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Experten-Antwort

Sterbevierteljahr

von Lydia11.02.2019 | 16:47
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3 Antworten

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Guten Tag, ich habe letzten Monat die Altersrente von 3 Monaten (Sterbevierteljahr) von meinem verstorbene Ehemann bekommen mit Abzug der Zuschussbeitrag für die Krankenversicherung. Jetzt will die Deutsche Rentenversicherung die Beiträge für Krankenkasse und Pflegeversicherung von diese 3 Monaten zurück haben. Ist das wirklich richtig so? Ich habe nämlich überall gelesen dass man diese Sterbevierteljahr in volle Höhe bekommt! MfG, Lydia

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lydia,

in der Tat beträgt der Vorschusszahlung auf die später zu zahlende Witwenrente das Dreifache der für den Sterbemonat gezahlten Monatsrente ohne einige Zahlbetragsbestandteile, wie z.B. den Beitragszuschussbetrag zur freiwilligen oder privaten Krankenversicherung. Die Rente wird also in Höhe der Bruttorente des Verstorbenen ausgezahlt.

Wird bei Bewilligung der Witwenrente nun durch Ihre Krankenkasse mitgeteilt, dass Sie (selbst) die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt haben, so sind ab Beginn der Witwenrente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzuführen. Hierdurch ist die Überzahlung des Vorschussbetrags entstanden und die Rückforderung besteht wohl zu Recht.

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2 Antworten

Schadeam 11.02.2019 | 17:11
Ist richtig so! Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind sind auch Ihre Witwenrenteneinnahmen in KV und PV beitragspflichtig (ist Ihr Einkommen). Warum sollten teile Ihres Einkommens nicht verbeitragt werden dürfen?
W*lfgangam 11.02.2019 | 21:33
Hallo Lydia, der RentenService der Post zahlt nur 'blind' auf Antrag den letzten Rentenzahlbetrag des Verstorben aus, ohne dass das zwingend mit der zustehenden Witwenrente übereinstimmen muss. Das 'Sterbeviertel' ist keine zustehende Weiterzahlung seiner Rente, sondern lediglich als überbrückender Vorschuss auf eine Witwenrente gedacht. Den _richtigen_ Zahlbetrag der Witwenrente in den ersten 3 Monaten nach Sterbefall - auch anhand Ihrer tatsächlichen KV/PV-Verhältnisse - ermittelt dann die Rentenversicherung im Rahmen der Nachberechnung, dann ggf. auch mit Rückforderungen (besonders 'krude' der Personenkreis der – nennen wir sie - 'Unversicherten'). Kommen dabei kumulierende FRG-Zeiten beiderseits hinzu (die ggf. max. zu begrenzen sind/Zuzug ab 1996), kann auch schon mal die komplette 3-Monatsvorschusszahlung zurückgefordert werden. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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