Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo macy-jane,
bitten stellen Sie einen Antrag auf Hinterbliebenenrente.
Die Einkommensanrechnung richtet sich nach § 97 SGB VI. Es ist ausdrücklich geregelt, dass während des Sterbevierteljahrs, also bis zum Ende des 3. Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem der Ehegatte verstorben ist, eine Einkommensanrechnung nicht durchzuführen ist.
Bei Fragen oder Hilfe beim Ausfüllen des Formulars können Sie sich gern an eine Beratungsstelle der DRV wenden.
Dort ist man Ihnen gern behilflich und kann Ihnen ggf. auch sagen, ob Sie nach Ablauf des Sterbevierteljahres, ggf. mit Anrechnung einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben.
Ohne das weiter auswerten zu müssen denke ich, dass macy-jane ihre Frage beantwortet bekommen hat und weiß was Sie tun bzw. wo Sie sich hinwenden kann.
Der meint dich doch gar nicht mit seinem Kommentar. Kannst nicht lesen ?Ich finde es unverschämt, dass man Ihnen so eine falsche Info gegeben hat. Denjenigen sollte man mal darüber aufklären, dass man keine Aussagen treffen sollte, wenn man von der Sache keine Ahnung hat! Und bei 20 Jahren Einzahlung in die Rentenkasse besteht definitiv ein Anspruch auf das Sterbevierteljahr !Was bitte schön war denn falsch? Gigi
Doch ich kann lesen. @Eumel behauptet aber die Infos (aller User) treffen nicht zu. GigiWas bitte schön war denn falsch? GigiDer meint dich doch gar nicht mit seinem Kommentar. Kannst nicht lesen ?
@ Eumel ist der falsche Prediger......ich kreische mich gleich weg....wo ist GroKo und rettet uns ?Liebe Cassandra, es ist schön, wenn Ihnen zum Lachen zu Mute ist, mir ist es das im Moment leider nicht und es tut mir leid, dass ich nicht erkennen kann auf welche Aussage sich das Posting von Konrad bezieht.
Auch an Sie meine Empfehlung : Holen Sie den Hauptschulabschluss nach - wenn Sie es schaffen ! Drücke ihnen auf jeden Fall die Daumen !Doch ich kann lesen. @Eumel behauptet aber die Infos (aller User) treffen nicht zu. GigiDer meint dich doch gar nicht mit seinem Kommentar. Kannst nicht lesen ?Ich finde es unverschämt, dass man Ihnen so eine falsche Info gegeben hat. Denjenigen sollte man mal darüber aufklären, dass man keine Aussagen treffen sollte, wenn man von der Sache keine Ahnung hat! Und bei 20 Jahren Einzahlung in die Rentenkasse besteht definitiv ein Anspruch auf das Sterbevierteljahr !Was bitte schön war denn falsch? Gigi
Tja der Konrad weiss das doch selbst nicht. Der ist manchmal etwas verwirrt aber der meint das nicht böse. ;-).....ich kreische mich gleich weg....wo ist GroKo und rettet uns ?Liebe Cassandra, es ist schön, wenn Ihnen zum Lachen zu Mute ist, mir ist es das im Moment leider nicht und es tut mir leid, dass ich nicht erkennen kann auf welche Aussage sich das Posting von Konrad bezieht.
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