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Wenn es nun bei der Besteuerung der Rente keine Steuerklassen ( 1 bis 5 ) mehr gibt, kann meine Frau, da meine Rente höher als ihr Einkommen ist, in die "bessere" Steuerklasse ( 3 ) wechseln.Hallo Reinhard Dickmann, ja, Sie könnte in die 3 wechseln. ABER: möglicherweise kommt dann eine beträchtliche Nachforderung auf Sie zu, da Ihre Frau mit der 3 vielleicht schon zu wenig Steuern zahlt und Sie von Ihrer Rente mtl. gar nichts. Vielleicht wäre es gar nicht so schlecht, wenigstens ein volles Jahr Rentenbezug mit der 5 bei Ihrer Frau abzuwarten. Gesicherte/individuelle Auskünfte können Ihnen nur die für diesen Rechtsbereich zugelassen Fachleute geben. Gruß w. [/quot Da kann ich mich nicht mehr zurückhalten Auch für Sie die Aufklärung. bei der Rente wird über- haupt keine monatliche Steuer abgezogen , hätte die Ehefrau nicht Klasse III, sofern sie noch arbeitet sind monatlich m ehr Steuern fällig als in jeder anderen Steuerklasse. Damit würde doch dem Finanzamt Geld geliehen bis mindestens 31.12. eines Steuerjahres. Automatisch wird sinngemäß am Jahresende für ein Ehepaar nach Splittingtabelle abgerechnet somit der Verdienst und der steuerpflichtige Teil einer Rente. Sie sind ja hier eine Ass in Renten Fragen, sei es während der Arbeitszeit, aber auch Samstag und Sonntag, wer wollte dies bestreiten, was aber bei Steuer nicht zutrifft. MfG.
Sie schwafeln totalen Unsinn, aber der Herr GroKo hat das auch schon erkannt: war evtl. das letzte Weizenbier schlecht? Weniger ist manchmal mehr, dann kapieren Sie das auch mit der Rentenbesteuerung - vielleicht! Es stimmt, es werden ab 01.01.2015 90% zu versteuern sein - mit Steurklasse R und Tabelle 1!Die ganzen Antworten sind Gockolores! Sie kommen in Steuerklasse R und Tabelle 1 womit Sie ab 01.01.2015 90% Steuern zahlen! So will es das Gesetz.Sie scheinen ja wirklich ein steuerlicher Witzbold zu sein, weder Steuerklasse R, noch Tabelle 1 gibt es, die genannten 90% sind Gockolores. Der Grenzsteuersatz von derzeit 42% setzt bei Einzel- Veranlagung bei 52881, bei Ehepaaren mindestens das Doppelte als Höchst Steuersatz. MfG.
Sie schwafeln totalen Unsinn, aber der Herr GroKo hat das auch schon erkannt: war evtl. das letzte Weizenbier schlecht? Weniger ist manchmal mehr, dann kapieren Sie das auch mit der Rentenbesteuerung - vielleicht! Es stimmt, es werden ab 01.01.2015 90% zu versteuern sein - mit Steuerklasse R und Tabelle 1!Die ganzen Antworten sind Gockolores! Sie kommen in Steuerklasse R und Tabelle 1 womit Sie ab 01.01.2015 90% Steuern zahlen! So will es das Gesetz.Sie scheinen ja wirklich ein steuerlicher Witzbold zu sein, weder Steuerklasse R, noch Tabelle 1 gibt es, die genannten 90% sind Gockolores. Der Grenzsteuersatz von derzeit 42% setzt bei Einzel- Veranlagung bei 52881, bei Ehepaaren mindestens das Doppelte als Höchst Steuersatz. MfG.
