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Experten-Antwort

Steuern.

von Herz195202.01.2016 | 10:50
2589 Ansichten
20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin seit 01.03.2015 Rentner. Rente beträgt, bis 01.07.2015: 2.131,37 Euro Brutto Ab 01.07 2.176,07 Betriebsrente = 98,44 Dazu kommt für Januar und Februar jeweils 5.700 Euro Bruttogehalt. Steuerklasse 3, Ehefrau ohne eigene Einkünfte. Nun zu meiner Frage an den Steuerfachmann Konrad Schießl muß Ich Steuern nachzahlen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herz1952,

es ist den Experten nicht erlaubt zu solchen steuerlichen Dingen Aussagen zu treffen. Sollten Sie Fragen zur Besteuerung haben, können Sie sich durchaus an Foren wenden, die sich mit diesen Sachverhalten beschäftigen.

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19 Antworten

Konrad Schießlam 02.01.2016 | 11:56
Leider bin ich kein Steuerfachmann, vielmehr wir hier ein begabter User feststellte, ein verwirrter alter Mann mit 82 Jahren. Trotzdem: 2176,07 Bruttorente x 12 =26112,84 jährlich. 98,44 Betriebsrentex12=0 1181,28 Betriebsr. 5.700,-- Arbeitsverdienst 18.278,99 70% Rente von 26112,84 00.236,26 205 Steuer mit 63.Jahren Betriebsr. ----------- 24.215,25 zunächst zu verst. Einkommen -2.754,90 10,55% Kr./PflV. -00.21.09 17,85% Kr.PflV -00102,00 Pauschbetrag We.Kosten Rente -00.072,00 Pauschbetrag Sonderausgaben ------------- 21.265,26 tatsächlich zu versteuerndes Ein- kommen und 632 Jahressteuer plus Soli und evtl.Kirchensteuer. Krankenversicherung erhöht sich in 2016 unterschiedlich, weitere Abzüge wie Behinderung, Haushaltsnahe Dienstleistungen vermindern noch das steuerpflichtige Einkommen. MfG.
Konrad Schießlam 02.01.2016 | 12:59
Dann reduziert sich der steuerpflichtige Betrag um ca.3000 für 2015. Die Steuerpflicht mit 70% bestätigt ja als le- benslangen Freibetrag 30% ab dem Jahre des Rentenbeginns. Meine Rente, schon vor 2005 produzierte 50% Steuer der seinerzeitigen Bruttorente. Rentenbeginn erst 2040 erfordert 100 % Steuer pflicht. MfG.
Konrad Schießlam 02.01.2016 | 12:59
Dann reduziert sich der steuerpflichtige Betrag um ca.3000 für 2015. Die Steuerpflicht mit 70% bestätigt ja als le- benslangen Freibetrag 30% ab dem Jahre des Rentenbeginns. Meine Rente, schon vor 2005 produzierte 50% Steuer der seinerzeitigen Bruttorente. Rentenbeginn erst 2040 erfordert 100 % Steuer pflicht. MfG.
Herz1952 (Original)am 02.01.2016 | 13:35
Es könnte noch einen Altersfreibetrag geben. Falls Sie SB sind, auch deswegen noch einen Freibetrag. Vielleicht kommt bei der Steuer dann eine "Schwarze 0" raus (smile).
Herz1952 (Original)am 02.01.2016 | 13:38
Wenn Sie für 2 Monate 5700,-- Euro Gehalt hatten und Ihre Brutto-Rente über 2000,-- Euro beträgt, müssen Sie aber vorher ziemlich viel verdient haben.
Christel Töpelam 02.01.2016 | 14:12
Hier ist zwar kein Steuerforum,aber mit ca 1100-1200 € Steuern einschließlich Kirchensteuern können sie rechnen.Soli wird entfallen.Bereits gezahlte Steuern können sie absetzen.Da sie scheinbar schon ca im Jan + Febr. über 2000 € insgesamt gezahlt haben an Steuern u.s.w.haben sie wohl mit der schwarzen 0 recht. Vielleicht lohnt sich sogar eine Steuererklärung.
HotRodam 02.01.2016 | 15:35
Ein alleinstehender ALG-II-Anspruchsberechtigter bekommt 404 €URO zzgl. KdU und KdH, gesamt ca. 700 €URO. Wenn ab 2017 ein auskömmliches BGE (bedingungsloses Grundeinkommen) für ALLE eingeführt wird, werden die Rentner hoffentlich gerechterweise zur Finanzierung mit heran gezogen, damit solche Gerechtigkeitslücken wie oben beschrieben endlich auf hören !
