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Experten-Antwort

Steigerungsbetrag in der WFBM

von Ralphi19.02.2019 | 17:47
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, Laut Statistik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Rentenversicherung von Menschenmit Behinderungen in Werkstätten betrug im Jahr 2016 das durchschnittliche monatliche Arbeitsentgelt eines Werkstattbeschäftigten etwa 180 Euro. Darin enthalten sind 26 Euro Arbeitsförderungsgeld (AFöG) (seit 01.01.2017: 52 Euro), 75 Euro Grundbetrag (seit 01.08.2016: 80 Euro) und ein durchschnittlicher Steigerungsbetrag von 79 Euro pro Monat. Jetzt meine Frage: "Wie hoch kann den maximal der Steigerungsbetrag in Euro im Monat sein?" Also der behinderte Mensch arbeitet die maximale Stundenzahl und bringt sehr gute Arbeitsleistung. Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Ralphi,

in der gesetzlichen Rentenversicherung ist die beitragspflichtige Einnahme grundsätzlich das aus der Beschäftigung erzielte Arbeitsentgelt, mindestens jedoch ein Betrag in Höhe von 80% der Bezugsgröße, dass sind aktuell mind. 2492 Euro monatlich.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Danielaam 19.02.2019 | 20:31
Bekommst du GruSi oder Erwerbsminderungsrente?
Werkstattratam 19.02.2019 | 21:33
Es gibt im Prinzip keine Grenze beim Steigerungsbetrag! Allerdings ist zu berücksichtigen, dass ein Werkstattbeschäftigter ab 623 Euro Monatseinkommen SV-Beiträge abführen muss und sich die Einzahlungen in die Rentenversicherung erst ab einem Monatseinkommen über 2492 Euro erhöhen würden. Im Regelfall erreicht das natürlich kaum jemand. In meiner Werkstätte liegt das Maximum bei ca. 500 Euro Steigerungsbetrag, also etwa 600 Euro Monatseinkommen. Und das bekommt man auch nur wenn man sehr leistungsfähig ist und Jahrzehnte dabei ist. Vom Hörensagen wurde mir mal von einer Hamburger WfbM erzählt, wo manche Beschäftigte Kunst-Produkte (Gemälde, Skulpturen etc.) herstellen würden und angeblich über 2000 Euro im Monat bekämen... Aber das sind Extremfälle. Wichtig hier im Rentenforum: Die Entgeltpunkte, die man erwirbt sind weitgehend unabhängig vom Werkstattlohn (bis 2492 € dieselben knapp 0,8 Punkte)
Klausam 20.02.2019 | 10:05
Zitat von Werkstattrat anzeigenausblenden
Allerdings ist zu berücksichtigen, dass ein Werkstattbeschäftigter ab 623 Euro Monatseinkommen SV-Beiträge abführen muss und sich die Einzahlungen in die Rentenversicherung erst ab einem Monatseinkommen über 2492 Euro erhöhen würden. Im Regelfall erreicht das natürlich kaum jemand. In meiner Werkstätte liegt das Maximum bei ca. 500 Euro Steigerungsbetrag, also etwa 600 Euro Monatseinkommen. Und das bekommt man auch nur wenn man sehr leistungsfähig ist und Jahrzehnte dabei ist. Vom Hörensagen wurde mir mal von einer Hamburger WfbM erzählt, wo manche Beschäftigte Kunst-Produkte (Gemälde, Skulpturen etc.) herstellen würden und angeblich über 2000 Euro im Monat bekämen... Aber das sind Extremfälle. Wichtig hier im Rentenforum: Die Entgeltpunkte, die man erwirbt sind weitgehend unabhängig vom Werkstattlohn (bis 2492 € dieselben knapp 0,8 Punkte) [/quot Wenn man sehr leistungsfähig ist? Da müsste doch eine Überprüfung durch die DRV auf Erwerbsfähigkeit erfolgen. Wenn ich mir manche Beschäftigte dort so bedenke, CNC-Maschinen einrichten und bedienen zum Beispiel, da wundert mich einiges im Bezug auf die Kriterien der vollen Erwerbsminderung auf Dauer. Ich kann mir das nicht so recht erklären, es gibt dort also Leute, die genauso Produktion schieben wie auf dem ersten Arbeitsmarkt und trotzdem gelten die als dauerhaft voll erwerbsgemindert. Wie erklärt man sich diesen offensichtlichen Widerspruch?
Werkstattratam 20.02.2019 | 15:34
Hallo Klaus, wieso sollte die DRV die Maßnahme überprüfen? Den Arbeitsbereich finanziert sie nicht. Die Arbeiten dort können durchaus dieselben wie auf dem Arbeitsmarkt sein. Aber die Bedingungen sind andere: - mehr Pausen - mehr Ansprechpartner - keine Personalverantwortung der Beschäftigten - wenig Zeitdruck - keine Überstunden - teilweise Fahrdienstmöglichkeit - keine Angst vor Jobverlust
Deutsche Rentenversicherung
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