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Steuerfreibetrag: Rückerstattung der Steuern UND Sozialversicherungsbeiträge?

von Steuerlaie16.01.2007 | 22:32
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich bin seit August vergangenen Jahres berufstätig (Erstbeschäftigung). Bezüglich des Steuerfreibetrags habe ich nun die Frage, ob ich bei Verbleib mit meinen Bruttoentgelten innerhalb des Freibetrags "nur" die Steuern erstattet bekommen oder auch die Sozialversicherungsbeiträge!? Vielen Dank in jedem Fall für Eure Hilfe! Gruß, Steuerlaie

4 Antworten

Schiko.am 17.01.2007 | 06:22
Nachdem vermutlich das monatliche gehalt nach steuerklasse I ab august 2006 über ca. 900 brutto lag musste der AG. lohnsteuer einbehalten und abführen. Als beispiel hierzu, angenommen 2.000 brutto für fünf monate a/ 260 steuer 1.300 fürs jahr. Den verdienst der fünf monate von 10.000 umgerech- net auf 12 monate ergibt 833,33 brutto somit ( 900 s.o.) steuerfrei. Ist der arbeitgeber zum internen jahresausgleich nicht verpflichtet, bekommen sie die steuer nur mit einer einkommensteuererklärung wieder zurück. Dies gilt natürlich nur für heuer. Für das nächste jahr zwölf monate beschäfttigt ist der grundfreibetrag( existenzminiumum) von €. 7.664 steuerfrei. Jahresbruttoeinkommen abzüglich sozialversicherungs- beitrag etc. , somit verbleibender betrag 12.800 zu ver- steuerndes einkommen ergeben 1.003 steuer plus soli. Hierbei sind 7.664 schon berücksichtigt.
Bernhardam 17.01.2007 | 02:37
Die Frage ist sehr unpräzise formuliert. Ich vermute, Sie haben wegen der Beschäftigung nur während eines Teils des vergangenen Jahres insgesamt in diesem Jahr ein Bruttoeinkommen erzielt, das unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrages liegt. In diesem Fall lautet die Antwort: Die abgeführte Lohnsteuer bekommen Sie beim Einkommensteuerjahresausgleich zurückerstattet, Steuererklärung einreichen! Die Sozialversicherungsbeiträge bekommen Sie grundsätzlich niemals erstattet. Auch wenn das Jahreseinkommen unterhalb des Existenzminimums liegt oder insgesamt in der Gleitzone liegt, wird nichts erstattet, der Gesetzgeber betrachtet Personen mit solchen Einkommen sogar als sozial besonders schutzbedürftig. Wen die Sozialversicherung noch besser als die Sozialhilfe schützt, ist allerdings die Frage. Aber der Dank des Vaterlands ist Ihnen jedenfalls gewiß!
Susiam 17.01.2007 | 15:41
Wen wir uns die Sozialversicherungsbeiträge jetzt auch noch erstatten lassen wollen, bekommen wir doch später mal keine Rente und werden zum Sozialfall. Ich habe errechnet, dass heutige Rentner durch die eingezahlten Beiträge bei einem 18-jährigem Rentenzug noch guten Gewinn machen.
bAV-Spezialistam 18.01.2007 | 14:09
hallo @ alle Vorredner, bei aller berechtigten Kritik an unserer Abgabenquote und unseren Regierenden sollten wir nicht vergessen, dass unsere SV-Beiträge neben Rente auch eins der besten Gesundheitssysteme ermöglicht!!! Hinzu kommt der solidarische Gedanke. - Was wäre wenn der Steuerleie seine Krankenkassenbeiträge erstattet bekäme, dafür die Krankenkasse aber auch bei schwerer und teurer Erkrankung die Möglichkeit hätte die Leistung zu verweigern / dem Versicherten zu kündigen?!? - Kein so schöner Gedanke, oder? ;-) Gruß
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