Hallo Guido, ihre Anfrage kann so pauschal nicht beantwortet werden! In der Regel macht das Bestattungsinstitut eine Mitteilung an den Postrentenservice (bei Rentenbezug der Verstorbenen). Ansonsten reicht der Rechtsnachfolger eine Sterbeurkunde beim Rententräger ein. Für den Fall, dass ein Versorgungsausgleich durchgeführt wurde und Sie im Rentenbezug sind, machen Sie doch eine schriftliche Anfrage bei Ihrem Rententräger bezüglich Rückübertragung der im Versorgungsausgleich übertragenen Rentenanwartschaften.