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Experten-Antwort

Steuerklasse bei Witwen

von Sally22.12.2015 | 14:52
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11 Antworten

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Guten Tag, Für 2 Jahre habe ich die Steuerklasse III bekommen. Ab Januar ändert sich die Steuerklasse, somit reduziert sich auch mein Nettoeinkommen. Ich erhalte eine kleine witwenrente. Wird die Witwenrente dann angepasst, oder geht man vom Bruttogehalt aus? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sally,

bei der Einkommensanrechnung ist Ihr Brutto-Entgelt maßgebend - dieses wird dann mit einem pauschalen Abzug (40% bei abhängig Beschäftigten) in ein Nettoentgelt umgerechnet. Der Wechsel der Steuerklasse hat somit keine Auswirkungen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Bei der Einkommensanrechnung bleibt Ihre Steuerklasse unberücksichtigt. Wenn Sie neben Ihrer Witwenrente ein Arbeitsentgelt beziehen, werden für die Berechnung des anrechenbaren Einkommens von Ihrem Bruttoentgelt pauschal 40 % abgezogen. Es wird also mit einem pauschalen Nettoentgelt gerechnet.

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9 Antworten

Schadeam 22.12.2015 | 14:57
Da ist nur der Bruttolohn, nicht aber die Wahl der Steuerklasse wichtig - die Witwenrente ändert sich beim Wechsel der Steuerklasse nicht.
Dillyam 22.12.2015 | 14:58
Wie bereits aus Ihren bisherigen Bescheiden entnehmbar, wird der Bruttobetrag bei der Einkommensanrechnung herangezogen. Änderungen in der Steuerklasse haben daher keine Auswirkung auf die Höhe des Auszahlungsbetrages der Witwenrente.
Sallyam 22.12.2015 | 15:03
Herzlichen Dank an alle. Also Nebenjob suchen :)
****am 22.12.2015 | 15:08
Hallo Sally "Also Nebenjob suchen" ein Nebenjob erhöht wieder das anzurechnende Einkommen und würde die Witwenrente ggf. noch weiter verringern!
Sallyam 22.12.2015 | 15:15
Danke stimmt auch wieder.
Konrad Schießlam 22.12.2015 | 17:51
Es gibt keine Steuerklasse für Witwen Die Rentenstelle erhielt schon früher keine Steuer karte, natürlich nunmehr auch keine Bescheinigung. Die steuerliche Veranlagung erfolgt nach Grund oder Splittingtabelle erst wenn das zu ver- steuernde Einkommen in 2015 8472//16944 led./vh. übersteigt fällt Steuer an. Wird aber neben der Rente auch noch Arbeitseinkommen bezogen kommt Steuer- klasse III oder I in Frage. Hatte die Witwe zu Lebzeiten Steuerklasse III da der noch Ehemann nur Rentenbezieher war konnte die Frau III bekommen. Dies galt auch noch im Sterbejahr und ein Jahr danach. Im 3. Jahr ist nurmehr Klasse I möglich, letztendlich werden Arbeitsverdienst und steuerpflichtiger Rentenanteil zusamm- gezählt, Abzugsbeträge abgezogen und nach Grundtabelle veranlagt. Ob die Wtwenrente gekürzt wird hängt vom eigenen Einkommen ab. Um dies zu beantworten ist die Betrags Nennung notwendig. MfG.
Sallyam 22.12.2015 | 17:56
Danke Ich bin gespannt.
Konrad Schießlam 23.12.2015 | 12:46
Oh man ist keine Bezeichnung für Eurobeträge. Wenn man etwas nehmen will, soll auch etwas gegeben( gesagt) werden, ist das zuviel ver- langt? MfG.
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