Sie haben nun wirklich keine Ahnung von einer Steuer- berechnung. Ihre Ausführungen sind ein großer Irr weg. Einmal schreiben Sie, ab 1.1.2015 sind 90% Steuern z u z a h l e n, das Andere mal " Es stimmt, es wer- den ab 1.1.2015 90 % z u v e r s t e u e r n sein-mit Steuerklasse R und Tabelle 1, hier meinen Sie das Formular "Anlage R ". Dies hat aber mit Prozenten nichts zu tun, ist vielmehr der Hinweis, dass die 1.Rente auf dem Formular R die Gesetzliche- einzutragen ist. In Zeile 5) der Jahresbetrag der Bruttorente, in Zeile 6 der Rentenanpassungsbetrag-Erhöhungen ab 2006-, und in Zeile 7) das Jahr der Rentenzahlung am Beginn. Der steuerfrei Betrag wird ab 2005 mit 50% festgeschrieben, 2006 48%, 2007 46%, 2008 44%, 2009 42 %, 2010 40%, 2011 38%, 2012 36%, 2013 34%, 2014 32% , 2015 30%, was nichts anderes bedeutet wie hier schon festgestellt, in 2015 sind bereits 70% der Bruttorente zu versteuern. Die jährlichen Erhöhungen ab 2006 -Rentenbeginn 2005- werden jeweils zu 100 % steuerpflichtig. Wenn Sie sich mit GroKo identifizieren und nach- plappern ist diese Ihre Sache, will nicht näher darauf eingehen. MfG.Sie scheinen ja wirklich ein steuerlicher Witzbold zu sein, weder Steuerklasse R, noch Tabelle 1 gibt es, die genannten 90% sind Gockolores. Der Grenzsteuersatz von derzeit 42% setzt bei Einzel- Veranlagung bei 52881, bei Ehepaaren mindestens das Doppelte als Höchst Steuersatz. MfG.Sie schwafeln totalen Unsinn, aber der Herr GroKo hat das auch schon erkannt: war evtl. das letzte Weizenbier schlecht? Weniger ist manchmal mehr, dann kapieren Sie das auch mit der Rentenbesteuerung - vielleicht! Es stimmt, es werden ab 01.01.2015 90% zu versteuern sein - mit Steuerklasse R und Tabelle 1!
Sie haben nun wirklich keine Ahnung von einer Steuer- berechnung. Ihre Ausführungen sind ein großer Irr weg. Einmal schreiben Sie, ab 1.1.2015 sind 90% Steuern z u z a h l e n, das Andere mal " Es stimmt, es wer- den ab 1.1.2015 90 % z u v e r s t e u e r n sein-mit Steuerklasse R und Tabelle 1, hier meinen Sie das Formular "Anlage R ". Dies hat aber mit Prozenten nichts zu tun, ist vielmehr der Hinweis, dass die 1.Rente auf dem Formular R die Gesetzliche- einzutragen ist. In Zeile 5) der Jahresbetrag der Bruttorente, in Zeile 6 der Rentenanpassungsbetrag-Erhöhungen ab 2006-, und in Zeile 7) das Jahr der Rentenzahlung am Beginn. Der steuerfrei Betrag wird ab 2005 mit 50% festgeschrieben, 2006 48%, 2007 46%, 2008 44%, 2009 42 %, 2010 40%, 2011 38%, 2012 36%, 2013 34%, 2014 32% , 2015 30%, was nichts anderes bedeutet wie hier schon festgestellt, in 2015 sind bereits 70% der Bruttorente zu versteuern. Die jährlichen Erhöhungen ab 2006 -Rentenbeginn 2005- werden jeweils zu 100 % steuerpflichtig. Wenn Sie sich mit GroKo identifizieren und nach- plappern ist diese Ihre Sache, will nicht näher darauf eingehen. MfG.Sie scheinen ja wirklich ein steuerlicher Witzbold zu sein, weder Steuerklasse R, noch Tabelle 1 gibt es, die genannten 90% sind Gockolores. Der Grenzsteuersatz von derzeit 42% setzt bei Einzel- Veranlagung bei 52881, bei Ehepaaren mindestens das Doppelte als Höchst Steuersatz. MfG.Sie schwafeln totalen Unsinn, aber der Herr GroKo hat das auch schon erkannt: war evtl. das letzte Weizenbier schlecht? Weniger ist manchmal mehr, dann kapieren Sie das auch mit der Rentenbesteuerung - vielleicht! Es stimmt, es werden ab 01.01.2015 90% zu versteuern sein - mit Steuerklasse R und Tabelle 1!
