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Experten-Antwort

Steuer

von Maela30.06.2017 | 12:39
839 Ansichten
10 Antworten

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Kennt sich jemand mit der Steuer aus? Wenn ich jetzt was hinzuverdiene, wie geht das steuerlich? Werden dann meine 60% Rente, die ich ja versteuern muss, meine Betriebsrente und der Hinzuverdienst zusammengezogen und komplett versteuert?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maela,

leider können wir hier im Forum der gesetzlichen Rentenversicherung keine Auskünfte zu Steuerfragen geben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

santanderam 30.06.2017 | 12:52
Diese Frage ist zwar nicht für dieses Forum geeignet - aber ja, das wird alles zusammengerechnet.
Fortitude oneam 30.06.2017 | 13:06
Hallo, bezüglich Steuern wenden Sie sich an das Finanzamt oder Lohnsteuerverein. Mit Ihrer jährlichen Einkommensteuerveranlagung wird alles verrechnet. Mfg
Fastrentneram 30.06.2017 | 16:45
Die Antwort ist sachlich korrekt und nicht unfreundlich! Das sind allein Sie! Frech!
W*lfgangam 30.06.2017 | 17:18
Zitat von Maela anzeigenausblenden
Hallo Maela, falls nur Minijob-Einkommen, dann erfolgt grundsätzliche eine Pauschalversteuerung von 2 % davon und damit ist dieses Einkommen bereits aus der Gesamtsumme aller steuerpflichtigen Einkünfte raus (und kommt nicht noch mal am Jahresende auf die Renteneinkünfte oben drauf). Rechtssichere Auskünfte erhalten Sie dazu von Personen/Institutionen, die dazu/Steuerrecht zugelassen sind. Insofern war die Aussage von Fortitude one nicht unfreundlich, sondern zutreffend. Gruß w.
Schieß lKonradam 30.06.2017 | 18:47
Nicht ganz erklärbar, wie Sie bei der Rentenversteuerung auf 60% kommen? Bei Rentenbeginn in 2017 sind 74% der Bruttorente steuerpflichtig, dieser Betrag und der Bruttoverdienst ist Ausgangspunkt. Grundsätzlich gilt für die Betriebsrente hier nicht die nachgelagerte Besteuerung vielmehr-inzwischen sogar verbessert- , die Ertragsanteil Besteuerung, maßgebend, wie früher bei Rentenbeginn das Lebensalter. Mit 65 Jahren"nur 18%. Aber Vorsicht, in der Regel zahlt der Empfänger der Rente den Gesamt- beitrag, kann durchaus 16,10% sein plus Soli. MfG.
Maelaam 30.06.2017 | 19:05
Ja sorry, waren etwas wenig Infos. Beziehe seit 2014 die volle EMR, davon sind 60% steuerpflichtig, außedem bekomme ich noch eine kleine BR und möchte mir noch einen Minijob suchen. Zur Zeit sind meine Renten nicht so hoch, dass ich Einkommenssteuer zahlen muss. Sollte das aber nun durch den Minijob dazu führen, dass ich ES zahlen muss, dann lasse ich das lieber sein .
Genervteram 30.06.2017 | 20:15
Hoffentlich sparen Sie nicht am falschen Ende, wenn Sie sich in einem Rentenforum von Steuerlaien beraten lassen?!
Schießl Konradam 01.07.2017 | 19:26
Ein Minijob wird nicht bei Ihnen rechnerisch/steuerlich einbezogen. Der Arbeitgeber hat hier 2% zu bezahlen, allerdings könnte er den Betrag bei 450 oder so, abziehen von Ihrem Verdienst. MfG.
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