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Experten-Antwort

Steuerfreien Anteil bei rückwirkender EM Rente ermitteln

von Silvia29.09.2015 | 14:57
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8 Antworten

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Hallo, ich habe ein Problem mit dem vom Finanzamt festgelegten steuerfreien Teil der Em Rente. Mir wurde im November 2014 rückwirkend zum 01.03.2013 eine volle EM Rente bewilligt. Die isch daraus ergebenen Rentenbeträge wurden für die Zeit vom 01.03. bis 31.12.2013 voll mit dem Krankengeld verrechnet. Für 2014 wurden die Rentenbeträge mit dem Krankengeld und ALG I verrechnet. Für 2014 wurde mir kein Geld von der RV ausgezahlt. Auf meiner Leistungsbescheinigung der RV wurde daher nur ein geringer Teil als Rentenbezug angegeben - nichtmal 10 Monate. Nun hat das Finanzamt aufgrund des niedrigen Betrages 2014 meinen Rentenfreibetrag auf Dauer gestgelegt. Nun zwar ca. 1000,-- € niedriger als wenn die volle Jahresrente gerechnet worden wäre. Die Mitarbeiterin des FA hat mir nun telefonisch mitgeteilt, dass dies so in Ordnung wäre. Auch mein Argument, dass ich die Rente, die mir 2014 noch zugestanden hätte erst 2015 nachgezahlt bekommen habe, und sich dadurch ja mein Rentenanspruch für 2014 erhöhen würde, lies sie nicht gelten. Es ist auch so, dass ich in 2013 (obwohl ich nur für 10 Monate Rentenanspruch hatte) einen höheren Rentenfreibetrag hatte als in 2014. Ich verstehe diese Vorgehensweise nicht und bitte um Hilfe. Wer kann mir sagen, ob die Ausführungen der Dame richtig sind. Einspruch gegen den Steuerbescheid habe ich schon eingelegt - und das war quasi die Reaktion. Schon mal Danke. Grüße S.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

nach Ihrer Schilderung scheint mir, dass die ausgestellte Bescheinigung für das Finanzamt nicht korrekt ist. Es sollte für 2014, bei einem kompletten Einbehalt wegen des Erstatungsanspruches, auf der Bescheinigung für das Finanzamt trotzdem der volle Rentenbezug ausgewiesen sein.

Ich empfehle Ihnen, sich nochmals eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt für 2014 anzufordern.

Mit freundlichen Grüßen

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7 Antworten

Leseram 29.09.2015 | 15:48
Hallo Silvia, kleiner Tip, wenn Sie es noch nicht gemacht haben beantragen Sie die Feststellung des GdB/GdS. Hier werden bei Schwerbehinderung erhöhter Steuerfreibeträge fällig.
I.am 29.09.2015 | 16:19
Zitat von Silvia anzeigenausblenden
Die Mitarbeiterin des FA hat mir nun telefonisch mitgeteilt, dass dies so in Ordnung wäre. [...] Einspruch gegen den Steuerbescheid habe ich schon eingelegt - und das war quasi die Reaktion.
Wenn Sie einen Widerspruch eingereicht haben, bekommen Sie auch einen SCHRIFTLICH begründeten Bescheid zurück, gegen den Sie auch Klage einreichen können.
Silviaam 29.09.2015 | 16:23
Hallo, vielen Dank für die Rückmeldung. Ich hatte bereits bei der RV angefragt und die Dame teilte mir mit, dass nur die Beträge angegeben würden, die in 2014 auch gezahlt wurden. Und das waren bei mir nur diese erstatteten Beträge. Haben Sie einen Tipp an wen ich mich wenden kann?. Vielen Danl. Gruß Silvia
Lupoam 29.09.2015 | 20:51
Hallo Silvia, dem Jahr 2014 sind steuerrechtlich nur die Bruttobeträge zuzuordnen, die vom RV-Träger an eine erstattungsberechtigte Stelle erstattet wurden, weil lt. Ihren Angaben evtl. für Sie verbleibende Restbeträge für 2014 erst im Jahr 2015 an Sie gezahlt wurden. Insofern scheinen die an die Finanzbehörde gemeldeten Beträge i. O. zu sein. Die für das Jahr 2014 im Jahr 2015 an Sie gezahlten Restbeträge sind mit der Meldung für das Jahr 2015 zu melden. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2013 unterliegen 66 % der gemeldeten Beträge der Besteuerung. Der Rest (34 %) ist der steuerfrei Teil. Ab dem Jahr 2015 unterliegt bei Ihnen dann der Betrag, der aus Rentenanpassungen resultiert, zu 100 % der Besteuerung. Der verbleibende Betrag (Jahresbruttogesamtrente - Anpassungsbetrag) unterliegt dann wieder zu 66 % der Besteuerung. Ich hoffe, ich konnte Ihnen den Sachverhalt verständlich darstellen. Lupo
Schießl Konradam 30.09.2015 | 09:21
Schade, dass Sie so wenig Beträge nennen. Wie hoch war die erste Rente Brutto für März 2013? Dies in 2014 aufs Jahr hochgerechnet ergibt die Bruttorente, Freibetrag lebenslang 32% Euro ???. Welchen Freibetrag in Euro wurde vom F,amt anerkannt Euro.....? MfG.
Silviaam 30.09.2015 | 10:08
Hallo, erst mal Dank an alle die geantwortet haben. Zu der Antwort von Herrn Schieß: genau das ist ja mein Problem. die Rente wurde nicht auf ein Jahr hochgerechnet, sondern es wurde ledigllich der Betrag genommen, der an die KK und Arbeitsamt gezahlt wurde. Daher habe ich - wie bereits in meinem Beitrag geschrieben - ja auch für 2013 einen höheren steuerfreien Anteil der Rente wiein 2014, obwohlich in 2013 ja nur für 10 Monate Rente bezogen habe. MfG
Schießl Konradam 30.09.2015 | 11:02
Warum sträuben Sie sich, die Bruttorente Monat März 2013 zu nennen? Natürlich, ohne Kom- pensation für das erhaltene Krankengeld. Wie hoch war die Bruttorente für Monat August 2015?? Danke. MfG.
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