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Experten-Antwort

Steuerklasse bei Rentenbesteuerung

von Reinhard Dickmann21.09.2014 | 12:36
16651 Ansichten
34 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Forum, ich bin seit 1 Monat Rentner und suche eine Info zur Besteuerung. Ich habe ein Tool gefunden mit dem man sich die zu erwartende Steuer in € auf die Rente ausrechnen lassen kann. Bei den notwendigen Eingaben ( Bruttorente, Firmenrente, Zinseinnahmen, Mieteinnahmen, etc. ) wird nirgends nach der Steuerklasse gefragt. Frage: Spielt die Steuerklasse bei der rentenbesteuerung keine Rolle mehr ? Danke im voraus für die Antworten

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.09.2014 | 11:52

Bitte wenden Sie sich an das Finanzamt, einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater.

33 Antworten

Christina Nowakam 21.09.2014 | 13:14
Hallo Herr Dickmann, in diesem Forum kann man Probleme mit seiner Rente ansprechen. Auskünfte zur steuerrelevanten Tatbeständen können wir leider nicht geben. Bitte fragen Sie Ihr Finanzamt, Ihren Steuerberaten .......
Reinhard Dickmannam 21.09.2014 | 15:37
Herr Falk, Danke für Ihre Antwort. Sie schreiben:Bei der Einkommensteuererklärung gibt es keine Steuerklassen sondern Tabellen. Da spielen u. a. die Veranlagungsart, der Familienstand und das/die Einkommen eine Rolle. Die Veranlagungsart, der Familienstand und das/die Einkommen spielen neben den Steuertabellen auch außerhalb des Rentnerlebens eine Rolle, bloß hier gab es für mich auch eine Steuerklasse. Ich hatte als Besserverdienender 3 und meine Frau 5. Wenn es nun bei der Besteuerung der Rente keine Steuerklassen ( 1 bis 5 ) mehr gibt, kann meine Frau, da meine Rente höher als ihr Einkommen ist, in die "bessere" Steuerklasse ( 3 ) wechseln. Ist doch eine einfache frage: Sind bei der Rentenbesteuerung neben den Steuertabellen noch Steuerklassen relevant ???
Herbert Falkam 21.09.2014 | 15:00
Nur ein kleiner Hinweis. Bei der Einkommensteuererklärung gibt es keine Steuerklassen sondern Tabellen. Da spielen u. a. die Veranlagungsart, der Familienstand und das/die Einkommen eine Rolle.
Schießl Konradam 21.09.2014 | 15:36
Die Auskunft es gibt keine Steuerklassen ist so nicht ganz richtig. Bei Einreichung der Steuerunterlagen wird nach zwei Tabellen abgerechnet. Für Einzel Personen nach Grundtabelle, für Eheleute nach Splittingtabelle. Der Hauptunterschied besteht darin, bei der Grundtabelle sind 8354, bei der Splittingtabelle 16708 als Existenzminimum steuerlich un- belastet. Machen Sie mir eine große Freude, gehen Sie zum Finanzamt und Sie werden sehen, es wird keine detaillierte Auskunft gegeben, vielmehr, reichen Sie die Unterlagen ein, dann ersehen Sie aus dem Steuerbescheid Einzelheiten. Berichten Sie aber wieder hier darüber. Liefern Sie aber hier genau Betragsangaben, Alter und Rentenbeginn, wird Ihnen von mir geholfen ohne das ich bestraft werden kann, wie immer wieder viele hier dies meinen. MfG.
Schießl Konradam 21.09.2014 | 16:27
Sofern Ihre Frau arbeitet, Sie aber nur mehr Rentner sind brauchen Sie ja keine ( jetzt: Steuerbescheinigung genannt) mehr. Für die noch arbeitende Frau kann deshalb die Klasse 3 verwendet werden. Bei der Steuererklärung wird praktisch alles mit Klasse 3 abgerechnet, für die Rente, Beginn zB. 2014 sind aus Brutto 68% steuerpflichtig, die kommen zu Einkommen der Frau plus Zins und Miete hinzu. Entschuldigung, wenn ich mich einmische, auch ich habe mich schon daran gestoßen, wenn speziell Fach- leute von Steuer immer wieder darauf Hinweisen, die Steuerklassen sind bei Rente hinfällig. Voraussetzung für Grund und Splittingtabelle sind eben die vorher zutreffenden Klassen 1-VI , wobei I und IV für Grundtabellen der Maßstab sind. MfG.
