mfg
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