Nochmals, es gibt für den Rentner keine Lohnbescheinigung mehr-Steuerkarte sowieso nicht -, folglich auch keine Kombination, Factoring daher auch nicht möglich. Auch die Meinung, das Finanzamt veranlagt Vorauszahlung ist Illusion, müsste ja im Vorgriff aus- rechnen wieviel Steuer für die Rente anfällt. MfG.... kann meine Frau überhaupt nach Steuerklasse 3 wechseln??? ...Hallo Herr Dickmann, ja, das kann Sie, wenn Sie im Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten" die neue Kombination fünf/drei wählen. Aber Sie müssen damit rechnen, dass das Finanzamt bei hohen Nachzahlungsbeträgen, Sie zu vierteljährlichen Vorauszahlungen verdonnert. Eigentlich ist es am empfehlenswertesten, wenn ein möglichst geringer Differenzbetrag anfällt. Daher kann man in dem Formular auch die Steuerklasse vier/vier mit Faktor wählen. Beste Grüße
Den SozPol melde ich sicherheitshalber der Steuerfahndung, dann kommt er vielleicht in den Genuss individuelles Fußball-Training eines berühmten Freigängers zu bekommen. Herz1952Uiiiii, mir schlottern schon die Knie. Au0erdem spiele ich sehr gerne Fußball!
en SozPol melde ich sicherheitshalber der Steuerfahndung, dann kommt er vielleicht in den Genuss individuelles Fußball-Training eines berühmten Freigängers zu bekommen. Herz1952Herz ist Trumpf sagt der dumme Schlupf er scheißt sich ein, ist blau und stinkt nicht fein Herz ist ein Schlumpf sagt TroppeZumpf er schrumpft Dich weg Herzopopperl oh Schreck ACH JE OH gRAUS SPÜL dICH INS sCHEI?HAUS Pfui Deifel oh, je, hau dir auf den Zeh´ Juchheeeeeeeee hurra es ist elles voll AA Bevor wir endgültig in den steuerlichen Abgrund stürzen nochmals meine Stellungnahme. Steuerklasse I und IV sind ja gleich und gilt für Ledige, nicht für Ehepaare. Jetzt kommen wir wieder auf den Beginn der Ausführungen zurück, in der Tat, Steuerklassen gibt es für den Rentner nicht mehr, die Rentenkasse bekommt keine Steuerkarte/Steuerbescheinigung mehr, in sofern gibt es für ihn auch keine Steuerklasse mehr, arbeitet aber die Ehe Hälfte noch und es ist durchaus üblich im Jahr des Rentenbeginns wie bisher, die Steuerkarte beim AG zu belassen. Für das neue Steuerjahr wird dann Klasse III beantragt und eingereicht. Natürlich kommt es durch den Steuerbescheid zu Nachforderungen, da ja der steuerpflichtige Teil der Jahresrente dem zu versteuernden Arbeitseinkommen des Partners zugeschlagen wird. Nochmals, 2014 sind 16708 Euro Steuer unbelastet, dieser Betrag wird individuell noch höher, da ja vom zunächst steuerpflichtigen Brutto ,Kranken und Pflegeversicherung etc. noch abgesetzt werden können. MfG.
