Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Sterbefall Ex Partner

von Guido02.01.2018 | 14:52
2014 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
wurde telefonisch über den Tod meiner Ex Frau informiert. Wird die Rentenversicherung darüber automatisch informiert oder ist von me iner Seite Aktivität gefordert?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Guido, ihre Anfrage kann so pauschal nicht beantwortet werden! In der Regel macht das Bestattungsinstitut eine Mitteilung an den Postrentenservice (bei Rentenbezug der Verstorbenen). Ansonsten reicht der Rechtsnachfolger eine Sterbeurkunde beim Rententräger ein. Für den Fall, dass ein Versorgungsausgleich durchgeführt wurde und Sie im Rentenbezug sind, machen Sie doch eine schriftliche Anfrage bei Ihrem Rententräger bezüglich Rückübertragung der im Versorgungsausgleich übertragenen Rentenanwartschaften.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Dem kann man sich nur anschließen.

Wenn Sie sicher davon ausgehen können, dass Ihre frühere Ehegattin keine oder nur wenig Rente bezogen hat, brauchen Sie momentan nichts zu veranlassen. Bei Renteneintritt werden die Voraussetzungen für die Aussetzung der Kürzung von Amts wegen geprüft. Um aber bereits heute Rechtssicherheit zu erlangen, können Sie bereits heute die Aussetzung beantragen.

Einen Abänderungsantrag können Sie bei Gericht erst 6 Monate vor Renteneintritt stellen (§ 226 Abs. 2 FamFG, § 52 Abs. 1 VersAusglG).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W*lfgangam 02.01.2018 | 18:54
Hallo Guido, die Meldebehörden informieren die DRV seit einigen Jahren zentral über den Sterbefall, damit die dort 'weitere Aktivitäten' einleiten können - dazu gehört dann auch die Info an den EX, dass ggf. eine Anpassung der (alten) Versorgungsausgleichs wegen Tod möglich ist. 100%ig darauf verlassen würde ich mich nicht, und ob eine Neuberechnung zwingend zu Ihren Gunsten erfolgt/oder überhaupt möglich ist, auch nicht. Suchen Sie daher demnächst eine örtliche Beratungsstelle auf, die können den weiteren Weg klären/(grob) einschätzen. Gruß w.
SKrebsam 09.01.2018 | 00:34
Hallo Guido, der Teufel steckt hier im Detail. Wenn Sie nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht geschieden wurden und Rente an Ihre Ex-Frau abgeben mußten, kann Ihnen ein Antrag nach § 37 VersAusglG (Versorgungsausgleichsgesetz) zur DRV helfen, sofern Ihre Ex-Frau vor ihrem Tod nicht mehr als 36 Monate Rente bezogen hat. Falls Sie nach dem ab dem 1.9.2009 geltenden Recht geschieden wurden, sollten Sie nicht ins Blaue hinein einen Antrag nach § 37 VersAusglG bei der DRV stellen, weil es sein kann, daß Sie mehr Rente von Ihrer Ex-Frau erhalten haben, als Sie an sie abgegeben haben. Dann hätten Sie von solch einem Antrag unter dem Strich einen Nachteil! Sollte Ihre Ex-Frau mehr als 36 Monate Rente bezogen haben, führt der Antrag nach § 37 VersAusglG nirgendwohin. Dann sollten Sie aber über einen Antrag nach § 51 VersAusglG zum Familiengericht nachdenken. Aber bitte lassen Sie sich vorher bei einem auf den Versorgungsausgleich spezialisierten Rentenberater oder Rechtsanwalt beraten (bitte fragen Sie nach! Daß ein Rechtsanwalt Fachanwalt im Familienrecht ist, bedeutet nicht zwingend, daß er auch Ihren Versorgungsausgleich kompetent bearbeiten kann).
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026