W*lfgangam 21.09.2014 | 18:55
Zitat von Reinhard Dickmann anzeigen
Hallo Reinhard Dickmann, ja, Sie könnte in die 3 wechseln. ABER: möglicherweise kommt dann eine beträchtliche Nachforderung auf Sie zu, da Ihre Frau mit der 3 vielleicht schon zu wenig Steuern zahlt und Sie von Ihrer Rente mtl. gar nichts. Vielleicht wäre es gar nicht so schlecht, wenigstens ein volles Jahr Rentenbezug mit der 5 bei Ihrer Frau abzuwarten. Gesicherte/individuelle Auskünfte können Ihnen nur die für diesen Rechtsbereich zugelassen Fachleute geben. Gruß w.
SozPolam 21.09.2014 | 20:03
Die ganzen Antworten sind Gockolores! Sie kommen in Steuerklasse R und Tabelle 1 womit Sie ab 01.01.2015 90% Steuern zahlen! So will es das Gesetz.
Schießl Konradam 21.09.2014 | 20:42
Zitat von W*lfgang anzeigen
Wenn es nun bei der Besteuerung der Rente keine Steuerklassen ( 1 bis 5 ) mehr gibt, kann meine Frau, da meine Rente höher als ihr Einkommen ist, in die "bessere" Steuerklasse ( 3 ) wechseln.
Hallo Reinhard Dickmann, ja, Sie könnte in die 3 wechseln. ABER: möglicherweise kommt dann eine beträchtliche Nachforderung auf Sie zu, da Ihre Frau mit der 3 vielleicht schon zu wenig Steuern zahlt und Sie von Ihrer Rente mtl. gar nichts. Vielleicht wäre es gar nicht so schlecht, wenigstens ein volles Jahr Rentenbezug mit der 5 bei Ihrer Frau abzuwarten. Gesicherte/individuelle Auskünfte können Ihnen nur die für diesen Rechtsbereich zugelassen Fachleute geben. Gruß w. [/quot Da kann ich mich nicht mehr zurückhalten Auch für Sie die Aufklärung. bei der Rente wird über- haupt keine monatliche Steuer abgezogen , hätte die Ehefrau nicht Klasse III, sofern sie noch arbeitet sind monatlich m ehr Steuern fällig als in jeder anderen Steuerklasse. Damit würde doch dem Finanzamt Geld geliehen bis mindestens 31.12. eines Steuerjahres. Automatisch wird sinngemäß am Jahresende für ein Ehepaar nach Splittingtabelle abgerechnet somit der Verdienst und der steuerpflichtige Teil einer Rente. Sie sind ja hier eine Ass in Renten Fragen, sei es während der Arbeitszeit, aber auch Samstag und Sonntag, wer wollte dies bestreiten, was aber bei Steuer nicht zutrifft. MfG.
Schießl Konradam 21.09.2014 | 21:02
Sie scheinen ja wirklich ein steuerlicher Witzbold zu sein, weder Steuerklasse R, noch Tabelle 1 gibt es, die genannten 90% sind Gockolores. Der Grenzsteuersatz von derzeit 42% setzt bei Einzel- Veranlagung bei 52881, bei Ehepaaren mindestens das Doppelte als Höchst Steuersatz. MfG.
SozPolam 21.09.2014 | 22:09
Zitat von Schießl Konrad anzeigen
Die ganzen Antworten sind Gockolores! Sie kommen in Steuerklasse R und Tabelle 1 womit Sie ab 01.01.2015 90% Steuern zahlen! So will es das Gesetz.
Sie scheinen ja wirklich ein steuerlicher Witzbold zu sein, weder Steuerklasse R, noch Tabelle 1 gibt es, die genannten 90% sind Gockolores. Der Grenzsteuersatz von derzeit 42% setzt bei Einzel- Veranlagung bei 52881, bei Ehepaaren mindestens das Doppelte als Höchst Steuersatz. MfG.
Sie schwafeln totalen Unsinn, aber der Herr GroKo hat das auch schon erkannt: war evtl. das letzte Weizenbier schlecht? Weniger ist manchmal mehr, dann kapieren Sie das auch mit der Rentenbesteuerung - vielleicht! Es stimmt, es werden ab 01.01.2015 90% zu versteuern sein - mit Steurklasse R und Tabelle 1!
