Hallo Ingo,
als Experten der Deutschen Rentenversicherung können und dürfen wir Ihnen keine konkreten Ratschläge zu steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten geben. Wir können Ihnen nur die Rahmenbedigungen erläutern. Für eine konkrete Beratung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder das Finanzamt.
Beiträge im Rahmen der Riester-Förderung können ab dem Jahr 2008 bis zu einer Höhe von 2.100 Euro jährlich als sog. zusätzliche Sonderausgaben geltend gemacht werden. Von einer eventuellen Steuererstattung wird vom Finanzamt allerdings die Ihnen zustehende Zulage abgezogen.
Beiträge im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung können im Jahr 2008 bis zu 2.544 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei umgewandelt werden. Dabei werden die Beiträge direkt vom Bruttoentgelt abgehalten. Eine Veranlagung über die Steuererklärung ist somit grundsätzlich nicht nötig.
Die Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung werden im Jahr 2008 mit 66 Prozent steuermindernd anerkannt. Von diesem Betrag ist allerdings der gesamte Arbeitgeberbeitrag abzuziehen. Der Rest wirkt sich dann grundsätzlich steuermindernd für Sie aus.