Gudrunam 02.01.2016 | 14:45
Haben Sie sich nicht im Jahr geirrt? Ich dachte, dass Sie schon viel länger Rente beziehen.
HotRodam 02.01.2016 | 16:09
Herr Z. hat hier schon mehrmals explizit nach gewiesen, daß Mindest-Netto-Löhne unter 1.980 €URO unzumutbar sind. ALG-II-Anspruchberechtigte werden aber systematisch in Niedrig-Lohn-Jobs für maximal 8,50 €URO-Brutto-Lohn gepresst, sofern sie sich nicht dagegen zur Wehr setzen. Renten in oben genannter Größenordnug bleiben diesen Personen demnach dauerhaft verwehrt. Soll das etwa gerecht sein ?
W*lfgangam 02.01.2016 | 15:58
Zitat von HotRod anzeigenausblenden
...wenn er nicht riecht, bekommt er vielleicht Gesellschaft - in der Summe höhere Leistungsansprüche/Weihnachten war gestern/hätte wohl eher Kernseife statt dem Smart-TV angenommen . Wo sehen Sie eine Gerechtigkeitslücke in Bezug auf hohe Rente/hohe lebenslange Beiträge zugunsten der bereits finanzierten Rentner/innen-Generationen? Gruß w.
W*lfgangam 02.01.2016 | 17:31
Zitat von HotRod anzeigenausblenden
...kein Antwort zur konkreten Frage ist auch eine Antwort - oder Flucht aus der Wirklichkeit/nein Ihre Wirklichkeit sieht anders aus und hat mit Beiträgen bis zur BBG nichts zu tun - warum versuchen Sie denn erst darüber zu Schwabulieren? Gruß w.
Gackiam 02.01.2016 | 17:46
Zitat von HotRod anzeigenausblenden
Wo sehen Sie eine Gerechtigkeitslücke in Bezug auf hohe Rente/hohe lebenslange Beiträge zugunsten der bereits finanzierten Rentner/innen-Generationen?
Herr Z. hat hier schon mehrmals explizit nach gewiesen, daß Mindest-Netto-Löhne unter 1.980 €URO unzumutbar sind. ALG-II-Anspruchberechtigte werden aber systematisch in Niedrig-Lohn-Jobs für maximal 8,50 €URO-Brutto-Lohn gepresst, sofern sie sich nicht dagegen zur Wehr setzen. Renten in oben genannter Größenordnug bleiben diesen Personen demnach dauerhaft verwehrt. Soll das etwa gerecht sein ?
Geh lieber arbeiten, du Schwätzer. Und nimm den "Z" auch gleich mit, dem schadet das auch nicht. Geht Steinekloppen!
Konrad Schießlam 02.01.2016 | 19:17
Einen Altersfreibetrag gibt es nicht, vielmehr den Altersentlastungsbetrag, vornehmlich für höhere Zinsen und Miete. Gestaffelt nach Alter ab 64 Jahre, Höchstbetrag 40% 1900 im Jahr, für Neurentner jährlich fallend. Die Rentenhöhe ist glaubhaft, ich bekommen für 65.8232 EP. a/ 29,21 Rentenwert West 1922,70 Bruttorente für 48 Jahre Beitrags- zahlung incl. 2 Jahre Vorruhestand. Nachdem es nur 10 Monate Rente in 2015 waren ändert sich der zu versteuernde Betrag von 18278.99 auf 15.232,49 und unter weniger Beitrag Kr/PflV. auf 18.677,98 zvE. Die Jahressteuer wird 200 betragen, Soli fällt nicht an. MfG.
Gackiam 03.01.2016 | 12:47
Wenn Sie für 2 Monate 5700,-- Euro Gehalt hatten und Ihre Brutto-Rente über 2000,-- Euro beträgt, müssen Sie aber vorher ziemlich viel verdient haben.
Jeweils 5.700 Euro = 11400 für 2 Monate.
Das ist alles ein schrecklich falscher Blödsinn. Es kommen genau 1.52369 Euro raus!
Herz1952am 04.01.2016 | 09:57
Sehr geehrter Experte, könnten Sie die Foren benennen?
Konrad Schießlam 04.01.2016 | 10:41
Steuerlich ist doch alles geklärt. Und nochmals, das Finanzamt gibt keine mündliche Steuer- auskunft, habe dies schon mehrfach ausprobiert. Die Rentenhöhe von 2000 Bruttorente und das Bruttoeinkommen für diesen Betrag ist doch auch eine Frage für das Forum Rente.. MfG.
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