SozPolam 21.09.2014 | 22:10
Zitat von Schießl Konrad anzeigen
Die ganzen Antworten sind Gockolores! Sie kommen in Steuerklasse R und Tabelle 1 womit Sie ab 01.01.2015 90% Steuern zahlen! So will es das Gesetz.
Sie scheinen ja wirklich ein steuerlicher Witzbold zu sein, weder Steuerklasse R, noch Tabelle 1 gibt es, die genannten 90% sind Gockolores. Der Grenzsteuersatz von derzeit 42% setzt bei Einzel- Veranlagung bei 52881, bei Ehepaaren mindestens das Doppelte als Höchst Steuersatz. MfG.
Sie schwafeln totalen Unsinn, aber der Herr GroKo hat das auch schon erkannt: war evtl. das letzte Weizenbier schlecht? Weniger ist manchmal mehr, dann kapieren Sie das auch mit der Rentenbesteuerung - vielleicht! Es stimmt, es werden ab 01.01.2015 90% zu versteuern sein - mit Steuerklasse R und Tabelle 1!
Herbert Falkam 21.09.2014 | 22:48
Zitat von Reinhard Dickmann anzeigen
Hallo Herr Dickmann, ich wollte Ihnen eigentlich nur mitgeteilt haben, dass die festgesetzte Jahreseinkommensteuer die gleiche ist, egal wer vorher welche Steuerklasse hatte. Wenn Ihre Frau jetzt die Steuerklasse fünf behält, dann werden Sie voraussichtlich eine Steuererstattung erhalten, wenn sie aber die Steuerklasse drei wählt, dann wird vermutlich eine Steuernachzahlung fällig werden. Das ist ohne genaue Kenntnis der Gesamteinkünfte aber nur eine Vermutung. Vielleicht sollten Sie sich bei einem Fachmann für Steuerrecht informieren, wenn Sie meine groben Hinweise unverständlich finden. Beste Grüße
reinhard Dickmannam 22.09.2014 | 07:48
Hallo, ich wollte mit meiner simplem Frage hier keinen Streit provozieren. Ich bedanke mich somit bei allen, die engagiert helfen wollten. Meine erwartete Antwort hat Herr Falk gut zusammengefasst: Er schreibt "ich wollte Ihnen eigentlich nur mitgeteilt haben, dass die festgesetzte Jahreseinkommensteuer die gleiche ist, egal wer vorher welche Steuerklasse hatte. Wenn Ihre Frau jetzt die Steuerklasse fünf behält, dann werden Sie voraussichtlich eine Steuererstattung erhalten, wenn sie aber die Steuerklasse drei wählt, dann wird vermutlich eine Steuernachzahlung fällig werden". So habe ich das vermutet. Der Vorteil von Steuerklasse 3 bei meiner Frau ist, dass wir schon im Laufe des Jahre mehr Netto-Einkommen haben, was wir erst am Ende des Jahres bei der Steuererklärung dem Staat zurückzahlen müssen. Aber wir geben dem Staat dadurch kein zinsloses Darlehn. Ich bin mit den Antworten zufrieden und bedanke mich nochmal. MfG R. Dickmann
Schießl Konradam 22.09.2014 | 08:41
Sie scheinen ja wirklich ein steuerlicher Witzbold zu sein, weder Steuerklasse R, noch Tabelle 1 gibt es, die genannten 90% sind Gockolores. Der Grenzsteuersatz von derzeit 42% setzt bei Einzel- Veranlagung bei 52881, bei Ehepaaren mindestens das Doppelte als Höchst Steuersatz. MfG.
Sie schwafeln totalen Unsinn, aber der Herr GroKo hat das auch schon erkannt: war evtl. das letzte Weizenbier schlecht? Weniger ist manchmal mehr, dann kapieren Sie das auch mit der Rentenbesteuerung - vielleicht! Es stimmt, es werden ab 01.01.2015 90% zu versteuern sein - mit Steuerklasse R und Tabelle 1!