Hallo Schießl Konrad, ich glaube ziemlich sicher zu wissen, dass Sie mit Ihren Angaben falsch liegen. Z. B. können Rentner auch noch einer steuerpflichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen, zusätzlich zur Rente und spätestens dann werden sie einer Steuerklasse zugeordnet. Bei Ehegatten, bei denen eine Teil erwerbstätig ist, haben beide eine Steuerklasse, egal ob der andere Teil diese benötigt oder nicht. In jedem Fall muss hier die steuerpflichtig erwerbstätige Ehefrau eine Steuerklasse bekommen und dazu ist eine der möglichen Kombinationen auszuwählen, genau so, als wenn beide Ehepartner noch im Erwerbsleben stehen. Auch mit Ihrer Auskunft zu möglichen Steuervorauszahlungen liegen Sie falsch. Natürlich werden diese nicht direkt bei Änderung der Steuerklasse festgesetzt. Wenn aber bei der folgenden Einkommensteuererklärung eine wesentliche Nachzahlung herauskommt, vielleicht wurde erschwerend sogar noch spät erklärt, dann kann das Finanzamt für das folgende Jahr Vorauszahlungen festsetzen und wird das vermutlich auch tun. Das Finanzamt ist eben keine Sparkasse und erst recht keine Wohltätigkeitsorganisation, die kostenlos Geld verleiht. Beste GrüßeHallo Herr Dickmann, ja, das kann Sie, wenn Sie im Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten" die neue Kombination fünf/drei wählen. Aber Sie müssen damit rechnen, dass das Finanzamt bei hohen Nachzahlungsbeträgen, Sie zu vierteljährlichen Vorauszahlungen verdonnert. Eigentlich ist es am empfehlenswertesten, wenn ein möglichst geringer Differenzbetrag anfällt. Daher kann man in dem Formular auch die Steuerklasse vier/vier mit Faktor wählen. Beste GrüßeNochmals, es gibt für den Rentner keine Lohnbescheinigung mehr-Steuerkarte sowieso nicht -, folglich auch keine Kombination, Factoring daher auch nicht möglich. Auch die Meinung, das Finanzamt veranlagt Vorauszahlung ist Illusion, müsste ja im Vorgriff aus- rechnen wieviel Steuer für die Rente anfällt. MfG.
Wenn es nun bei der Besteuerung der Rente keine Steuerklassen ( 1 bis 5 ) mehr gibt, kann meine Frau, da meine Rente höher als ihr Einkommen ist, in die "bessere" Steuerklasse ( 3 ) wechseln.Hallo Reinhard Dickmann, ja, Sie könnte in die 3 wechseln. ABER: möglicherweise kommt dann eine beträchtliche Nachforderung auf Sie zu, da Ihre Frau mit der 3 vielleicht schon zu wenig Steuern zahlt und Sie von Ihrer Rente mtl. gar nichts. Vielleicht wäre es gar nicht so schlecht, wenigstens ein volles Jahr Rentenbezug mit der 5 bei Ihrer Frau abzuwarten. Gesicherte/individuelle Auskünfte können Ihnen nur die für diesen Rechtsbereich zugelassen Fachleute geben. Gruß w. [/Quote Habe Ihre Formulierung erst heute gelesen. Sie schenken mir ja auch nichts, deshalb noch nachträglich mein Eintrag. Der Hinweis auf steuerliche Fachleute ist berechtigt, wenn man liest, bei Klasse III kann es zu erheblicher Nachzahlung kommen. Pustekuchen, die Klasse III passt maßgeschneidert zum Einkommen. Inzwischen haben es ja hier alle mitbekommen, keine Steuerklasse und monatliche Steuerberechnung, da Jahr bei der Steuererklärung nachträglich der steuerpflichtige Teil der Rente veranlagt wird. Dies ist aber weder ein Grund für Abschlagszahlungen, aber auch nicht für die Klasse V, um dem Staat bis zum Einkommensteuerbescheid Geld zu leihen. Für diese logische Folgerung, braucht man kein Steuer- Fachmann zu sein, hierzu reicht der gesunde Menschenverstand. Gruß!
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