Das Statusfeststellungsverfahren klärt die Frage, ob jemand einer
- (sozialversicherungspflichtigen) abhängigen Beschäftigung nachgeht oder
- selbständig tätig ist.
Sofern eine (sozialversicherungspflichtige) abhängige Beschäftigung vorliegt, besteht auch dem Grunde nach Versicherungspflicht in allen Sozialversicherungszweigen (Renten-, Kranken-,Pflege,-Arbeitslosen- und Unfallversicherung).
Sofern eine selbständige Tätigkeit im Rahmen des Statusfeststellungsverfahren erfolgt, besteht nur keine Versicherungspflicht als abhängig Beschäftigter.
In einem weiteren Verfahren wurden dann (nur) geprüft werden, ob als Selbständiger in der Rentenversicherung pflichtversichert sind.