Sie haben nun wirklich keine Ahnung von einer Steuer- berechnung. Ihre Ausführungen sind ein großer Irr weg. Einmal schreiben Sie, ab 1.1.2015 sind 90% Steuern z u z a h l e n, das Andere mal " Es stimmt, es wer- den ab 1.1.2015 90 % z u v e r s t e u e r n sein-mit Steuerklasse R und Tabelle 1, hier meinen Sie das Formular "Anlage R ". Dies hat aber mit Prozenten nichts zu tun, ist vielmehr der Hinweis, dass die 1.Rente auf dem Formular R die Gesetzliche- einzutragen ist. In Zeile 5) der Jahresbetrag der Bruttorente, in Zeile 6 der Rentenanpassungsbetrag-Erhöhungen ab 2006-, und in Zeile 7) das Jahr der Rentenzahlung am Beginn. Der steuerfrei Betrag wird ab 2005 mit 50% festgeschrieben, 2006 48%, 2007 46%, 2008 44%, 2009 42 %, 2010 40%, 2011 38%, 2012 36%, 2013 34%, 2014 32% , 2015 30%, was nichts anderes bedeutet wie hier schon festgestellt, in 2015 sind bereits 70% der Bruttorente zu versteuern. Die jährlichen Erhöhungen ab 2006 -Rentenbeginn 2005- werden jeweils zu 100 % steuerpflichtig. Wenn Sie sich mit GroKo identifizieren und nach- plappern ist diese Ihre Sache, will nicht näher darauf eingehen. MfG.
Schießl Konradam 22.09.2014 | 08:41
Sie scheinen ja wirklich ein steuerlicher Witzbold zu sein, weder Steuerklasse R, noch Tabelle 1 gibt es, die genannten 90% sind Gockolores. Der Grenzsteuersatz von derzeit 42% setzt bei Einzel- Veranlagung bei 52881, bei Ehepaaren mindestens das Doppelte als Höchst Steuersatz. MfG.
Sie schwafeln totalen Unsinn, aber der Herr GroKo hat das auch schon erkannt: war evtl. das letzte Weizenbier schlecht? Weniger ist manchmal mehr, dann kapieren Sie das auch mit der Rentenbesteuerung - vielleicht! Es stimmt, es werden ab 01.01.2015 90% zu versteuern sein - mit Steuerklasse R und Tabelle 1!
Sie haben nun wirklich keine Ahnung von einer Steuer- berechnung. Ihre Ausführungen sind ein großer Irr weg. Einmal schreiben Sie, ab 1.1.2015 sind 90% Steuern z u z a h l e n, das Andere mal " Es stimmt, es wer- den ab 1.1.2015 90 % z u v e r s t e u e r n sein-mit Steuerklasse R und Tabelle 1, hier meinen Sie das Formular "Anlage R ". Dies hat aber mit Prozenten nichts zu tun, ist vielmehr der Hinweis, dass die 1.Rente auf dem Formular R die Gesetzliche- einzutragen ist. In Zeile 5) der Jahresbetrag der Bruttorente, in Zeile 6 der Rentenanpassungsbetrag-Erhöhungen ab 2006-, und in Zeile 7) das Jahr der Rentenzahlung am Beginn. Der steuerfrei Betrag wird ab 2005 mit 50% festgeschrieben, 2006 48%, 2007 46%, 2008 44%, 2009 42 %, 2010 40%, 2011 38%, 2012 36%, 2013 34%, 2014 32% , 2015 30%, was nichts anderes bedeutet wie hier schon festgestellt, in 2015 sind bereits 70% der Bruttorente zu versteuern. Die jährlichen Erhöhungen ab 2006 -Rentenbeginn 2005- werden jeweils zu 100 % steuerpflichtig. Wenn Sie sich mit GroKo identifizieren und nach- plappern ist diese Ihre Sache, will nicht näher darauf eingehen. MfG.
