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Experten-Antwort

Sterbevierteljahr

von macy-jane12.11.2014 | 09:36
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21 Antworten

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Hallo, mein Mann ist verstorben und ich selbst habe ein relativ hohes Einkommen, daher werde ich keine Witwenrente erhalten. Da ich selbst berufstätig bin und mein Mann auch noch kein Rentner war (er war Vollzeitbeschäftigt) hat man mir gesagt, dass mir das Sterbevierteljahr nicht zusteht, sondern mein Einkommen sofort angerechnet wird. Ist das Richtig?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 12.11.2014 | 13:04

Hallo macy-jane,

bitten stellen Sie einen Antrag auf Hinterbliebenenrente.

Die Einkommensanrechnung richtet sich nach § 97 SGB VI. Es ist ausdrücklich geregelt, dass während des Sterbevierteljahrs, also bis zum Ende des 3. Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem der Ehegatte verstorben ist, eine Einkommensanrechnung nicht durchzuführen ist.

Bei Fragen oder Hilfe beim Ausfüllen des Formulars können Sie sich gern an eine Beratungsstelle der DRV wenden.

Dort ist man Ihnen gern behilflich und kann Ihnen ggf. auch sagen, ob Sie nach Ablauf des Sterbevierteljahres, ggf. mit Anrechnung einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben.

Experten-Antwortam 12.11.2014 | 15:33

Ohne das weiter auswerten zu müssen denke ich, dass macy-jane ihre Frage beantwortet bekommen hat und weiß was Sie tun bzw. wo Sie sich hinwenden kann.

