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Experten-Antwort

Steuerfrei vom Bruttoi oder Netto

von Konrad Schießl25.01.2014 | 09:48
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wollte in dieser Woche zum Eintrag, es sind 2400 ? vom Netto steuerfrei, Stellung nehmen, gleichzeitig widersprechen, dass ich ein Steuerexperte bin, Steuer und Rente sind aber seit 40 Jahren mein Hobby. Kam nicht mehr dazu, wegen unmäßigen Sprachgebrauch wurde der Eintrag ge- löscht, passte gut, konnte auch gleich- zeitig, ich sei Experte, verschwinden. Nun zum Thema: Der User hatte als seine Kenntnis abge- liefert, wieviel vom Netto steuerfrei sind. Nachträglich meine Berechnung: Ehepaar, Ehemann Alleinverdiener und 2420 monatliche Rente ab 2014= 29040 im Jahr. 19747 68% von 29040 steuerpflichtig 02976 10,25% aus 29040 Kr.PflV.abziehbar 00102 Werbungskosten Rente abziehbar 00072 Pauschbetrag Sonderausgaben,dto. ----------- 16597 zu versteuerndes Einkommen. Kein Steuerabzug, 8354/ 16708 led/vh. sind ab 2014 als Existenzminimum steuerfrei. Übrigends Nach 45 Beitragsjahren beträgt die überhaupt mögliche Brutto Rente-ohne die Knappschaftsrente- 2326,69 Brutto mtl. MfG.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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24 Antworten