Herz1952am 22.09.2014 | 12:26
Hallo Herr Dickmann, als alter Lohn- und Finanzbuchhalter gebe ich Ihnen den Rat, nehmen Sie beide Steuerklasse IV. Das ist während des Jahres die "gerechteste" Verteilung der Steuer auf die lohnsteuerlichen Einkünfte Ihrer Rente und die Ihrer Frau. Am Jahresende erfolgt die Endabrechnung wie bisher. Wenn sonst keine Einkünfte (Zinsen, Miete etc.) bestehen erfolgt eine relativ geringe Erstattung. Bei sonstigen Einkünften eine Nachzahlung. Das kommt daher, dass erst am Jahresende die individuellen Freibeträge und Sonderausgaben berücksichtigt werden. Im Prinzip ändert sich also nichts, außer dass Sie insgesamt weniger Steuern zahlen werden, da die zu versteuernde Rente niedriger ist als Ihr Arbeitseinkommen. Den SozPol melde ich sicherheitshalber der Steuerfahndung, dann kommt er vielleicht in den Genuss individuelles Fußball-Training eines berühmten Freigängers zu bekommen. Herz1952
Schießl Konradam 22.09.2014 | 15:34
Bevor wir endgültig in den steuerlichen Abgrund stürzen nochmals meine Stellungnahme. Steuerklasse I und IV sind ja gleich und gilt für Ledige, nicht für Ehepaare. Jetzt kommen wir wieder auf den Beginn der Ausführungen zurück, in der Tat, Steuerklassen gibt es für den Rentner nicht mehr, die Rentenkasse bekommt keine Steuerkarte/Steuerbescheinigung mehr, in sofern gibt es für ihn auch keine Steuerklasse mehr, arbeitet aber die Ehe Hälfte noch und es ist durchaus üblich im Jahr des Rentenbeginns wie bisher, die Steuerkarte beim AG zu belassen. Für das neue Steuerjahr wird dann Klasse III beantragt und eingereicht. Natürlich kommt es durch den Steuerbescheid zu Nachforderungen, da ja der steuerpflichtige Teil der Jahresrente dem zu versteuernden Arbeitseinkommen des Partners zugeschlagen wird. Nochmals, 2014 sind 16708 Euro Steuer unbelastet, dieser Betrag wird individuell noch höher, da ja vom zunächst steuerpflichtigen Brutto ,Kranken und Pflegeversicherung etc. noch abgesetzt werden können. MfG.
reinhard Dickmannam 22.09.2014 | 18:00
Hallo Forum, kann meine Frau überhaupt nach Steuerklasse 3 wechseln??? Das entsprechende Formular gibt diese Möglichkeit nicht her, nur Steuerklasse IV ist dort möglich.
Schießl Konradam 22.09.2014 | 22:08
... kann meine Frau überhaupt nach Steuerklasse 3 wechseln??? ...
Hallo Herr Dickmann, ja, das kann Sie, wenn Sie im Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten" die neue Kombination fünf/drei wählen. Aber Sie müssen damit rechnen, dass das Finanzamt bei hohen Nachzahlungsbeträgen, Sie zu vierteljährlichen Vorauszahlungen verdonnert. Eigentlich ist es am empfehlenswertesten, wenn ein möglichst geringer Differenzbetrag anfällt. Daher kann man in dem Formular auch die Steuerklasse vier/vier mit Faktor wählen. Beste Grüße
Nochmals, es gibt für den Rentner keine Lohnbescheinigung mehr-Steuerkarte sowieso nicht -, folglich auch keine Kombination, Factoring daher auch nicht möglich. Auch die Meinung, das Finanzamt veranlagt Vorauszahlung ist Illusion, müsste ja im Vorgriff aus- rechnen wieviel Steuer für die Rente anfällt. MfG.
Herbert Falkam 22.09.2014 | 21:29
Hallo Herr Dickmann, ja, das kann Sie, wenn Sie im Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten" die neue Kombination fünf/drei wählen. Aber Sie müssen damit rechnen, dass das Finanzamt bei hohen Nachzahlungsbeträgen, Sie zu vierteljährlichen Vorauszahlungen verdonnert. Eigentlich ist es am empfehlenswertesten, wenn ein möglichst geringer Differenzbetrag anfällt. Daher kann man in dem Formular auch die Steuerklasse vier/vier mit Faktor wählen. Beste Grüße
SozPolam 22.09.2014 | 22:17
Den SozPol melde ich sicherheitshalber der Steuerfahndung, dann kommt er vielleicht in den Genuss individuelles Fußball-Training eines berühmten Freigängers zu bekommen. Herz1952
Uiiiii, mir schlottern schon die Knie. Au0erdem spiele ich sehr gerne Fußball!
