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Experten-Antwort

Steh/Sitztisch

von Manuela Müller11.02.2011 | 13:51
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3 Antworten

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Ich habe G100/130 formulare ausgefüllt, die RV gibt 1200 Euro für einen Steh/Sitztisch.Wem gehört der Steh-Sitztisch, wenn die Rentenversicherung 1200 Euro dazu gibt, bei einem Tisch der 1400 Euro kostet und die Tischlerarbeiten vom Betrieb/öfffentlicher Dienst mit ca 6500 Angestellen, bezahlt werden. MFG manuela Müller

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.02.2011 | 14:28

Die Frage kann ich leider nicht verbindlich beantworten. Offensichtlich haben Sie zunächst nur die Antragsformulare ausgefüllt. Welche Entscheidung vom Rentenversicherungsträger getroffen werden wird, ist daher wohl noch gar nicht bekannt. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitsplatz ergonomisch auszustatten. Ist über diese Ausstattung hinaus - krankheitsbedingt - eine besondere Ausstattung erforderlich, können die Kosten - ggf. auch teilweise - vom zuständigen Rentenversicherungsträger übernommen werden, wenn die persönlichen (medizinischen) und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ob diese vorliegen, kann ich nicht beurteilen. Bei Bewilligung einer Arbeitsplatzausstattung gibt es unterschiedliche Verfahrensweisen: Beschaffung durch den Versicherten selbst, Beschaffung durch den Arbeitgeber, Beschaffung durch den Rentenversicherungsträger, mit / ohne Eigentumsvorbehalt usw. usw.

2 Antworten

Elisabetham 11.02.2011 | 16:34
Nach § 1006 BGB gilt die Eigentumsvermutung grundsätzlich für den Besitzer, das wäre hier die Behörde selbst oder der Rechtsträger. Gemäß § 946 iVm § 94 BGB ist die Behörde nicht Eigentümer geworden, auch nicht nach § 947 BGB iVm § 94 BGB. Maßgeblich ist einzig und allein der Wille der DRV. Es könnte sich um eine Schenkung nach §§ 516 ff BGB handeln, dann wäre die Behörde Eigentümer oder Leihe, § 598 BGB dann nicht. Aber darüber müsste es eine Abmachung geben, die dann möglicherweise noch auslegungsbedürftig sein dürfte und ich nicht kenne.
Nixam 12.02.2011 | 11:18
In aller Regel gehört der Tisch/Stuhl etc dem RV-Träger und Sie dürfen ihn nicht weiterverkaufen etc, ohne den RV-Träger zu fragen, wenn Sie den Stuhl innerhalb von 3 Jahren nicht mehr benötigen. Das sind aber Erfahrungswerte von mir aus der täglichen Praxis. Gesetzliche Regelungen etc gibt so direkt nicht. Eine verbindliche Aussage wird Ihnen hierzu auch Ihr RV-Träger nicht geben können. Diese Frage tritt erst auf, wenn Sie das beschaffte Material nicht mehr benötigen/einen Arbeitsplatz wechseln und der beschaffte Tisch/Stuhl etc nicht mehr benötigt wird. Dann erst brauchen Sie den RV-Träger darüber in Kenntnis zu setzen und es kommt gegebenenfalls ein Fachberater für Rehabiltation/Aussendienstmitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung vorbei und "begutachtet" den Stuhl(schaut sich ihn an) und entscheidet, was damit passiert. Aber: Wie gesagt: eine gesetzliche Regelung gibt so direkt nicht. Das ist reine Ermessenssache. Viele Grüsse Nix
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