Hallo Sally,
bei der Einkommensanrechnung ist Ihr Brutto-Entgelt maßgebend - dieses wird dann mit einem pauschalen Abzug (40% bei abhängig Beschäftigten) in ein Nettoentgelt umgerechnet. Der Wechsel der Steuerklasse hat somit keine Auswirkungen.
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenAlle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert
Hallo Sally,
bei der Einkommensanrechnung ist Ihr Brutto-Entgelt maßgebend - dieses wird dann mit einem pauschalen Abzug (40% bei abhängig Beschäftigten) in ein Nettoentgelt umgerechnet. Der Wechsel der Steuerklasse hat somit keine Auswirkungen.
Bei der Einkommensanrechnung bleibt Ihre Steuerklasse unberücksichtigt. Wenn Sie neben Ihrer Witwenrente ein Arbeitsentgelt beziehen, werden für die Berechnung des anrechenbaren Einkommens von Ihrem Bruttoentgelt pauschal 40 % abgezogen. Es wird also mit einem pauschalen Nettoentgelt gerechnet.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.