Kotgraupenspasmusiam 22.09.2014 | 23:52
en SozPol melde ich sicherheitshalber der Steuerfahndung, dann kommt er vielleicht in den Genuss individuelles Fußball-Training eines berühmten Freigängers zu bekommen. Herz1952
Herz ist Trumpf sagt der dumme Schlupf er scheißt sich ein, ist blau und stinkt nicht fein Herz ist ein Schlumpf sagt TroppeZumpf er schrumpft Dich weg Herzopopperl oh Schreck ACH JE OH gRAUS SPÜL dICH INS sCHEI?HAUS Pfui Deifel oh, je, hau dir auf den Zeh´ Juchheeeeeeeee hurra es ist elles voll AA Bevor wir endgültig in den steuerlichen Abgrund stürzen nochmals meine Stellungnahme. Steuerklasse I und IV sind ja gleich und gilt für Ledige, nicht für Ehepaare. Jetzt kommen wir wieder auf den Beginn der Ausführungen zurück, in der Tat, Steuerklassen gibt es für den Rentner nicht mehr, die Rentenkasse bekommt keine Steuerkarte/Steuerbescheinigung mehr, in sofern gibt es für ihn auch keine Steuerklasse mehr, arbeitet aber die Ehe Hälfte noch und es ist durchaus üblich im Jahr des Rentenbeginns wie bisher, die Steuerkarte beim AG zu belassen. Für das neue Steuerjahr wird dann Klasse III beantragt und eingereicht. Natürlich kommt es durch den Steuerbescheid zu Nachforderungen, da ja der steuerpflichtige Teil der Jahresrente dem zu versteuernden Arbeitseinkommen des Partners zugeschlagen wird. Nochmals, 2014 sind 16708 Euro Steuer unbelastet, dieser Betrag wird individuell noch höher, da ja vom zunächst steuerpflichtigen Brutto ,Kranken und Pflegeversicherung etc. noch abgesetzt werden können. MfG.
Herbert Falkam 23.09.2014 | 08:09
Zitat von Schießl Konrad anzeigen
Hallo Herr Dickmann, ja, das kann Sie, wenn Sie im Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten" die neue Kombination fünf/drei wählen. Aber Sie müssen damit rechnen, dass das Finanzamt bei hohen Nachzahlungsbeträgen, Sie zu vierteljährlichen Vorauszahlungen verdonnert. Eigentlich ist es am empfehlenswertesten, wenn ein möglichst geringer Differenzbetrag anfällt. Daher kann man in dem Formular auch die Steuerklasse vier/vier mit Faktor wählen. Beste Grüße
Nochmals, es gibt für den Rentner keine Lohnbescheinigung mehr-Steuerkarte sowieso nicht -, folglich auch keine Kombination, Factoring daher auch nicht möglich. Auch die Meinung, das Finanzamt veranlagt Vorauszahlung ist Illusion, müsste ja im Vorgriff aus- rechnen wieviel Steuer für die Rente anfällt. MfG.
Hallo Schießl Konrad, ich glaube ziemlich sicher zu wissen, dass Sie mit Ihren Angaben falsch liegen. Z. B. können Rentner auch noch einer steuerpflichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen, zusätzlich zur Rente und spätestens dann werden sie einer Steuerklasse zugeordnet. Bei Ehegatten, bei denen eine Teil erwerbstätig ist, haben beide eine Steuerklasse, egal ob der andere Teil diese benötigt oder nicht. In jedem Fall muss hier die steuerpflichtig erwerbstätige Ehefrau eine Steuerklasse bekommen und dazu ist eine der möglichen Kombinationen auszuwählen, genau so, als wenn beide Ehepartner noch im Erwerbsleben stehen. Auch mit Ihrer Auskunft zu möglichen Steuervorauszahlungen liegen Sie falsch. Natürlich werden diese nicht direkt bei Änderung der Steuerklasse festgesetzt. Wenn aber bei der folgenden Einkommensteuererklärung eine wesentliche Nachzahlung herauskommt, vielleicht wurde erschwerend sogar noch spät erklärt, dann kann das Finanzamt für das folgende Jahr Vorauszahlungen festsetzen und wird das vermutlich auch tun. Das Finanzamt ist eben keine Sparkasse und erst recht keine Wohltätigkeitsorganisation, die kostenlos Geld verleiht. Beste Grüße
Herbert Falkam 23.09.2014 | 09:28
