Es gibt im Prinzip keine Grenze beim Steigerungsbetrag!
Allerdings ist zu berücksichtigen, dass ein Werkstattbeschäftigter ab 623 Euro Monatseinkommen
SV-Beiträge abführen muss und sich die Einzahlungen in die Rentenversicherung erst ab einem Monatseinkommen über 2492 Euro erhöhen würden.
Im Regelfall erreicht das natürlich kaum jemand.
In meiner Werkstätte liegt das Maximum bei ca. 500 Euro Steigerungsbetrag, also etwa 600 Euro Monatseinkommen. Und das bekommt man auch nur wenn man sehr leistungsfähig ist und Jahrzehnte dabei ist.
Vom Hörensagen wurde mir mal von einer Hamburger WfbM erzählt, wo manche Beschäftigte Kunst-Produkte
(Gemälde, Skulpturen etc.) herstellen würden und angeblich über 2000 Euro im Monat bekämen...
Aber das sind Extremfälle.
Wichtig hier im Rentenforum:
Die Entgeltpunkte, die man erwirbt sind weitgehend unabhängig vom Werkstattlohn
(bis 2492 € dieselben knapp 0,8 Punkte)