19 Antworten

Batrixam 12.11.2014 | 09:52
Nein, das ist nicht richtig! Im sog. Sterbevierteljahr wird KEINE Einkommensanrechnung durchgeführt. Deshalb auf jeden Fall einen Antrag auf Witwenrente stellen, damit die Rente bis zum Ablauf des dritten Kalendermonats nach Versterben Ihres Mannes ausgezahlt werden kann.
Jonasam 12.11.2014 | 09:51
Hallo macy-jane, Sie haben Anspruch auf die Witwerrente. Das Sterbevierteljahr geht in Ihrem Fall vom Todestag (z.B. 28.10.2014) bis zum Ablauf von drei Kalendermonaten (31.01.2015). In dieser Zeit wirkt sich Ihr Einkommen nicht auf die Rente aus. Ab dem 01.02.2015 wirkt sich dann die Einkommensanrechnung aus. Ob ggf. ein Anspruch bestheht, kann ohne weitere Angaben nicht gesagt werden. Ob der verstorbene Rente bezogen hat oder nicht, ist dabei nicht relevant (nur unterschiedlicher Rentenbeginn). MfG Jonas
senf-dazuam 12.11.2014 | 10:03
Meines Erachtens wäre der einzige Grund, keine Witwenrente zu erhalten, der, dass die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt ist, Ihr verstorbener Mann also keine 60 Kalendermonate an Beitragszeiten hätte. Stellen Sie auf jeden Fall den Rentenantrag, auch wenn wahrscheinlich ab dem vierten Monat die Anrechung des Einkommens zuschlägt ...
macy-janeam 12.11.2014 | 10:08
Mein Mann hat ca. 20 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt. Ganz lieben Dank für die vielen Antworten, dann weiß ich, dass mir zumindest 3 Monate eine Witwenrente zusteht.
Eumelam 12.11.2014 | 10:18
Ich finde es unverschämt, dass man Ihnen so eine falsche Info gegeben hat. Denjenigen sollte man mal darüber aufklären, dass man keine Aussagen treffen sollte, wenn man von der Sache keine Ahnung hat! Und bei 20 Jahren Einzahlung in die Rentenkasse besteht definitiv ein Anspruch auf das Sterbevierteljahr !
Schießl Konrad abgekürzt Schiko..am 12.11.2014 | 10:50
Ihre Reaktion ist vollkommen unverständlich. Alle, die geschrieben haben nannten doch positiv, für das Sterbeviertel Jahr hat das eigene Einkommen keine Auswirkung. Geben Sie doch Ihre Ansicht hier zum Besten,bin gespannt wie Sie darauf jetzt argumentieren? MfG.
Wisseram 12.11.2014 | 11:03
Ich finde es unverschämt, dass man Ihnen so eine falsche Info gegeben hat. Denjenigen sollte man mal darüber aufklären, dass man keine Aussagen treffen sollte, wenn man von der Sache keine Ahnung hat! Und bei 20 Jahren Einzahlung in die Rentenkasse besteht definitiv ein Anspruch auf das Sterbevierteljahr !
Was bitte schön war denn falsch? Gigi
Der meint dich doch gar nicht mit seinem Kommentar. Kannst nicht lesen ?
Gigiam 12.11.2014 | 10:52
Was bitte schön war denn falsch? Gigi
Gigiam 12.11.2014 | 11:08
Was bitte schön war denn falsch? Gigi
Der meint dich doch gar nicht mit seinem Kommentar. Kannst nicht lesen ?
Doch ich kann lesen. @Eumel behauptet aber die Infos (aller User) treffen nicht zu. Gigi
Cassandraam 12.11.2014 | 11:33
Herrje....sind denn hier (fast) alle blind ? Lesen Sie (Gigi, Eumel) den ersten Beitrag von macy-jane....darauf bezieht sich die Aussage.
macy-janeam 12.11.2014 | 13:05
Entschuldigung aber ich verstehe Sie leider nicht, welche meiner Reaktion ist unverständlich?
Cassandraam 12.11.2014 | 13:57
.....ich kreische mich gleich weg....wo ist GroKo und rettet uns ?
macy-janeam 12.11.2014 | 14:46
Liebe Cassandra, es ist schön, wenn Ihnen zum Lachen zu Mute ist, mir ist es das im Moment leider nicht und es tut mir leid, dass ich nicht erkennen kann auf welche Aussage sich das Posting von Konrad bezieht.
Cassandraam 12.11.2014 | 15:09
@macy-jane: nehmen Sie es bitte nicht persönlich, aber es ist wirklich Slapstick hier. Nehmen Sie den Experten beim wort und gut ist.
MitLeseram 12.11.2014 | 15:09
.....ich kreische mich gleich weg....wo ist GroKo und rettet uns ?
Liebe Cassandra, es ist schön, wenn Ihnen zum Lachen zu Mute ist, mir ist es das im Moment leider nicht und es tut mir leid, dass ich nicht erkennen kann auf welche Aussage sich das Posting von Konrad bezieht.
@ Eumel ist der falsche Prediger.
Herr Oberlehreram 12.11.2014 | 15:33
Ich finde es unverschämt, dass man Ihnen so eine falsche Info gegeben hat. Denjenigen sollte man mal darüber aufklären, dass man keine Aussagen treffen sollte, wenn man von der Sache keine Ahnung hat! Und bei 20 Jahren Einzahlung in die Rentenkasse besteht definitiv ein Anspruch auf das Sterbevierteljahr !
Was bitte schön war denn falsch? Gigi
Der meint dich doch gar nicht mit seinem Kommentar. Kannst nicht lesen ?
Doch ich kann lesen. @Eumel behauptet aber die Infos (aller User) treffen nicht zu. Gigi
Auch an Sie meine Empfehlung : Holen Sie den Hauptschulabschluss nach - wenn Sie es schaffen ! Drücke ihnen auf jeden Fall die Daumen !
Kai-Uweam 12.11.2014 | 15:16
Eumel ist kein falscher Prediger. Seine/ihre Aussage bezieht sich auf die Person X, die unserer macy-jane mitgeteilt hat, dass ihr das Sterbevierteljahr nicht zusteht. Zitat aus dem Eingangsposting: "...hat man mir gesagt, dass mir das Sterbevierteljahr nicht zusteht..." DARAUF bezieht sich die Aussage von Eumel. Tarurig, dass hier nicht mehr selbst mitgedacht wird von den (meisten) restlichen Kommentatoren..
GroKoam 12.11.2014 | 18:12
.....ich kreische mich gleich weg....wo ist GroKo und rettet uns ?
Liebe Cassandra, es ist schön, wenn Ihnen zum Lachen zu Mute ist, mir ist es das im Moment leider nicht und es tut mir leid, dass ich nicht erkennen kann auf welche Aussage sich das Posting von Konrad bezieht.
Tja der Konrad weiss das doch selbst nicht. Der ist manchmal etwas verwirrt aber der meint das nicht böse. ;-)
W*lfgangam 12.11.2014 | 21:49
Ergänzend ...vielleicht sollten Antwortende sich mal angewöhnen, sich auf den Betrag zu beziehen, auf den sie antworten (sprich: wenigsten den User-Namen des Beitrags erwähnen (es muss ja nicht gleich ein völlig überzogen freundliches „Hallo User“ sein :)) und/oder ein Textzitat vorausschicken). In der Zeit, wo eine Antwort gefertigt wird, können schon Dutzende andere etwas schneller die Sache beantwortet haben und 'mein' Beitrag baumelt knietief 50 cm unter dem Beitrag, auf den 'ich' mich bezogen habe ... dass dadurch Irritationen - wie hier - entstehen, selbstredend. Gruß w.
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