Hallo Herr Dickmann, was mir eben noch einfällt. Es gibt noch einen anderen, ganz wesentlichen Aspekt, der bei der Wahl der Steuerklasse für Ihre Frau beachtet werden sollte. Wenn Ihre Frau arbeitslos werden sollte, dann ist das Arbeitslosengeld von der Steuerklasse abhängig. Z. B. ist in Steuerklasse 3 das Arbeitslosengeld I deutlich höher, als in Steuerklasse 5, dazu gibt es Onlinerechner der Arbeitsagentur mit denen Sie die verschiedenen Varianten durchspielen können. Liebe Grüße
Schießl Konradam 23.09.2014 | 09:45
Wie bei einer Wette, es geht doch längst nicht darum, wer von uns beiden hier Recht hat, vielmehr um das was richtig ist. Ein Herr Falk schrieb hier am 21.9.2014 15 Uhr: "Nur ein kleiner Hinweis, bei der Einkommensteuererklärung gibt es keine Steuerklassen sondern Tabellen". Nunmehr der Hinweis, z.B. können Rentner einer steuerpflichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen,zusätzlich zur Rente und spätestens dann werden Sie einer Steuerklasse zu geordnet, richtig, es sei ein Minijob bis 450 ist die Erwerbstätigkeit, dann entfällt wieder die Steuerklasse. Die noch erwerbstätige Ehefrau bekommt natürlich eine Lohnbescheinigung vom Arbeitgeber, habe ich auch nie bezweifelt. Hierfür ist keine Kombination auszuwählen, dann haben ja beide Ehepartner Erwerbseinkommen und deshalb eine Kombination, da für Ehepaare IV / IV nicht in Frage kommt. Es wäre ja auch ein Unding, wenn alle Rentner ohne zusätzliches Ein kommen mit einer Steuerklasse be- dacht werden, nur weil ein paar Tausend noch zusätzlich Einkommen haben. Es wird ja auch für Rente keine elektronische Lohn- Bescheinigung erstellt, die müssten dann ja die Rentenversicherungen machen Natürlich, auch ohne Steuerklasse für "nur" Rente verleiht der Staat kein Geld, der steuerpflichtige Teil wird bei der Einkommensteuererklärung erfasst. Bei Steuerklasse III der noch arbeitenden Ehefrau und einer "Nur" Rente des Ehemannes wird es wohl nie zu Vorauszahlungen kommen. MfG.
Schießl Konradam 23.09.2014 | 09:49
Also, ist die Empfehlung III zu nehmen das Richtige. MfG.
Herbert Falkam 23.09.2014 | 10:06
Zitat von Schießl Konrad anzeigen
Ich bin dann hier raus. So viel geballte Kompetenz ist mir zu viel.
Herz1952am 23.09.2014 | 14:18
Konrad Schießl, das war gut Connie mit der Steuerklasse III für die noch arbeitende Frau. Könnte zwar zu Nachzahlungen kommen, aber das ist egal. Könnte mich ohrfeigen, dass ich da nicht draufgekommen bin. Herz1952
Schießl Konradam 23.09.2014 | 20:20
Zitat von W*lfgang anzeigen
Wenn es nun bei der Besteuerung der Rente keine Steuerklassen ( 1 bis 5 ) mehr gibt, kann meine Frau, da meine Rente höher als ihr Einkommen ist, in die "bessere" Steuerklasse ( 3 ) wechseln.
Hallo Reinhard Dickmann, ja, Sie könnte in die 3 wechseln. ABER: möglicherweise kommt dann eine beträchtliche Nachforderung auf Sie zu, da Ihre Frau mit der 3 vielleicht schon zu wenig Steuern zahlt und Sie von Ihrer Rente mtl. gar nichts. Vielleicht wäre es gar nicht so schlecht, wenigstens ein volles Jahr Rentenbezug mit der 5 bei Ihrer Frau abzuwarten. Gesicherte/individuelle Auskünfte können Ihnen nur die für diesen Rechtsbereich zugelassen Fachleute geben. Gruß w. [/Quote Habe Ihre Formulierung erst heute gelesen. Sie schenken mir ja auch nichts, deshalb noch nachträglich mein Eintrag. Der Hinweis auf steuerliche Fachleute ist berechtigt, wenn man liest, bei Klasse III kann es zu erheblicher Nachzahlung kommen. Pustekuchen, die Klasse III passt maßgeschneidert zum Einkommen. Inzwischen haben es ja hier alle mitbekommen, keine Steuerklasse und monatliche Steuerberechnung, da Jahr bei der Steuererklärung nachträglich der steuerpflichtige Teil der Rente veranlagt wird. Dies ist aber weder ein Grund für Abschlagszahlungen, aber auch nicht für die Klasse V, um dem Staat bis zum Einkommensteuerbescheid Geld zu leihen. Für diese logische Folgerung, braucht man kein Steuer- Fachmann zu sein, hierzu reicht der gesunde Menschenverstand. Gruß!
