Hallo,
nach Ihrer Schilderung scheint mir, dass die ausgestellte Bescheinigung für das Finanzamt nicht korrekt ist. Es sollte für 2014, bei einem kompletten Einbehalt wegen des Erstatungsanspruches, auf der Bescheinigung für das Finanzamt trotzdem der volle Rentenbezug ausgewiesen sein.
Ich empfehle Ihnen, sich nochmals eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt für 2014 anzufordern.
Mit freundlichen Grüßen