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Experten-Antwort

stationäre Arbeitserprobung

von Elisa02.10.2017 | 18:56
395 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich soll nächsten Monat an einer Arbeitserprobung/Berufsfindungskurs in einer Stadt teilnehmen. Ich beziehe derzeit Krankengeld und würde mir dann Übergangsgeld von der Rentenversicherung zustehen, da die Bildungsstätte in einer anderen Stadt liegt? Ich freue mich auf eure Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Elisa,

vermutlich wird es so sein, wie im Beitrag von ??? beschrieben.

Eine verbindliche Antwort auf Ihre Frage kann Ihnen aber nur die zuständige Mitarbeiterin / der zuständige Mitarbeiter bei Ihrem Rentenversicherungsträger bzw. bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung geben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Infoam 02.10.2017 | 19:27
Wer hat die Arbeitserprobung veranlasst?
Elisaam 02.10.2017 | 20:18
Das war die Rentenversicherung.
???am 03.10.2017 | 17:09
Nein. Eine Arbeitserprobung ist Teil des Verwaltungsverfahrens. Übergangsgeld gibt es nur bei Teilnahme an einer "echten" Maßnahme. Ihre Krankenkasse zahlt Ihnen das Krankengeld weiter.
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