W*lfgangam 23.09.2014 | 20:52
Zitat von Schießl Konrad anzeigen
Hallo Konrad, schön, dass Sie es nochmal nachgelesen haben :-) Ihre obige Aussage ist trotzdem _etwas_ sehr an den Verhältnissen vorbei, wie Sie in meiner Ortsumgebung häufiger vorkommen: Frau 1000-2000 brutto, Manns Rente 'gen 2000 + unversteuerte Betriebsrente in gleicher Richtung. Dieses Ehepaar wird sich 'wahnsinnig' freuen, wenn sie die 3 für die Frau gewählt haben - da passt 3 nicht 'maßgeschneidert', da gibts für die Enkel Weihnachten drauf nur 'ne Tüte Sprühschnee. Aber, jeder Fall ist individuell, deswegen gebe ich in solchen Fällen (bei 'bohrenden' Nachfragen) auch nur 'zu Bedenken', die 3 kann der Hammer-Bumerang werden - wenn man nicht darauf eingestellt ist (ALG/Frau keine Rolle spielt/droht!) ...ansonsten sitzt hier 100 Meter weiter das Finanzamt und hört sich diese Fragen 'gerne' an *Türauf, schubbs und die Füße dahin ausgerichtet ;-) Gruß w. ...hey, die/Finanzamt drucken den Leuten sogar Probeberechnungen in die Hand, wie ich heute zufällig gesehen habe - aber aufgrund welcher Datenlage??? Und rechtsverbindlich sicher nicht!
Schießl Konradam 23.09.2014 | 23:42
Einfach nicht zu glauben, habe ja schon festgestellt wie Sie manchmal argumentieren, erst in letzter Zeit, ein kleines Beispiel, nannten Sie hier richtig 10,25% gehen weg für Kranken/Pflegeversicherung. Also nicht mehr um die 10 %, oder in etwa 10%, viele Andere auch. Es sind halt mal genau noch bis 31.12.2014 exakt 10.25 % für alle Kassen oder gar -ohne Kinder- 10.50%, sicher klein, klein. Jetzt bringen Sie Ehefrau 1000- 2000 Brutto, ein Unterschied als Beispiel um bis zu 1000 Euro mtl. Dabei sind in Klasse III bis mtl. 1788 Brutto steuer- frei. "Manns Rente`gen 2000 + unversteuerte Betriebsrente in gleicher Richtung. Wie meinen Sie das ? Die Höchstrenten, immer bis zur BG in 40, 45, 50 Jahren ergeben-75.3240, 82.9931 und 91.2683 Ent- geltpunkte. Da verwechseln Sie die Beträge scheinbar mit Pensionen? Euro 500 Betriebsrente mtl. sind schon ein hoher Betrag, muss versteuert werden zum Ertragsanteil, die Krankenkasse aber kassiert 17,55%. In der Tat, hierfür ist eine Steuerbescheinigung notwendig. Die Ausdrücke "Sprüschnee, Türauf,schubbs überlassen Sie lieber den GroßKotz. Was meinen Sie eigentlich mit den Probeabrechnungen ? Längst bekannt es jedoch, die Rentenstellen melden die Rentendaten an eine Zentrale Stelle, die wieder die Daten an die Länderfinanzämter weitermelden, der Zugriff des örtlichen Finanzbeamten ist jederzeit möglich und längst Gesetz. Gruß
W*lfgangam 24.09.2014 | 00:07
Hallo (und 'nacht) Konrad, lesen sie sorgfältig, nicht nur die Lieschen-Müller-Einkommens/Steuermöglichkeiten, auch die Inhalte zu möglichen Hochverdiensten. Ja, es gibt noch Renten die nach den ersten 10 Jahren mit am Ende 40 Jahren BBG und AT-Betriebsrenten (AT = außertariflich) diese Höhen (und mehr) erreichen. Da wird jeder Beamter neidisch ;-) Wenn Sie noch keine Probeberechnung des Finanzamtes gesehen haben, Ihr Problem ...ich kenne die auch erst seit heute, aber ...pssscht, ich habe die tatsächlich gesehen – mit fiktiven Einkünften. Mag eine Initiative örtliche Finanzbehörden sein, im Sinne von Kundenzufriedenheit. Gemunkelt wird, dass selbst die DRV Probeberechnungen erstellt …ich wart mal ab, bis ich die erste sehe *g Gruß w.
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