Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDie Frage kann ich leider nicht verbindlich beantworten. Offensichtlich haben Sie zunächst nur die Antragsformulare ausgefüllt. Welche Entscheidung vom Rentenversicherungsträger getroffen werden wird, ist daher wohl noch gar nicht bekannt. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitsplatz ergonomisch auszustatten. Ist über diese Ausstattung hinaus - krankheitsbedingt - eine besondere Ausstattung erforderlich, können die Kosten - ggf. auch teilweise - vom zuständigen Rentenversicherungsträger übernommen werden, wenn die persönlichen (medizinischen) und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ob diese vorliegen, kann ich nicht beurteilen. Bei Bewilligung einer Arbeitsplatzausstattung gibt es unterschiedliche Verfahrensweisen: Beschaffung durch den Versicherten selbst, Beschaffung durch den Arbeitgeber, Beschaffung durch den Rentenversicherungsträger, mit / ohne Eigentumsvorbehalt usw. usw.
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