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Experten-Antwort

Steuernachzahlung bei teilweiser Erwerbsminderungsrente und TZ

von Nanna26.03.2017 | 15:00
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7 Antworten

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Hallo, auch wenn ich mit einem Aufschrei nach dem Motto "frag doch das Finanzamt" rechne, stelle ich diese Frage ins Forum, da ich denke, ich werde nicht die Einzigste sein, die damit konfrontiert ist. Folgender Sachverhalt: ab 01/2016- teilweise Erwerbsminderungsrente, in 01/16 um diesen Betrag gekürztes Krankengeld, ab 02/16 Teilzeitbeschäftigung, Steuerklasse 1 Lt. Steuerprognose erwartet mich eine Steuernachzahlung von weit über 1000 Euro. Für mich außer den Auswirkungen KG wegen dem Progressionsvorbehalt, nicht so recht nachvollziehbar, habe ich als Laie auch mit derartigen Auswirkungen in keinster Weise gerechnet. Meine TZ-Beschäftigung wurde jeden Monat mit dem Gehalt versteuert und für meine teilweise Erwerbsminderungsrente würde für sich betrachtet keine Steuer anfallen. Sollte die Steuernachforderung korrekt sein, bedeutet das, dass für diese Rente, die grundsätzlich ohne Zuverdienst noch steuerfrei wäre, jeden Monat an die 100 Euro Steuern anfallen würden wegen einem Zuverdienst, der bereits versteuert wird? Ziemlich ernüchternd diese Erkenntnis, aber ich komme auf kein anderes Ergebnis. Gibt es ähnliche Erfahrungen? Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nanna,

Sie haben es ja bereits selbst gesagt, bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Steuerfragen nicht positionieren kann.

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6 Antworten

Schorscham 26.03.2017 | 16:03
Solange nicht bekannt ist, wie hoch Ihre Rente, Ihr Krankengeld und Ihr Arbeitseinkommen sind, kann Ihre Frage nicht beantwortet werden. In der Tat ist es aber so, das gleichzeitiger Bezug von an sich einkommensteuerfreien Lohnersatzleistungen und Arbeitseinkommen nachteilige Auswirkungen auf die Lohnsteuerhöhen haben kann. Renten sind auch nur so lange steuerfrei, bis das gesamte Einkommen gewisse Freibeträge erreicht. Individuelle Auskünfte kann Ihnen nur das Finanzamt oder ein Steuerberater erteilen. MfG
Katharinaam 26.03.2017 | 16:30
Ich denke das wird schon richtig berechnet sein. St. Kl. 1 und Rente. Der Steuerfreie Beitrag der Rente steigt doch mit dem Jahr des Rentenbeginn. Besser 450,-€ Job, aber in der Zurechnungszeit keine eigenen Beträge abziehen lassen. Dürfen Sie bei Teilweiser EU Rente überhaupt so viel hinzu verdienen? Doch noch so fit...wird man sich vielleicht Fragen.... Böse Menschen oder Aufpasser gibt es immer.
Nubuam 26.03.2017 | 17:35
Das kann schon sein das Sie bei Ihrer Einkommensteuerveranlagung Steuern zurückzahlen müssen. Kommt ganz darauf an wie hoch Ihr Gesamtjahresbrutto bewegt. Die Rente nuss (Stand 2017 zu 74%) versteuert werden. Nehmen wir mal an Sie haben 25.000 Euro jährlichen Verdienst, Rente 10.000 Euro jährlich davon 74% = 7.400 , zu versteuerndes Einkommen 32.400 . Und wenn Sie nichts abzusetzen haben ausser Ihren Werbungskosten, dann ist leider eine steuerlliche Nachzahlung fällig. Unser Finanzminister freut sich darüber und reibt sich die Hände. :-)
Herz1952am 26.03.2017 | 19:11
Hallo Nanna, Sie müssen beachten, dass nur von Ihrer Teilzeitbeschäftigung Steuern einbehalten wurden. Der steuerpflichtige Anteil der Rente wurde noch nicht während 2016 besteuert. Dieser erhöht Ihr Steuerpflichtiges Einkommen. Nehmen Sie der Einfachheit halber Ihr Arbeitseinkommen und rechnen Sie den steuerpflichtigen Anteil Ihrer Rente dazu. Bei der Rente können Sie noch die KV- und PV-Anteile abrechnen. Dann schauen Sie in der Bruttotabelle im Internet nach und ziehen Ihre bereits gezahlte Steuer ab. Dies ergibt dann ganz grob die Nachzahlung. "Nubu" hat ein Beispiel gebracht. Hier sind 7400 Euro noch nicht versteuert. Werbungskosten beim Arbeitseinkommen wurden dort schon berücksichtigt. Bei der Rente fällt nur eine geringe Werbungskostenpauschale an. Bei 7400 Euro und einem "Spitzensteuersatz" von angenommen 20 % fielen dafür noch ca. 1480 Euro Steuern an. Aber dies nur als Beispiel. Die Zahlen sehen bei Ihnen mit ziemlicher Sicherheit anders aus. Noch dazu kommt die Auswirkung des Progressionsvorbehaltes, dieser erhöht das Einkommen fiktiv und dann wird nach entsprechend "höheren" Prozenten die Einkommensteuer vom tatsächlich zu versteuernden Einkommen berechnet.
Berthaam 26.03.2017 | 20:37
frag doch das Finanzamt
taxmanam 27.03.2017 | 10:35
ich bin vor Jahren beim ersten Steuerbescheid nach Teilrente auch aus allen Wolken gefallen. Hab es von verschiedenen Steuerberatern bzw. Verwandten, die beim FA arbeiten, prüfen lassen. Hatte seine Richtigkeit!
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