Jimam 25.01.2014 | 10:49
Tolles Beispiel Schiko, welcher Arbeiter hat 2420 Euro Rente?
Jimam 25.01.2014 | 11:51
Wieder einer der schon am Morgen viel trinkt.
SchießlineKonradineam 25.01.2014 | 10:53
Das Plagiat ist die Aneignung eines fremden Urheberrechts, so dass im Plagiat ein Verstoß gegen das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft nach § 13 liegt. ;-)
ich !am 25.01.2014 | 11:58
Frühpensionär ;-)
GroKoam 25.01.2014 | 12:15
Du hast nichts verstanden.
Konrad Schießlam 25.01.2014 | 17:34
Was soll der Blödsinn , hat doch mit Plagiat über nichts zu tun.
Konrad Schießlam 25.01.2014 | 17:37
Tolles Beispiel Schiko, welcher Arbeiter hat 2420 Euro Rente?
Frühpensionär ;-)
Was soll dieser Blödsinn. Bin kein Pensionär und nach 48 Jahren Beitragszahlung mit 63 abschlagsfrei in die Rente gegangen und erhalte seit 1996 Rente für 65.8232 Entgeltpunkte.
Konrad Schießlam 25.01.2014 | 17:39
Erraten, trinke jeden Morgen zwei Glas Wasser zur Einnahme von Tabletten.
Konrad Schießlam 25.01.2014 | 22:29
Es geht doch nicht darum wie viel Rente je- mand hat, vielmehr ab welchem Betrag die Steuer einsetzt. Auch darum, dass die Steuer, wie Jemand dargestellt vom Brutto und nicht vom Netto gerechnet wird.
Frageram 26.01.2014 | 11:08
@schiko Rente ( seit 2005 ) 15700€ Brutto. Dazu 3000€ Zinsen. Sonst keine Einnahmen. KV-/Pflegebeiträge ca. 1600€. 60 %GdB ist auch vorhanden und damit 720€ Pauschbetrag . Ist damit eine NV-Bescheinigung möglich ?
Konrad Schießlam 26.01.2014 | 12:38
Zitat von Frager anzeigenausblenden
Bei diesen exakten Angaben mach mir eine Antwort Freude. Vorneweg, haben Sie 4 Jahre vorher für Zinsen Steuer bezahlt, können Sie dies durch eine neue Steuererklärung vom Finanzamt rückholen, auch wenn schon ein Steuerbescheid vorliegt. Zur Sache: Bei 15700 Bruttorente in 2013 : 28,14 Rentenwert komme ich auf 55.7925 EP. ( Gegenrechnung 28,14 x 55,7925 Entgeltp. (EP.) ergibt wieder 15.700 Brutto Rente. Somit müsste die Rente 2005 bei 26,13 Rentenwert x 55.7925 EP. 14.578,58 gewesen sein. Folglich sind hiervon 50% Euro 7289,29 steuerfreier Betrag, der le- benslänglich gilt festgeschrieben. Dies berücksichtigt ergibt zunächst Euro 7.289,21 steuerpflichtiger Betrag 3.000,-- Zinsen -------------- 10.289,21 minus 00.801,-- Freibetrag für Zinsen 01.609,25 10.25% Kranken/PflV. 00.720.00 Behinderung 00.102,00 Werbungskosten Rente 00.036,00 Pauschbetrag Sonderausgaben -------------- 07.021,04 zu versteuerndes Einkommen bei 8004 Existenzmm, für 2014 gelten bereits 8.354 Verzichte auf die Ausrechnung des Alters- freibetrag für 2199 Zinsen. Die NV.Bescheinigung muss ausgestellt werden, meine ich als Laie. MfG.
Frageram 26.01.2014 | 12:58
Ja prima. Danke schön. Dann wird ich die mal beantragen... Hatte noch 250€ für Haftplichtversicherungen vergessen. Die kann man ja auch noch angeben und damit in Abzug bringen. KV/Pflege sind zusammen sogar 1651€ . 1289€ KV und 262€ PV weil keine Kinder. Darum erhöhter PV Beitrag.
Frageram 26.01.2014 | 13:03
Folglich sind hiervon 50% Euro 7289,29 steuerfreier Betrag, der le- benslänglich gilt festgeschrieben. Dies berücksichtigt ergibt zunächst Euro 7.289,21 steuerpflichtiger Betrag" Ups. da ist aber ein Rechen/Schreibfehler. Steuerfreier und steuerpflichtiger Betrag kann doch nicht genau gleich sein .
Frageram 26.01.2014 | 13:00
" Verzichte auf die Ausrechnung des Alters- freibetrag für 2199 Zinsen. " Bin EM-Rentner und kein Altersrentner. Dann gibt es doch diesen Altersfreibetrag nicht oder ?
Frageram 26.01.2014 | 13:30
Ja von der alten Rente in 2005 gerechnet stimmt das ja auch. Es gab doch aber in all den Jahren von 2005 bis 2013 Rentenerhöhungen die voll versteuert werden müssen. Dieser Rentenpassungsbetrag hat aktuell ieine Höhe von 1065 € ( lt. DRV Rentenbezugsmitteilung 2013 ) . diese 1065€ müssen doch dann dem damaligen steuerfreiem Betrag von 7289€ noch zugeschlagen werden. Dann komme ich doch schon auf 8354€ steuerpflichtiger Anteil . Richtig ?
SchießlineKonradineam 26.01.2014 | 14:20
Richtig!
Konrad Schießlam 26.01.2014 | 16:31
Folglich sind hiervon 50% Euro 7289,29 steuerfreier Betrag, der le- benslänglich gilt festgeschrieben. Dies berücksichtigt ergibt zunächst Euro 7.289,21 steuerpflichtiger Betrag" Ups. da ist aber ein Rechen/Schreibfehler. Steuerfreier und steuerpflichtiger Betrag kann doch nicht genau gleich sein .
Manchmal sind 50% die Hälfte vom Ganzen. Zwei Hälften vom Ganzen können sogar gleich sein. Bei Mir werden Sie geholfen. ; )))))
Entschuldigung, natürlich sind es als Ausgangspunkt 8411 steuerpflichtiger Betrag. Sie genaue Beschwichtigung an anderer Stelle. MfG.
Frageram 26.01.2014 | 16:36
Danke. Altersentlastungsbetrag kommt für mich nicht Frage da noch keine 64.. Habe noch die 5 vorne stehen. Grundfreibetrag 2014 beträgt ja 8354€. Komme also dann doch schon in etwa in die Nähe dieses Freibetrages. Gibt es eine Einschätzung inwieweit das FA keine NV-Bescheinigung ausstellt wenn man da zu dicht an diesem Freibetrag dran ist ? So nach dem Motto, der ist da nur 200€ drunter und da die Angaben für 2014 ja alles nur Schätzungen und keine effektiven Zahlen sind dann stellen wir besser mal keine NV-Bescheinigung aus oder wird/muss grundsätzlich unter 8354€ eine Bescheinigung ausgestellt werden ? Wird wohl jedes FA sedine eigene " Schmerzgrenze " in der Hinsicht haben. Jeder weiter unter dem Freibetrag man bei der Berechnung bleibt wohl umso besser.
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